Als Postkarte gedrucktes gemaltes Bild des Strafgefangenenlagers Esterwegen
Archiv AK DIZ Emslandlager e.V.

Moor und Heide, Verfolgung, Leid und Tod

Die Emslandlager 1933 bis 1945

Im Nordwesten Deutschlands errichteten die Nationalsozialist*innen zwischen 1933 und 1945 insgesamt 15 Lager: die sogenannten Emslandlager. Hier entstand 1933 das „Lied der Moorsoldaten“ im Konzentrationslager Börgermoor. Bis 1945 erreichten diese Lager ein immenses verbrecherisches Ausmaß, das bis heute oft unbekannt ist.

Im Nordwesten Deutschlands errichteten die Nationalsozialist*innen zwischen 1933 und 1945 insgesamt 15 Lager: die sogenannten Emslandlager. Hier entstand 1933 das „Lied der Moorsoldaten“ im Konzentrationslager Börgermoor. Bis 1945 erreichten diese Lager ein immenses verbrecherisches Ausmaß, das bis heute oft unbekannt ist.

„Wohin auch das Auge blicket:
Moor und Heide nur ringsum!
Vogelsang uns nicht erquicket,
Eichen stehen kahl und krumm.
Wir sind die Moorsoldaten,
und ziehen mit dem Spaten ins Moor.“

Von Ernst Busch bis zu Hannes Wader, von Pete Seeger bis zu den The Dubliners, vom Mittelstufen-Schulchor bis zu den Toten Hosen — wohl kaum ein in einem KZ entstandenes Lied hat solch eine weite Verbreitung erfahren wie das „Lied der Moorsoldaten“. Doch was ist sein Kontext?

Frühe Konzentrationslager im Emsland

Nach Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg begann ab Februar 1933 die Verfolgung der politischen Gegner*innen der Nationalsozialist*innen: Auf Grundlage verschiedener Verordnungen wurden die in der Weimarer Verfassung garantierten Grundrechte ausgesetzt und das Instrument der „Schutzhaft“ im NS-Sinne etabliert: Zulässig waren nun präventive Verhaftungen ohne Rechtsbeistand und Gerichtsurteil. Alleine im März und April 1933 traf dies etwa 35.000 Personen: Einer Massenverhaftungswelle gegen Kommunist*innen folgte eine weitere gegen Sozialdemokrat*innen und Gewerkschafter*innen, die nicht nur eingesperrt, sondern massiv misshandelt wurden, mehrere Hundert von ihnen wurden ermordet. Zahlenmäßig führend war dabei der Regierungsbezirk Düsseldorf, denn dessen neu eingesetzter Polizeipräsident Fritz Weitzel — SS-Gruppenführer und vormaliger NSDAP-Abgeordneter im Reichstag — tat sich bei der Verfolgung der Arbeiter*innenbewegung, insbesondere im Ruhrgebiet, besonders hervor. Im Juni 1933 folgte eine weitere Verhaftungswelle gegen die Anhänger*innen bürgerlicher Parteien. Immer wieder wurden aber auch Jüdinnen*Juden oder Personen, die nicht in Opposition zum Nationalsozialismus standen, aber persönliche Auseinandersetzungen mit NSDAP-Funktionär*innen gehabt hatten, verhaftet. Als Haftstätten dienten in dieser Zeit Kellerräume oder leerstehende Fabrikgebäude, aber auch reguläre Gefängnisse, in denen die „Schutzhaftgefangenen“ meist getrennt von den anderen untergebracht wurden.

Um dem auch aus Täter*innen-Perspektive bestehenden Missstand der Überfüllung aller Gefängnisse abzuhelfen, suchte das Preußische Innenministerium unter Hermann Göring schon Mitte März 1933 nach Möglichkeiten einer anderweitigen Unterbringung. Diese Orte sollten nicht nur gut zu überwachen sein, sondern auch „Gelegenheit für eine Beschäftigung der Häftlinge bei gemeinnützigen Arbeiten“ bieten. Eine solche Arbeitsmöglichkeit bot sich im Emsland an der niederländischen Grenze.

Das Emsland gehörte in dieser Zeit zu den ärmsten Regionen des Deutschen Reiches. Weite Teile des Landes waren mit Moor bedeckt und nicht wirtschaftlich nutzbar. Zur Schaffung einer Infrastruktur als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und zur Neugewinnung von Land für zukünftige Ansiedelungen war bereits Ende der 1920er Jahre unter demokratischen Vorzeichen mit einem Moorkultivierungsprojekt begonnen worden.

Während jedoch die bisherige Arbeit durch Arbeitslose im Rahmen des Freiwilligen Arbeitsdienstes betrieben worden war, der in diesem sehr katholisch geprägten Gebiet der Zentrumspartei nahestand, gingen die Behörden ab April 1933 daran, im nördlichen Emsland Lager für bis zu 10.000 Häftlinge zu schaffen. Der erste Transport erfolgte am 22. Juni 1933 aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf; im Juli folgten Häftlinge aus den Bezirken Koblenz und Münster, aus Westfalen, dem Rheinland und Hessen, im August auch aus Schlesien und Norddeutschland. Ziel: die KZ Börgermoor, Esterwegen und Neusustrum.

Mit der Ankunft im Emsland mussten die Häftlinge schwere Arbeit ohne Einsatz von Maschinen ausführen. Die SS schuf hier aber auch einen Raum überschäumender Gewalt; 52 Morde lassen sich bis 1936 in den frühen KZ des Emslandes belegen. Noch vor Einführung der „Dachauer Lagerordnung“, die ab 1934 in allen KZ Prügelstrafen, verschärften Arrest und Morde kodifizierte, etablierten sich diese Praktiken in den drei Emslandlagern. Treffen konnte es jeden Häftling: So drangsalierte der aus Koblenz stammende Lagerleiter von Neusustrum, Emil Faust, bewusst „alte Gegner“ aus seiner Herkunftsregion. Zu leiden hatten auch diejenigen, die den SS-Männern als „prominent“ erschienen, zum Beispiel ehemalige Reichstagsabgeordnete, die sich vor 1933 gegen die Nationalsozialist*innen engagiert hatten.

Durch eine internationale Solidaritätskampagne für einen besonders prominenten Häftling wurde das KZ Esterwegen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt: Der Pazifist und Herausgeber der Zeitschrift Die Weltbühne Carl von Ossietzky war seit Februar 1934 in Esterwegen inhaftiert. Schwer misshandelt und mit Tuberkulose infiziert wurde er dank der internationalen Aufmerksamkeit im Mai 1936 kurz vor den Olympischen Spielen in ein Berliner Krankenhaus überführt, stand jedoch weiterhin unter ständiger Bewachung. Das Nobelpreiskomitee verlieh Ossietzky trotz Druck durch die NS-Regierung im November 1936 rückwirkend den Friedensnobelpreis für 1935. Im Mai 1938 starb Ossietzky an den Folgen der KZ-Haft. Doch hatte die Kampagne schlaglichtartig die Verhältnisse im KZ Esterwegen öffentlich gemacht.

Obwohl die KZ zu diesem Zeitpunkt als „staatliche Konzentrationslager“ firmierten und dem Preußischen Innenministerium unterstanden, wurde die Bewachung zunächst von SS-Leuten aus dem Rheinland übernommen. Ihre Brutalität allerdings war in dieser frühen Phase des Regimes noch nicht normalisiert: Nachdem mehrere Morde publik geworden waren, ließ das preußische Innenministerium die SS-Bewachungstruppe trotz Widerständen im November 1933 durch Schutzpolizisten ablösen. Die neu aufgestellte „staatliche Wachtruppe“ bestand allerdings wiederum aus SA-Angehörigen.

Zwischen der SS unter Himmler und dem preußischen Innenministerium unter Göring wurde in dieser Zeit ein Kompetenzkonflikt darüber ausgetragen, wer die Befehlsgewalt über die Konzentrationslager ausüben dürfe. Anfang 1934 setzte sich Himmler durch. Es folgte eine Umstrukturierung der Emslandlager: Börgermoor und Neusustrum sowie die noch nicht belegten Lager Brual-Rhede und Oberlangen wurden der Justiz als Strafgefangenenlager übereignet, Esterwegen wurde Himmler unterstellt und zum zweitgrößten KZ nach Dachau ausgebaut. 1936 schließlich entschied die SS, Esterwegen als KZ aufzugeben und die Häftlinge stattdessen zum Aufbau des neu gegründeten Lagers Sachsenhausen bei Berlin einzusetzen. Damit wurde auch Esterwegen 1937 Strafgefangenenlager der Justiz.

Strafgefangenenlager der Justiz

Parallel zur Etablierung von Verfolgungspraxen, die außerhalb etablierter Rechtsnormen standen, begannen die Nationalsozialist*innen 1933 auch, das Justizsystem umzugestalten. Verfolgung und Repression der politischen Gegner*innen bekamen damit einen rechtsförmigen Charakter, im weitesten Sinne widerständige Handlungen wurden wie Diebstahl oder Vergewaltigung behandelt. Gleichzeitig wurde der Kriminalitätsbegriff erweitert: Immer neue Gesellschaftsgruppen wurden erfasst und beispielsweise sogenannte Asoziale — etwa Obdachlose und Wohlfahrtsempfänger*innen — ebenso kriminalisiert wie Angehörige der Religionsgemeinschaft Ernste Bibelforscher (heute: Zeugen Jehovas) oder Homosexuelle.

Um die Gesellschaft im Sinne einer „Volksgemeinschaft“ umzuformen, erließen die Nationalsozialist*innen neue Gesetze, die auf antisemitischer, rassistischer und sozialdarwinistischer Grundlage definierten, wer nicht dazu gehörte — beispielsweise das „Blutschutzgesetz“, das Beziehungen zwischen als jüdisch und als arisch definierten Menschen unter Strafe stellte. Andererseits führten sie sogenannte Sondergerichte und — für schwere politische Taten, die als „Hoch-“ oder „Landesverrat“ galten — den „Volksgerichtshof“ ein. Zudem wurden die Rechte der Angeklagten im Verfahrensablauf minimiert. Auch der Strafvollzug wurde konsequent umstrukturiert: Er wurde nunmehr so gestaltet, dass er als „empfindliches Übel“ auf die Verurteilten einwirken sollte.

Der NS-Zugriff auf die Gesellschaft führte zu einer anhaltend hohen Zahl von Verurteilten, die in einer der 167 Haftanstalten einsaßen. In der Folge verschärften sich die Haftbedingungen durch Überbelegung und Absenken der Standards bei Ernährung und medizinischer Versorgung. Eine Reaktion auf die dauerhafte Überfüllung war die Ausweitung der schon zuvor praktizierten Gefangenenarbeit, die nun im Sinne der ideologisch gewünschten Strafhärte gestaltet wurde. Dazu schuf die Justiz ein eigenes Lagersystem, in dem die Emslandlager den größten Lagerkosmos bildeten. Weitere Strafgefangenenlagerkomplexe entstanden im ostwestfälischen Gütersloh, in Rodgau-Dieburg bei Darmstadt, Bernau am Chiemsee und Griebo bei Coswig.

Der Ausbau der Emslandlager erfolgte schrittweise: 1934 übernahm die Justizadministration vier Lager, bis 1938/39 ließ sie zwei weitere im nördlichen Emsland errichten. Hinzu kam 1937 die Übernahme des Lagers Esterwegen. Nach dem Rückzug des Reichsarbeitsdienstes aus der Moorkultivierung 1938 folgte der Bau von acht weiteren Lagern im südlichen Emsland. Von Anfang an war es eine Besonderheit der emsländischen gegenüber den anderen Strafgefangenenlagern, dass hier die Bewachung nicht nur durch Justizangehörige, sondern auch durch schon zuvor in den KZ tätigen SA-Wachmannschaften erfolgte, die einem „Kommandeur“ — dem SA-Oberführer und früheren Kommandanten des KZ Oranienburg Werner Schäfer — unterstanden. Die Bedingungen waren für die Gefangenen nicht weniger brutal als in den KZ: Harte Arbeit, Unterernährung, massive Schikanen und körperliche Züchtigungen bis hin zu Morden sowie bewusste medizinische Unterversorgung gehörten zur Normalität.

Der Kriegsbeginn veränderte 1939 die Arbeit: Die Moorkultivierung wurde weitgehend eingestellt, stattdessen erfolgte der Einsatz der Gefangenen in der Rüstungsindustrie und der Landwirtschaft. 1944 errichtete die Bremer Maschinenbaufirma Klatte in Esterwegen und Brual-Rhede Hallen, in dem die Gefangenen in 12-Stunden-Schichten Flugzeugteile herstellen mussten. 1942/43 schuf die Justiz zudem zwei Außenlager: In Norwegen und Frankreich mussten mehrere Tausend Häftlinge der Emslandlager Befestigungsanlagen für die Kriegsführung bauen.

Aber auch neue gesellschaftliche Gruppen gerieten nun in den Fokus der Strafverfolgung: Einerseits bekamen die Emslandlager eine zentrale Stellung für die Militärjustiz. Soldaten, die aus sehr unterschiedlichen Gründen — beispielsweise wegen „Fahnenflucht“ oder „Wehrkraftzersetzung“, aber auch wegen Diebstahls oder anderer strafbarer Handlungen im Rahmen ihres Wehrdienstes — zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden, sollten ihre Strafe erst nach Ende des Krieges antreten. In der Zwischenzeit wurden sie in die Emslandlager überwiesen, ohne dass dies auf die Strafzeit angerechnet wurde. Andererseits kamen ab Mai 1943 sogenannte „Nacht-und-Nebel-Häftlinge“ — Menschen, die in den besetzten Ländern des Widerstands verdächtigt und daher nach Deutschland verschleppt wurden — in die Emslandlager. Als Zwangsarbeit wurde ihnen die Sortierung von Patronenhülsen zugeteilt, Kontakt mit den anderen Gefangenen durften sie nicht haben. Die Gerichtsverfahren gegen sie fanden teilweise im Lager Esterwegen, teilweise in den Städten Papenburg, Leer und Essen statt. Mindestens 165 NN-Gefangene wurden dabei zum Tode verurteilt und zur Exekution in verschiedene Strafanstalten gebracht, 87 weitere starben aufgrund der Haftbedingungen. Vermutlich waren in den Emslandlagern zwischen 1934 und 1945 ungefähr 66.500 Menschen durch die Justiz inhaftiert. Einschließlich der Außenlager lag die Zahl der Toten wohl bei über 2.200.

Kriegsgefangenenlager

Mit Kriegsbeginn im September 1939 übergab die Justiz acht gerade erst fertig gestellte Lager im südlichen Emsland sowie das Lager Oberlangen zur Unterbringung von Kriegsgefangenen an die Wehrmacht. Als Mannschaftsstammlager (Stalag) und Offizierslager (Oflag) mit Zweiglagern eingerichtet, dienten die Baracken zur Aufnahme von Soldaten unterschiedlichster Nationen. Auch Soldatinnen wurden interniert: Kombattantinnen der Polnischen Heimatarmee, die im Warschauer Aufstand gekämpft hatten, fasste die Wehrmacht ab November 1944 im Lager Oberlangen zusammen.

Alle Kriegsgefangenen litten unter Hunger und der zeitweise fünffachen Überbelegung der Lager. Darüber hinaus folgte ihre Behandlung der „Rassen“-Hierarchie der NS-Ideologie: Westliche Gefangene wurden weitestgehend gemäß den Genfer Konventionen behandelt. Den als „bolschewistische Untermenschen“ betrachteten Sowjetsoldaten hingegen gewährte man nicht einmal grundlegende Rechte. So kam es im Winter 1941/1942 in allen Stalags zu einem Massensterben sowjetischer Kriegsgefangener, die man verhungern ließ — auch im Emsland. Ab Frühjahr 1942 änderte sich diese Politik insofern, dass man die sowjetischen Soldaten aufgrund des Arbeitskräftemangels zur Zwangsarbeit heranzog und zumindest ansatzweise ernährte. Dazu wurden sie einer Selektion durch die Gestapo unterzogen, die „Politkommissare“ und jüdische Personen aussondern sollte. Solcherart klassifizierte sowjetische Soldaten wurden zur Exekution ins KZ überführt.

Die Stalags organisierten den Zwangsarbeitseinsatz der Kriegsgefangenen in Industrie und Landwirtschaft. Zudem dienten sie als Sterbelager für diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig waren. Immer wieder grassierten auch Seuchen unter den entkräfteten Menschen: Das Lager Alexisdorf war spätestens ab 1944 Kranken- und Sterbelager für sowjetische Gefangene, die an Tuberkulose erkrankt waren. Die Zahl allein der Sowjetsoldaten, die in den emsländischen Stalags starben, liegt zwischen 14.250 und 26.250.

Mit dem Sturz Mussolinis und dem Austritt Italiens aus dem Krieg gerieten ab September 1943 auch die zuvor mit den Deutschen verbündeten italienischen Soldaten in deutsche Gefangenschaft. Auch ihnen erkannte man den Status von Kriegsgefangenen nicht zu, sondern bezeichnete sie als „italienische Militär­internierte“ (IMI), mit dem Ziel, sie umgehend zur Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie einsetzen zu können. Als „Verräter“ gebrandmarkt, waren auch sie schlechtester Behandlung unterworfen, so dass mindestens 872 Italiener im Emsland starben.

Außenlager des KZ Neuengamme und Ende der Emslandlager

Im Sommer 1944 erließ Adolf Hitler eine „Führeranweisung“, die den Bau einer Wehranlage an der deutschen Nordseeküste von der niederländischen bis zur dänischen Grenze festlegte, um so einer Invasion der Alliierten über die Nordsee etwas entgegenzusetzen. Für das als „Friesenwall“ bezeichnete Projekt brachte man 2.700 bis 3.000 Häftlinge des KZ Neuengamme in die Emslandlager Versen und Dalum. Sie hoben im Dienst der Essener Firma Hochtief Panzergräben und Bunkeranlagen aus. Misshandlungen und Morde durch das Wachpersonal sind ebenso bezeugt wie das Auftreten von Infektionskrankheiten wie der Ruhr. Bekannt sind die Namen von 692 Toten aus den beiden Außenkommandos.

Auch im Emsland kam es vor dem Einrücken der alliierten Truppen zu sogenannten Endphaseverbrechen: So trieben die Wachmannschaften die völlig entkräfteten Menschen auf Evakuierungsmärsche. Noch im April 1945 gab es im Lager Aschendorfermoor ein Massaker, bei dem mindestens 172 Menschen ermordet wurden — wenige Tage, bevor die Gefangenen durch britische, polnische und kanadische Truppen befreit wurden.

Weiterlesen

Denkmal für die Toten der Märzrevolution 1920 auf dem Bottroper Westfriedhof.