Urteil des EuGH hat Konsequenzen für Flüchtlinge in NRW
Am 17. Juli 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die gemeinsame Unterbringung von Abschiebegefangenen und Strafgefangenen in einem Gefängnis nicht zulässig ist. Das Urteil hat auch Konsequenzen für die Asylpolitik in NRW, da das Zentrale Abschiebegefängnis in der JVA Büren in der bisherigen Form nicht weiter bestehen darf.