Artikel von Theo Borghausen

Das Uniformierungsverbot unter der Lupe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) sprach einen der Teilnehmer einer linken Demo in letzter Instanz frei, der an einem sogenannten „schwarzen Block“ beteiligt gewesen sein soll. Zuvor hatte das Landgericht Karlsruhe (LG) ihn mit der Begründung verurteilt, dass dunkle Kleidung gegen das Uniformierungsverbot verstoßen würde.

Ausschluss von Neonazis aus Versammlungen „unter freiem Himmel“

In der vorletzten Ausgabe (LOTTA #52, S. 62f.) ging es darum, welche Möglichkeiten LeiterInnen von Versammlungen in geschlossenen Räumen haben, um unliebsame TeilnehmerInnen, insbesondere Neonazis, loszuwerden. In dieser Ausgabe geht es nun um Versammlungen „unter freiem Himmel“ Gegenüber den Versammlungen in geschlossenen Räumen ist der Handlungsspielraum hier deutlich eingeschränkt. 

Ausschluss von Neonazis aus Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

Einen „Sieg für die Meinungsfreiheit“ will der Kreisverband Hamm der Vereinigung „Die Rechte“ erstritten haben. Tatsächlich handelt es sich um eine olle Kamelle: Es gibt versammlungsrechtliche Probleme beim Ausschluss von Neonazis aus Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dass das Thema jetzt wieder hochkommt, zeigt, dass viele VeranstalterInnen sich noch immer nicht genug mit ihm auseinandergesetzt haben.

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  • Theo Borghausen ist bei see red!|Interventionistische Linke Düsseldorf organisiert