Presseschau: „Bekenntnisse eines Aussteigers“

Solingen/Leverkusen – Das Anzeigenblatt „Wochenpost“ mit Sitz in Burscheid veröffentlichte am Dienstag unter dem Titel „Bekenntnisse eines Aussteigers“ ein Interview mit einem Solinger, der eigenem Bekunden zufolge erst in der NPD, dann bei den „Republikanern“ und schließlich bei „pro NRW“ aktiv war. Im Gespräch mit der „Wochenpost“ geht es um das Innenleben dieser Parteien:

http://wochenpost.de/fileadmin/media/zeitungsarchiv/leverkusen/Leverkusen%2016-10.pdf

„Pro NRW“-Chef Markus Beisicht kündigte derweil straf- und zivilrechtliche Konsequenzen wegen der Veröffentlichung an. Das muss nicht überraschen. Solche Ankündigungen gab es bei Berichten über „pro Köln“ oder „pro NRW“ des Öfteren. Manchmal folgte tatsächlich ein Rechtsstreit; manchmal blieb es bei der Ankündigung.

Interessant im aktuellen Fall ist u.a., dass sich Beisicht ganz persönlich und nicht nur politisch als „pro“-Vorsitzender betroffen fühlt: „Schadensersatzansprüche aufgrund der Rufschädigung meiner Person werden bereits geprüft. Zudem wird es strafrechtliche Sanktionen geben, eine Anzeige wegen Verleumdung wurde bereits erstattet“, erklärte der rechte „Saubermann“.

Was aber „verrät“ der „Aussteiger“ konkret über die Person Beisicht im Interview und wie „verleumdet“ oder „rufschädigt“ er ihn? 

Erstens sagt er, er habe Beisicht vor Jahren bei einem Treffen mit REP-Parteioberen in Köln kennen gelernt.

Zweitens sagt er, Beisicht sei damals Kölner Kreisvorsitzender der „Republikaner“ gewesen.

Drittens sagt er, Beisicht wolle heute als Vorsitzender von „pro NRW“ in den Landtag einziehen.

Viertens sagt er, Beisicht habe seinerzeit „auf den ersten Blick einen so seriösen und kompetenten Eindruck erweckt“.

Fünftens sagt er, Beisicht sei „besessen von Macht. Was er sagt, muss getan werden, ansonsten wird man abgekanzelt oder gar aus der Partei geworfen. Diskussionen mit ihm gibt es nicht“.

„Pro NRW“ teilte mit, man habe den „unglaublichen Fall von Schmieren-,Journalismus’ umgehend einem auf Presserecht spezialisierten Fachanwalt übergeben“. Aber selbst der – so kann vermutet werden – dürfte dem „pro“-Chef zumindest zu den auf seine Person bezogenen Aussagen erstens bis fünftens schonend beizubringen versuchen, dass durch diese Formulierungen weder sein „Ruf“ geschädigt noch er „verleumdet“ werde. (ts)

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