MÜNCHEN/DORTMUND – Der juristische Streit über die „Verschmelzung“ der „Deutschen Volksunion“ (DVU) mit der NPD geht erst einmal weiter. Politisch hat das kaum noch eine Relevanz. Faktisch ist die „Deutsche Volksunion“ verschieden. Allerdings: Ihr Ableben haben noch nicht alle registriert. Zu denen gehörte zumindest bislang ihr kommissarischer Landesvorsitzender in NRW, der Dortmunder Waldemar Stanko.*
Das Landgericht München I hat Ende Januar angeregt, die Klage zurückzuziehen, mit der drei DVU-Landesvorsitzende – darunter Stanko – gegen die „Fusion“ vorgehen.** Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts habe diese Klage keine Aussicht auf Erfolg, heißt es in einem Beschluss der 20. Zivilkammer, die auch vor „weiteren erheblichen Verfahrenskosten“ warnt.
Zumindest der niedersächsische DVU-Vorstand rund um Landeschef Hans-Gerd Wiechmann will auf die Anregung des Gerichts freilich nicht eingehen. Auf der Internetseite des Landesverbandes wurde angekündigt, man werde nunmehr einen Befangenheitsantrag gegen die drei Münchener Richter der Zivilkammer einreichen. Dies ist offenbar Resultat eines Treffens, zu dem am vorigen Wochenende der DVU-Landesvorstand Niedersachsen in Anwesenheit der schleswig-holsteinische Landesvorsitzenden zusammenkam. Stanko als Chef der NRW-DVU wird in diesem Zusammenhang nicht mehr erwähnt.
Prozessbevollmächtigte der DVU-Reste gegen die Fusion ist bislang in dem Verfahren vor dem Münchener Landgericht im Übrigen die Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper aus Leverkusen gewesen, für die im konkreten Fall die Rechtsanwältin (und „pro Köln“- sowie „pro NRW“-Funktionärin) Judith Wolter tätig geworden sein soll. (ts)
* /nrwrex/2011/03/nrw-dvu-restvorstand-macht-stanko-zum-kommissarischen-landesvorsitzenden
** /nrwrex/2011/06/brd-rechtsstreit-ber-npddvu-fusion-geht-die-n-chste-runde