KÖLN – Wegen dreier Ordnungsrufe, mit denen Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters in zwei Stadtratssitzungen im Herbst 2010 die „pro Köln“-Stadtverordneten Jörg Uckermann und Markus Wiener belegt hatte, waren die beiden Funktionäre der extrem rechten, selbst ernannten „Bürgerbewegung“ vor Gericht gezogen. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht zogen sie am Mittwoch den Kürzeren. In zwei Fällen eindeutig, im dritten Fall in der Tendenz.
Roters hatte Fraktionsgeschäftsführer Wiener zur Ordnung gerufen, nachdem dieser in der Ratssitzung vom 7. Oktober 2010 Kölns Stadtkämmerin Gabriele C. Klug als „Klüngelkandidatin“ bezeichnet hatte. Der Ordnungsruf erfolgte zu Recht, befand das Gericht. Wieners Bezeichnung der Kandidatin Klug für die Wahl der Stadtkämmerin stelle eine gezielte Abqualifizierung dar. Rechtmäßig sei auch ein Ordnungsruf, den sich Uckermann in der Ratssitzung vom 25. November 2010 einfing, als er von „bolschewistischen Methoden der Linken“ sprach. Dies stelle eine Sitzungsstörung dar, entschied das Gericht.
Im dritten Fall kam Uckermann, dessen Name im Öfteren im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen fällt*, etwas besser davon. Ebenfalls in der Sitzung vom 25. November 2010 war er von Oberbürgermeister Roters ermahnt und anschließend noch mit einem Ordnungsruf belegt worden, nachdem er von einer „Ethno-Gang“ schwadroniert hatte. Das Gericht war der Auffassung, die Formulierung Uckermanns habe zwar eine Ordnungsmaßnahme gerechtfertigt, der Oberbürgermeister habe aber durch die ausgesprochene Ermahnung das Recht auf Sanktionierung durch einen Ordnungsruf verwirkt.
Das Gericht habe damit aber ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass die Aussage „Ethno-Gang“ eine bewusste Polemik darstelle, die ein Einschreiten gegen solche Aussagen rechtfertige, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Köln. „Für Oberbürgermeister Jürgen Roters stellte und stellt die Formulierung Uckermanns eine Beleidigung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Kölns dar.“ Das Verhalten Uckermanns sei Teil einer „pro Köln“-Strategie: Wie das Oberverwaltungsgericht Münster in anderem Zusammenhang befunden habe, versuche die Gruppierung, mit „pauschalierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit auszugrenzen und als kriminell darzustellen“.
„Für mich ist die eindeutige Aussage des Verwaltungsgerichts wichtig, dass im Rat der Stadt Köln für solche Äußerungen, wie sie Ratsmitglied Uckermann getätigt hat, kein Platz ist“, erklärte Roters nach der Gerichtsentscheidung. Ein solches Verhalten verstoße gegen die demokratischen Spielregeln. Es sei seine Aufgabe als Sitzungsleiter, dies zu unterbinden.
Nach jener Sitzung im November 2010 hatten die Rechtspopulisten Roters vorgeworfen, er wolle sie „in ihrer Meinungsfreiheit bei Themen des Klüngelunwesens und der Überfremdungsproblematik einschränken“. „Hanebüchen“ seien die Ordnungsrufe, mit denen er „garantiert vor den Verwaltungsgerichten Schiffbruch erleiden“ werde, hieß es.
Nun kam es am Mittwoch etwas anders. Entsprechend groß ist der Zorn bei „pro Köln“. Er richtet sich nun nicht mehr gegen den Oberbürgermeister, sondern gegen das Verwaltungsgericht. Ein „krasses Fehlurteil“ habe das Gericht gesprochen, meinte Fraktionsgeschäftsführer Wiener und attestierte den Richtern Voreingenommenheit: Als „politisch Befangene“ hätten sie agiert. Seine Gattin, die „pro Köln“-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter, die in dem Verfahren auch als Prozessbevollmächtigte der angeblichen „Bürgerbewegung“ auftrat, äußerte ein wenig dezenter, die rechtliche Bewertung der Ordnungsrufe durch das Kölner Verwaltungsgericht sei „mehr als abseitig“ gewesen. Gegen das Fehlurteil werde man Rechtsmittel einlegen, kündigte sie an. (rr/ts)
* /nrwrex/2012/01/k-pro-k-ln-stadtrat-uckermann-hat-wieder-einmal-probleme-mit-der-justiz
/nrwrex/2011/09/presseschau-pro-nrw-politiker-wegen-betruges-angeklagt
/nrwrex/2011/02/k-noch-eine-unschuld-vom-rhein-lande-pro-k-ln-skandalnudel-j-rg-uckermann