BN: Norbert Weidner soll zahlen

BONN - Norbert Weidner soll zahlen, exakt 2.400 Euro. So zumindest hatte es das Amtsgericht Bonn auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft am 24. Juli erlassen. Weidner soll das Andenken Dietrich Bonhoeffers verunglimpft und damit gegen den Paragraf 189 des Strafgesetzbuches (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) verstoßen haben. Weidner hat zwischenzeitlich Einspruch eingelegt.

60 Tagessätze zu je 40,- Euro sieht der Strafbefehl gegen Weidner vor. Zur Last gelegt wird dem ehemaligen Parteifunktionär der 1995 verbotenen "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) und heutigem Chefredakteur der “Burschenschaftlichen Blätter”, "im Dezember 2011 das Andenken des im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichteten Theologen Dietrich Bonhoeffer verunglimpft zu haben", indem er Bonhoeffer in einem Artikel als "Landesverräter" bezeichnet hatte.

In einer Presseerklärung teilte das Landgericht Bonn heute mit, dass das zuständige Amtsgericht Bonn aufgrund des Einspruchs "einen Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung bestimmen" werde, der aber noch nicht feststehen würde. "Eine Bindung des Amtsgerichts an den Inhalt des Strafbefehls"  bestehe für die Hauptverhandlung nicht.

Über die Entwicklung innerhalb der "Deutschen Burschenschaft" und die Rolle Weidners sowie seiner Bonner Verbindung, der “Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks”, berichtete NRW rechtsaußen u.a. am 4. Juni, 5. Juli und 26. Juli 2012.