KÖLN – Die Verhandlung gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft „Freundeskreis Rade“ wird bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Diesen Beschluss fasste die 1. Große Strafkammer des Landgerichs Köln zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages.
„Nachhaltige Stigmatisierung“ befürchtet
Die Vorsitzende Richterin Sybille Grassmann begründete die Entscheidung mit einer befürchteten „nachhaltigen Stigmatisierung“ und einer „Vorverurteilung“ der Angeklagten durch die mediale Berichterstattung. Sechs der Angeklagten seien zum Tatzeitpunkt Jugendliche oder Heranwachsende gewesen. Im Prozess würden ihre persönliche Lebensgeschichte sowie ihre politische Gesinnung thematisiert. Sollte öffentlich verhandelt werden, drohten ihnen dadurch „erhebliche soziale, berufliche und wirtschaftliche Nachteile“. Einige der Angeklagten hätten aufgrund ihrer politischen Aktivitäten bereits eine Arbeitsstelle verloren.
Zahlreiche Straftaten begangen
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) sowie zahlreiche weitere Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vor. Immer wieder sollen Mitglieder des „Freundeskreis Rade“ MigrantInnen und politisch Andersdenkende attackiert haben. Die Neonazi-Gruppe verfügte über Kontakte in die neonazistische Szene sowie zur „Bürgerbewegung pro NRW“. So muss sich auch der ehemalige Fraktionsvorsitzende von „pro NRW“ in Radevormwald, der 24-jährige Tobias Ronsdorf, vor dem Landgericht verantworten.(nrwrex berichtete) Ein Urteil im Prozess wird frühestens im Dezember 2013 erwartet. Zur Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.