KÖLN/OBERBERGISCHER KREIS - Im nichtöffentlichen Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft „Freundeskreis Rade“ aus dem oberbergischen Radevormwald wurden gestern die Urteile gesprochen. Das Ergebnis: eine Haftstrafe, fünf Bewährungsstrafen, eine Geldstrafe und ein Freispruch. Den Angeklagten war die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) sowie zahlreiche weitere Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen worden.