Bundesamt für Verfassungsschutz

23. November 2011 | nrwrex

BERLIN/KÖLN – „Pro Köln“ ist in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für die Jahre 2008 bis 2010 zu Recht erwähnt worden.

Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Dessen 1. Senat wies eine Klage der selbst ernannten „Bürgerbewegung“ gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

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