Dortmund – Die für den 5. September geplante Neonazi-Demonstration zum „Nationalen Antikriegstag“ bleibt verboten. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Prognose der Dortmunder Polizei, „die angemeldete Versammlung werde im Ganzen mit Billigung des Veranstalters einen gewalttätigen Verlauf nehmen und falle damit nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, sei nicht zu beanstanden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
 
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