Düsseldorf – Die Bemühungen der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung pro Köln“, sich als normale und demokratische Formation darzustellen, haben einen Rückschlag erlitten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am heutigen Dienstag, dass die Erwähnung von „pro Köln“ in den Verfassungsschutzberichten des Landes für 2007 und 2008 rechtmäßig gewesen sei. Das Gericht stellte fest, dass sich die „Bürgerbewegung“ bis heute weder von ihren diffamierenden Äußerungen zu Ausländern noch von den Kontakten zu anderen rechtsextremistischen Organisationen distanziert habe.
 
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