Nicht das „Jüngste Gericht“

NSU-Prozess-Update: Bundesanwaltschaft verhindert Aufklärung

Am 95. Prozesstag eskalierte der schwelende Konflikt zwischen Vertreter\_innen der Nebenklage und der Bundesanwaltschaft. Mit den Worten „Wir sind hier nicht vor dem Jüngsten Gericht!“ versuchte Herbert Diemer, Vertreter der Anklagebehörde, die Befragung eines Zeugen aus der Neonazi-Szene abzuwürgen. Auch die Causa Andreas Temme, hessischer Verfassungsschützer a.D., sorgt für Konflikte: Akten aus dem früheren Ermittlungsverfahren werden nicht hinzugezogen.

Nach nahezu einem Jahr ist ein Ende im Münchener NSU-Verfahren nicht ab­zu­sehen. Die zehn Morde des NSU sind vom Gericht weitgehend abgear­beitet. Dazu wurden Ermittler_innen aus den verschiedenen Städten und Tatort­zeug_innen gehört. Komplett ausgespart wurden bislang die beiden Kölner Bom­ben­anschläge, ebenso die Banküberfälle. Die Befragung früherer Unter­stüt­zer_in­nen und Neonazis aus dem Um­feld der Angeklagten dauert hin­gegen an. Was den Prozess zuneh­mend begleitet, sind Inter­ven­tionen der Bun­desanwaltschaft (BAW) bei Be­fra­gun­gen durch die Nebenklage – gerade bei Zeug_innen aus der Neonazi-Szene, von denen sich die Nebenklage Wissen über Strukturen der Szene und die Unter­stützung des NSU erhofft. Dies liegt offenbar nicht im Interesse der Anklage­behörde.

Deutlich wurde dies bei der Befragung von Carsten Richter. Dieser musste Mit­te März widerwillig als Zeuge aussagen, da er 1998 eine Wohnung für das ab­ge­tauchte Trio in Chemnitz angemietet hatte. Gekannt haben will er die drei aber nicht, ihm sei nur gesagt worden, sie hätten aus Jena abhauen müssen. Da jemand gebraucht wurde, der nicht polizeibekannt war, habe er seinen Na­men zur Verfügung gestellt, so Richter. Er sei von einem Ralph Ho. aus seinem Freundeskreis angesprochen worden, vermutlich vermittelt von Thomas Starke. Genaue Details wisse er nicht mehr, diese hätten ihn auch nicht interessiert. Auch nach November 2011 habe er nicht differenziert, „haben die einen Schokoriegel geklaut oder jemand umgebracht“. Als Nebenklage-Anwältin Gül Pinar daraufhin nach Richters Gedanken fragte, als er erfahren habe, dass die drei möglicherweise Menschen umgebracht haben, intervenierte die BAW mit dem Anfangs zitierten „jüngsten Gericht“.

Nicht das erste Mal. All dies habe nichts mit dem Verfahren und nichts mit den fünf Angeklagten zu tun, außerdem sei ein Gerichtsprozess kein Untersu­chu­ngs­aus­schuss. So lautet die gängige Ar­gu­men­ta­tion der BAW, wenn die Nebenklage in ihren Augen mal wieder zu viel fragt, etwa nach den Kontakten von Zeug_in­nen aus der rechten Szene oder nach Struk­turen wie Blood & Honour. Dann interveniert Bundesanwalt Diemer und verweist auf das Beschleunigungsgebot.

Selbstbewusste Zeug_innen

Die BAW hangelt sich an ihrer These aus der Anklage von einem weitgehend isolierten „NSU-Trio“ und einigen we­ni­gen Unterstützer_innen aus der An­fangs­zeit des Untertauchens entlang. Ernsthaftes Interesse, das System des NSU aufzudecken, lässt sie im Prozess nicht erkennen. Dies kritisierten 28 Nebenklagevertreter_innen nach der erneuten Eskalation. In einer Erklärung heißt es: „Nach der Befragung einer Vielzahl von Zeugen aus der Nazi-Szene wird deutlich, dass es sich bei diesen Zeugen offensichtlich herumgesprochen hat, dass sie beim Lügen oder Vortäuschen von Erinnerungslücken nicht nur mit keinerlei Sanktionen rechnen müssen, sondern ihnen dabei im Zweifel die Bundesanwaltschaft zur Seite springt.“ Entsprechend selbst­be­wusst treten die mutmaßlichen Unterstützer_innen in München auf.

Thomas Rothe, Neonazi aus Chemnitz, beschränkte seine Antworten vor Gericht auf knappe Sätze: „Bei mir hat´s geklingelt, da wollten drei Personen bei mir schlafen, dann haben die bei mir geschlafen.“ Die drei Jenaer hatten einige Zeit bei ihm gewohnt, auch auf Vermittlung von Starke. Gekannt haben will er sie natürlich nicht, unterhalten habe man sich auch nicht. Als es Richter Manfred Götzl zu viel wurde und er am 100. Verhandlungstag erstmals mit Ordnungsmitteln drohte, berief sich Rothe auf ein gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren von 2006 wegen Fortführung von Blood & Honour. Da das Gericht nach einer Prüfung erfuhr, dass dieses schon 2010 eingestellt wurde, wird er erneut anreisen müssen.

Während Thomas Starke und Max-Florian Bu. bei der Polizei umfangreich ausgepackt hatten, beriefen sie sich in München auf ihr Recht zu schweigen – ein immer wiederkehrendes Verhaltens­mus­ter. Eine Ausnahme stellte Mandy Struck dar. Die 38-Jährige aus Johann­georgen­stadt hätte vor dem Ober­lan­des­gericht nichts sagen müssen, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung des NSU läuft. Doch sie redete. Ergiebig oder glaubhaft waren ihre Aussagen allerdings nicht. Sie vermittelte eine Wohnung an die drei Flüchtigen, half mit, einen Ausweis zu besorgen und gab ihre Krankenkassen­karte an Beate Zschäpe weiter. In der Szene war Struck bestens vernetzt, veröffentlichte ihre Gedanken zur „Einheit der Rechten“ im Fanzine Landser. Dennoch versuchte sie, ihre eigene Rolle herunterzuspielen und verstieg sich gar zu der Behauptung, ihr Kennzeichen „BH-88“ hätte für „Bike-Halterin Honda Hornet“ gestanden. Weiter gekannt haben will Struck die drei nicht, und sie habe auch keine po­li­ti­schen Gespräche mit ihnen geführt. Als die Nebenklage die Zeugin mit ihrer Rolle in der Szene konfrontierte, in­ter­ve­nierte die BAW mal wieder: Das sei nicht verfahrensrelevant.

Kassel: Neue Fragen statt Antworten

Auch beim Komplex des Mordes an Halit Yozgat in Kassel kam es zu Konflikten mit der BAW. Das Thema wird im Prozess schon seit letztem Herbst immer wieder an einzelnen Verhandlungstagen verhandelt, dennoch sind mehr Fragen offen als beantwortet. Die Nebenklage beantragte die Hinzuziehung von 35 Akten des früheren Ermittlungsver­fah­rens gegen Andreas Temme, scheiterte allerdings an BAW und Gericht. Die BAW argumentierte auch hier, dass das Verfahren gegen Temme eingestellt und daher die Akten nicht verfahrens­re­le­vant seien. Außerdem würden die Persönlichkeitsrechte Temmes verletzt.

Zum Zeitpunkt des Mordes befanden sich weitere Personen am Tatort, einem Internetcafé: Zwei Jugendliche saßen im Hinterzimmer an Computern, eine Frau befand sich mit ihrem Kind in einer Telefonkabine, ein weiterer Mann telefonierte in einer Kabine. Alle vier sagten in München oder vor der Polizei aus, vom Mord selbst nichts mit­be­kommen zu haben. Allerdings hörten sie Geräusche, die sie im Nachhinein als Schüsse einordneten. Aufgeschreckt wurden sie erst von den Rufen Ismail Yozgats, der seinen Sohn im Internetcafé ablösen wollte und ihn dort erschossen auffand. Die beiden Jugendlichen berichteten der Polizei von einem weiteren Mann, der ebenfalls an einem Computer im Hinterzimmer saß. Dieser meldete sich auch nach Aufrufen der Polizei nicht. Da der Mann auf einer Flirtseite gesurft hatte und dort ein persönliches Profil besaß, inklusive seiner Telefonnummer, konnte er nach Auswertung der Computer ermittelt werden: Andreas Temme. Sein dubioses Verhalten machte die Kasseler Fahnder_innen 2006 hellhörig. Erstmals gab es einen Tatverdächtigen in der Ceska-Mordserie, Temme kam gar für einige Tage in U-Haft. Zu dieser Zeit war er V-Person-Führer beim hessischen Verfassungsschutz. Und hier fangen die Fragen an, die nicht nur das Verhalten Temmes, sondern auch das seiner Kolleg_innen und Vorgesetzten betreffen.

Nach München wurde Temme erstmals im Oktober 2013 vorgeladen. Wie schon vor dem Bundestags-Untersuchungs­ausschuss blieb er bei seiner Erzählung: Vom Mord will er nichts mitbekommen und erst Tage später davon aus der Zeitung erfahren haben. Beim Rausgehen habe er sich gewundert, wo der Besitzer ist, Geld auf den Tresen gelegt und sei gegangen. Glaubhaft erschien diese Version vor Gericht wohl kaum jemanden. In einer Tatortrekonstruktion wurde deutlich, dass der 1,96 Meter große Temme den hinter einem niedrigen Tisch liegenden Ermordeten gesehen haben muss. Obwohl ihm auch Götzl mehrfach zu verstehen gab, dass er diese Version nicht glaube, beharrte Temme in seinen mittlerweile drei Vernehmungen darauf. Brisant macht die Verwicklung Temmes, dass er neben fünf weiteren V-Leuten aus der islamistischen Szene auch den V-Mann Benjamin Gärtner führte, der auf die extrem rechte Szene Kassels angesetzt war. Auch die Person Temmes bietet Raum für Spekulationen. So musste er zugeben, dass er sich im Umfeld der Hells Angels bewegte und Supporter-Wear besaß. Außerdem fanden sich Nazi-Devotionalien aus seiner Jugend, in der er auch „Kleiner Adolf“ genannt wurde.

Geheimdienst eben

In den zurückgehaltenen Akten, die die Nebenklage-Anwält_innen in Karlsruhe bei der BAW einsehen, aber nicht kopieren durften, finden sich Telefonate Temmes mit einem Kollegen beim Verfassungsschutz, in denen dieser ihn lobt, sich gegenüber VS-Direktor Lutz Irrgang nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ verhalten zu haben. Aufgrund dieser Telefonate wurden dann auch Irrgang und Kollege_innen Temmes vorgeladen.

Die Vorgesetzte Temmes, Jutta Ehring, ließ sich Prozessprotokolle von Temmes Vernehmung in München aus dem Internet ausdrucken, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Doch die Frage, wann Temme auf seiner Dienststelle vom Mord erfuhr und dies erstmals in die bundesweite Mordserie einordnen konnte, ließ sich vor Gericht nicht klären. Auch Temmes Kollege Frank-Ulrich Fehling konnte oder wollte sich an vieles nicht mehr erinnern. Selbst als ihm vor Gericht Vorhalte aus einem Telefongespräch gemacht wurden, beharrte er lange darauf, kein Telefonat mit Temme geführt zu haben.

Im Komplex Andreas Temme könnte man noch zahlreiche weitere Fakten nennen. Etwa, dass der frühere V-Mann Gärtner zu seiner Vernehmung vom hessischen Verfassungsschutz einen Anwalt zur Seite gestellt bekam, der bereits öfter in Verfassungsschutz-Kreisen tätig war. Insgesamt bleibt der Widerspruch bestehen, dass ein Verfassungsschützer beim Mord am Tatort ist, dort seine persönlichen Daten hinterlässt und sich einer Aufklärung verweigert. Auch der hessische VS und der Innenminister verhindern bis heute eine Aufklärung. So bleibt die Rolle Temmes ungeklärt: War er zufällig am Tatort und und bekam mit, was er nicht mitbekommen sollte, oder war er doch nicht so zufällig dort, wie offiziell dargestellt? Was war in der Behörde bekannt, welche Rolle spielten V-Leute? Antworten auf all das wird es im Münchener Prozess sicher nicht geben. Auch durch Nicht-Beiziehung der Temme-Akten wird genau dies von BAW und Gericht verhindert.

In den nächsten Wochen werden weitere Neonazis aus dem Unterstützungs­um­feld aussagen müssen. Wenn das Gericht seine Linie beibehält und sie für ihre offensichtlich spontanen Erinnerungslücken nicht unter Druck setzt, ist nicht viel mehr Erkenntnis zu erwarten. Das selbstbewusste Auftreten der Zeug_in­nen wird dabei unterstützt, wenn diese im Gerichtssaal erfahren, wie Gericht, BAW und Verteidigung immer wieder intervenieren, wenn die Nebenklage tiefer bohrt. Und die BAW auf ihrem Narrativ vom isolierten „NSU-Trio“ beharrt.

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