„Ein Untersuchungsausschuss ist notwendiger denn je“

Die Rolle des VS beim Wehrhahn-Anschlag ist unaufgeklärt

Nicht nur, dass durch den Freispruch des Angeklagten vom 31. Juli 2018 der Wehrhahn-Anschlag weiterhin als unaufgeklärt gilt, der Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht trug auch nicht dazu bei, die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes bei den Ermittlungen zu klären. Nach der Urteilsverkündung wiederholte „NSU-Watch NRW“ deshalb die Forderung nach einem neuen Untersuchungsausschuss. Doch im Landtag fehlt der dazu notwendige politische Wille.

Nicht nur, dass durch den Freispruch des Angeklagten vom 31. Juli 2018 der Wehrhahn-Anschlag weiterhin als unaufgeklärt gilt, der Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht trug auch nicht dazu bei, die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes bei den Ermittlungen zu klären. Nach der Urteilsverkündung wiederholte „NSU-Watch NRW“ deshalb die Forderung nach einem neuen Untersuchungsausschuss. Doch im Landtag fehlt der dazu notwendige politische Wille.

Der Bombenanschlag vom 27. Juli 2000 war bereits Thema des bis April 2017 tätigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags NRW (vgl. LOTTA #66, S. 50-53). Dieser befasste sich aber nur rudimentär mit der Tat und hörte im Februar 2017 lediglich drei Zeugen an — zwei Ermittlungsleiter der Polizei sowie den leitenden Staatsanwalt. Dass der Anschlag erst kurz vor der Auflösung des PUA vor den NRW-Landtagswahlen thematisiert wurde, hat mit den im Sommer 2014 erneut eingeleiteten Ermittlungen gegen Ralf S. zu tun. Staatsanwaltschaft und PUA hatten eine Übereinkunft getroffen: In öffentlicher Sitzung sollte der Anschlag erst nach der angeblich schon bald bevorstehenden Festnahme des Tatverdächtigen thematisiert werden. So sollten Beeinträchtigungen der parallel laufenden Ermittlungen verhindert werden.

Aber die Verhaftung zögerte sich immer weiter hinaus, erst Ende Januar 2017 erfolgte der Zugriff der Polizei. Obwohl das Justizministerium bis zur Verhaftung die gesamten Ermittlungsakten als „VS-Vertraulich“ eingestuft hatte, was die Recherche für die PUA-Mitglieder erheblich erschwerte, stießen Teile des PUA auf einen aufklärungsbedürftigen Sachverhalt, nämlich auf einen V-Mann des VS NRW, der bereits vor dem Anschlag in Kontakt mit Ralf S. stand und der zeitnah nach dem Anschlag von der Polizei als Zeuge vernommen worden war.

V-Mann „Apollo“

Bei dem V-Mann mit dem Decknamen „Apollo“ handelte es sich um den Düsseldorfer Neonazi André „Gonzo“ M., im Jahr 2000 „Mitgliedsanwärter“ der Kameradschaft Düsseldorf um ihren mit Ralf S. befreundeten „Kameradschaftsführer“ Sven Skoda, auf den „Apollo“ angesetzt war. Auf der Schläfe trug M. seit Ende der 1990er Jahre eine auffällige Blood & Honour-Tätowierung. Im Sommer 2000 arbeitete er für Ralf S. als Wachmann im Bereich Objektschutz. Ein V-Mann in der Nähe eines stadtbekannten Neonazis ist an sich nichts Ungewöhnliches. Brisanz erhält „Apollo“, weil er 2004 Wissen über die Hintergründe des Wehrhahn-Anschlags geäußert haben soll. Und weil der Verfassungsschutz seine Rolle offenbar vertuschen will.

Was war geschehen? Ein Blick in den Schlussbericht des PUA hilft leider nicht weiter, weil hier „Apollos“ bislang bekannte Geschichte nur verkürzt dargestellt wird. Im Januar 2018 erschien aber zum Prozessauftakt in der Welt eine ausführliche Recherche von Dirk Laabs. Demnach meldete im Juni 2004 ein bis dahin als überwiegend zuverlässig eingeschätzter Informant seinen Führungsbeamten vom LKA NRW, dass ein „Gonzo“ über den Wehrhahn-Anschlag gesprochen habe. Dieser habe berichtet, dass eine Gruppe Düsseldorfer Rechtsextremer das Gebiet um den Anschlagsort gesichert habe, um den eigentlich handelnden Personen — Neonazis aus Ostdeutschland — die Tatausführung zu ermöglichen und den Rückzug zu sichern. Der LKA-Informant habe es sogar für möglich gehalten, dass „Gonzo“, selbst in den Anschlag involviert gewesen sei.

Dieser Hinweis gelangte auch an die Polizei Düsseldorf. Dort war offenbar bereits bekannt, dass André M. zuerst für den MAD und später für den NRW-VS gespitzelt hatte. Laabs vermutet, dass die Düsseldorfer Ermittler die Brisanz dieser Spur erkannten und die einfachste Lösung wählten: „Nach nur einem Monat beschlossen sie, die Aussage des Polizeispitzels einfach hinzunehmen und den V-Mann des Verfassungsschutzes unbehelligt zu lassen. Damit ließen sie jedoch automatisch auch von Ralf S. und seinem Umfeld ab.“ Allerdings ist unklar, wer bei der Polizei Düsseldorf von M.s V-Mann-Tätigkeit wusste — und vorliegende Informationen möglicherweise nicht weitergab. Der mit dem Wehrhahn-Anschlag befasste „EK Acker“-Ermittlungsleiter Dietmar Wixfort jedenfalls sagte vor dem PUA aus, er habe erst 2012 von der Verbindung des André M. zum Verfassungsschutz erfahren.

Der Hinweis im Lichte des NSU

Nach der Selbstenttarnung des NSU sichtete die Polizei erneut die Wehrhahn-Akten, und jetzt erschien der Hinweis auf tatbeteiligte Neonazis aus Ostdeutschland in einem neuen Licht. In der Folge fragte Wixfort beim VS NRW nach Informationen über André M., am 9. Februar 2012 lud der VS den Polizisten dann zu einem vertraulichen Gespräch. Da teilte der VS mit, André M. sei von August 1999 bis wenige Wochen vor dem Anschlag als V-Mann tätig gewesen, dann aber abgeschaltet worden. Er habe nichts Verwertbares berichtet.

Über das Gespräch liegt ein Vermerk einer — den „EK Acker“-Leiter zum Gespräch beim VS NRW begleitenden — Polizistin vor, die darin ihre starken Zweifel an den Angaben des Geheimdienstes darlegt. Verwundert stellte sie fest, dass während des Gesprächs auf einmal der V-Mann-Führer von „Apollo“ den Raum betrat und diesem ungefragt ein Alibi lieferte: André M. und er hätten einander zur Tatzeit im Düsseldorfer Hafen getroffen. Außerdem teilte der VS mit, bereits im September 2000 mit André M. ein angeblich „völlig unergiebiges“ Gespräch über den Anschlag geführt zu haben. Den Polizist*innen wurde eine Sammlung von Deckblattberichten des V-Mannes vorgelegt, deren Inhalt die Verfasserin des Vermerks aber als substanzlos wertete. Die Botschaft des VS an die Polizei war eindeutig: An der Sache ist nichts dran, haltet euch damit nicht auf.

„Auf ganzer Linie versagt“

Was wusste der VS tatsächlich über den Wehrhahn-Anschlag? Wurde „Apollo“ damals auch auf Ralf S. angesetzt? Wer wusste behördlicherseits was zu welchem Zeitpunkt — und was geschah mit etwaigen Informationen? Diese und andere Fragen hätte der PUA klären müssen. Im Anlagenband des Schlussberichts ist dokumentiert, dass zunächst auch geplant war, genauer hinter die Kulissen zu schauen. Bereits im Sommer 2016 verabschiedete der Ausschuss einstimmig mehrere Beweisbeschlüsse, um den V-Mann André M., den Informanten des LKA sowie die am Gespräch im Februar 2012 Beteiligten zu vernehmen. Später wurde unter anderem ergänzt, dass „Apollos“ V-Mann-Führer auch über sein dienstliches Verhältnis zum V-Mann „Ronald“ befragt werden soll. Hinter dem Decknamen „Ronald“ verbarg sich Johann H., damals stellvertretender Anführer der mittlerweile verbotenen Kameradschaft Köln. Er geriet im Februar 2012 ins Visier der Polizei, weil er dem Phantombild des Täters des NSU-Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse ähnlich sieht (vgl. LOTTA #60, 50—53).

Nach der Verhaftung von Ralf S. Ende Januar 2017 geschah dann etwas nicht Nachvollziehbares: Die Obleute des Ausschusses beschlossen, die genannten Beweisanträge zurück zu nehmen. Die Gründe für diese Entscheidung lassen sich nicht in Erfahrung bringen. Diesbezügliche Fragen der LOTTA an die beteiligten Fraktionen des Landtags blieben unbeantwortet.

Einzig die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der Piraten versuchten, den Zeugen Wixfort im Ausschuss zu seinem Treffen mit dem VS zu befragen. Hier intervenierte dann der PUA-Vorsitzende Sven Wolf (SPD): Der Zeuge dürfe nur die Existenz des Gespräches bestätigen und mitteilen, dass ihm dort vertrauliche und geheime Akten gezeigt worden seien. Mehr ginge in öffentlicher Sitzung nicht. Da der Vermerk, auf den sich die Abgeordneten bei ihren Fragen bezogen, aufgrund seiner niedrigen Einstufung im Ausschuss hätte vorgetragen werden können, folgte eine kurze Sitzungsunterbrechung. Im Kreise der Obleute wurde dann offenbar Einvernehmen hergestellt, keine weiteren Fragen zu diesem Thema zu stellen. Wolf griff auch ein, als Fragen nach einem anderen Informanten der Polizei gestellt wurden — mit Verweis auf seine „Fürsorgepflicht“ für diesen Zeugen. Der Informant soll 2012 ausgesagt haben, Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos in den Jahren 1999/2000 unter anderem bei Rechtsrock-Konzerten in Düsseldorf gesehen zu haben.

„Der Untersuchungsausschuss des Landtags hat bei der Aufklärung eines möglichen behördlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag auf ganzer Linie versagt“, kritisiert deshalb die Initiative NSU-Watch NRW. Der Ausschuss habe sich selbst zum „Erfüllungsgehilfen der Vernebelungstaktik des Verfassungsschutzes degradiert“.

Kaum Thema im Prozess

Im Wehrhahn-Prozess spielte das Thema VS keine Rolle. Lediglich André M. musste am 5. März 2018 als Zeuge erscheinen, eine besondere Aussagegenehmigung benötigte er hierfür offenbar nicht. Dort sagte er aus, dass er sich am Tattag in seiner Wohnung in Düsseldorf-Derendorf aufgehalten habe — und stellte damit das Alibi, das ihm 2012 der V-Mann-Führer verschafft hatte, in Frage. Ansonsten betonte er, dass er sich kaum noch erinnern könne.

Auf Vorhalt der Verteidigung bestätigte M. das Treffen mit dem Verfassungsschutz nach dem Anschlag. Er habe mitgeteilt, keine Kenntnisse über eine Täterschaft von Ralf S. zu haben. Für dieses Treffen habe er auch ein Honorar bekommen. Zudem teilte die Verteidigung mit, dass Ralf S. in den 52 Berichten von „Apollo“ nur ein einziges Mal erwähnt sei — als Teilnehmer einer neonazistischen Musikveranstaltung. Im Prozess wurde zudem bekannt, dass M. den Angeklagten im Jahr 2000 über seine Vorladung zur Zeugenvernehmung bei der Polizei informierte und von diesem Anweisungen für seine Aussage erhielt. Ansonsten zeichnete M. vom Angeklagten das Bild eines „Spinners“, den man in der Szene nicht ernst genommen habe.

Keine weitere Aufklärung

LOTTA wollte nun wissen, ob aus Sicht der im Landtag vertretenen Fraktionen weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Wehrhahn-Anschlags besteht. Während die CDU die diesbezügliche schriftliche Anfrage ignorierte und die FDP lediglich ein allgemeines Statement ihres innenpolitischen Sprechers zum Thema Rechtsextremismus schickte, antworteten Bündnis 90/Die Grünen und SPD zumindest, allerdings ohne auf die zahlreichen Detailfragen einzugehen.

Aus Sicht der Grünen ist „rund um den Wehrhahn-Anschlag noch vieles ungeklärt — insbesondere, was die Rolle des Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den damaligen Ermittlungen angeht. […] Daher könnte und müsste aus unserer Sicht ein neuer Untersuchungsausschuss diese Aufklärungsarbeit leisten“, so der Pressesprecher der Fraktion. Um ein solches Gremium einzusetzen, braucht es die Zustimmung von einem Fünftel der Landtagsmitglieder. Dieses Quorum könnten die Grünen zusammen mit der ebenfalls oppositionellen SPD erreichen, letztere will aber auch nach der noch ausstehenden Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshof keinen Untersuchungsausschuss unterstützen, wie die Grünen mitteilten.

Die SPD-Fraktion selbst teilte lediglich mit, man achte die Unabhängigkeit der Justiz und bewerte deshalb das Urteil im Wehrhahn-Prozess nicht, zumal es auch noch nicht rechtskräftig sei. Der Schlussbericht fasse die „öffentlichen Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zum Sachverhalt zusammen“.