Der Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag

Ein Rück- und Ausblick (fast) 15 Jahre danach

Nach einem Anschlag am 2. Oktober 2000 auf die Düsseldorfer Synagoge hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder den sogenannten „Aufstand der Anständigen“ ausgerufen. Den auslösenden Vorlauf hierfür bildete der bis heute unaufgeklärte Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag vom 27. Juli 2000. Mit Bezug auf diese beiden Anschläge wurden Debatten über „Fremdenfeindlichkeit“, Antisemitismus und Neonazismus sowie über ein eventuelles NPD-Verbot angeschoben, die Medien berichteten weltweit.

Der im November vom NRW-Landtag eingerichtete Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA, siehe S. 58 f.) zum Themenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wird sich des Themas „Wehrhahn-Anschlag“ demnächst annehmen. Wann genau dies geschehen wird, ist noch nicht bekannt. Der PUA erhielt „den Auftrag zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher“. Und dies nicht nur mit bereits bekanntem Bezug zum NSU und dessen Unterstützer_innen, sondern auch mit Blick auf „weiter[e], in Nordrhein-Westfalen begangen[e] Straftaten mit einem mutmaßlich politisch rechts motivierten Hintergrund, wie etwa […] dem Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vom 27. Juli 2000“.

Das Tatgeschehen und die Opfer

Kurz nach 15 Uhr explodierte am 27. Juli 2000 auf dem S-Bahnhof Wehrhahn ein in ein Düsseldorfer Anzeigenblättchen eingewickelter Sprengsatz. Deponiert war er in einer an einem Geländer aufgehängten Plastiktüte im nicht überdachten und auch aus großer Entfernung einsehbaren Außenbereich des Bahnhofs, ein bis zwei Meter hinter dem tunnelförmigen Eingangsbereich auf der Ackerstraße, der zu einer schmalen Fußgängerbrücke über die Bahngleise führt. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich eine zehnköpfige Gruppe in der Nähe des Sprengsatzes. Diese kam, wie regelmäßig um diese Zeit, von einem um 15 Uhr endenden Deutschsprachkurs in der in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes gelegenen Bildungseinrichtung ASG. Durch die Splitter der explodierenden Bombe wurden alle zehn Personen verletzt, vier davon schwer. Eine schwer verletzte und im fünften Monat schwangere Frau verlor durch den Anschlag ihr ungeborenes Kind. „Sämtliche Personen stammen aus der ehemaligen Sowjetunion [...], sechs davon sind jüdischer, die anderen russisch-orthodoxer Konfession“, hieß es in einem Zwischenbericht des Generalbundesanwalts in Karlsruhe vom 29. Juli 2000. Die sechs als jüdische – wie es im Amtsdeutsch heißt – „Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion geführten Einwander_innen aus Russland, der Ukraine, Kasachstan und Aserbaidschan waren Mitglieder regionaler jüdischer Gemeinden, die sich nach dem Anschlag sofort um sie kümmerten.

Der Sprengsatz

Große Schwierigkeiten bereitete den Ermittlungsbehörden die Analyse der Reste des Sprengsatzes, da keinerlei Bestandteile der Zündvorrichtung gefunden werden konnten. Daher ist bis heute nicht belegt, ob die Bombe auf Sichtkontakt ferngezündet wurde oder mit einem Zeitzünder versehen war. Die Ermittlungsbehörden gingen aufgrund der Stelle, an der der Sprengsatz deponiert war, davon aus, dass es sich um eine Fernzündung auf Sichtkontakt gehandelt hat. „Der Täter“ habe „von einer Vielzahl von Positionen aus […] sowohl das Geschehen vor dem Durchgang wie auch die Situation an der Ablagestelle problemlos beobachten und dementsprechend die Bombe in dem Augenblick zur Explosion bringen [können], als sich die Gruppe in deren unmittelbarer Nähe bewegte“. Hierfür spricht auch, dass der S-Bahnhof nicht ausreichend genug frequentiert ist, um mit einer Zeitbombe auf jeden Fall Menschen zu treffen. Dennoch ist damit natürlich nicht sicher, wenn auch wahrscheinlich, dass der Anschlag gezielt den Sprachschüler_innen bzw. einzelnen oder mehreren aus deren Gruppe gegolten hat.

Bei der Analyse des Sprengsatzes gingen die Ermittlungsbehörden zunächst von einer industriell gefertigten und „nachgerüsteten“ Handgranate aus. Ein Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass der Sprengstoff für eine maschinelle Herstellung zu verunreinigt sei. Für die manuelle Anfertigung des Sprengkörpers sprach, dass durch die Gut­ach­ter_in­nen das mehrmalige Aufsetzen einer Säge an der später verschweißten Verschlussstelle nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus ergab die Materialprüfung von Teilen der Ummantelung, dass es sich hierbei um ausschließlich im Ostblock verwandten Stahl handelte. Insgesamt wurde die Fertigung des Sprengsatzes als von erheblicher Sachkunde gekennzeichnet angesehen.

Erste Reaktionen

Mit den Worten „Wir gehen nicht von einem politischen Anschlag aus. Wir haben kein Bekennerschreiben gefunden“, zitierte die Westdeutsche Zeitung in ihrem Lokalteil am Tag nach dem Anschlag einen Polizeisprecher, um an anderer Stelle in derselben Ausgabe eben diesen mit der Aussage „Wir schließen eine politisch motivierte Straftat nicht mehr gänzlich aus“ zu Wort kommen zu lassen. BILD hatte den Polizeisprecher wie folgt verstanden: „Es gibt kein Bekennerschreiben, wir schließen dennoch keinen politischen Hintergrund aus. Möglich, dass es sich um eine Beziehungs-Tat handelt, die einem der Verletzten galt.“ Die BILD hakte nach und betrieb bereits kurz nach dem Anschlag eigene „Spurensuche“: Das zum Vorschein kommende Täterbild eines eifersüchtigen, gehörnten Ex-Lovers aus Osteuropa, der sich rächen will, deshalb mit einer professionell gebauten Bombe zehn Menschen teilweise schwer verletzt, lässt tief blicken. Die Polizei prüfe aber auch, „ob einer der Verletzten Kontakte ins kriminelle Milieu hatte – und nur er Opfer eines Racheaktes werden sollte“, so BILD. Was sich aber aus der von BILD angebotenen erweiterten Palette möglicher Täter_innen („Russenmafia, Drogen-Dealer, Rechtsradikale oder ein Irrer“) bereits ab dem 29. Juli in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung und im Gegensatz zu den Reaktionen nach den NSU-Taten – beispielsweise dem mit dem Wehrhahn-Anschlag vergleichbaren Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004 – als wahr­scheinlichster Tathintergrund durchzusetzen begann, war Rassismus bzw. Antisemitismus. Und dies trotz fehlender Belege und trotz der Warnungen der frisch eingerichteten polizeilichen Ermittlungskommission EK Acker vor vorschnellen Urteilen sowie gegen den Protest des um den „guten“ Ruf „seiner“ Stadt besorgten Oberbürgermeisters Joachim Erwin. Während sich Paul Spiegel, damaliger Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, erst „über die Hintergründe des Anschlags“ äußern wollte, „wenn gesicherte Erkenntnisse über Täter und Tatmotive vorliegen“, meldeten sich Innenminister Otto Schily und Außenminister Joseph Fischer zu Wort und benannten „Fremdenfeindlichkeit“ bzw. „Ausländerhass“ als mögliches (Schily) bzw. wahrscheinliches (Fischer) Tatmotiv. Zudem hatte sich in Düsseldorf in den Monaten vor dem Anschlag aufgrund der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit antifaschistischer Gruppen die Erkenntnis von der – von den Stadtoberen und der Polizei stets bestrittenen – Existenz einer aktiven und gefestigten lokalen Neonazi-Szene öffentlich durchgesetzt. Erst am 3. Juli 2000 hatten zwei S-Bahn-Stationen nördlich der am Wehrhahn Mitglieder der Düsseldorfer RechtsRock-Band Reichswehr zwei Migranten angegriffen und einen von beiden verletzt. Am 9. Juli 2000 griffen im nahen Wuppertal Neonazis Teilnehmer_innen einer Gedenkveranstaltung am Mahnmal der KZ-Gedenkstätte Kemna an. „Ein neonazistischer Hintergrund“ dränge sich beim Wehrhahn-Anschlag „angesichts des Tathergangs auf“, die neonazistische Szene sei „in Düsseldorf jahrelang von Politik und Behörden verharmlost oder sogar totgeschwiegen“ worden, um sich als „weltoffene und tolerante Stadt“ darzustellen, heißt es in einem Demonstrationsaufruf des Koordinierungskreises antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und dem Umland (ANTIFA-KOK) für den 5. August 2000. Zirka 2.000 Menschen beteiligten sich an dieser von antifaschistischen, anderen linken sowie migrantischen Gruppen ausgerichteten Demonstration, zu der auch die Jüdische Gemeinde Düsseldorf aufgerufen hatte – im Gegensatz zu den meisten Stadtratsfraktionen und den Kirchen. Obwohl es keinerlei Unterstützung und Beteiligung aus der Stadtspitze gegeben hatte und sich gerade einmal eine Handvoll Ratsmitglieder (PDS, Grüne, ein SPD-Abgeordneter) eingefunden hatten, diente die Demo im Nachhinein als Beleg für die Weltoffenheit des „anständigen“ Düsseldorfs bzw. Deutschlands, was bis ins Ausland auch so wahrgenommen wurde.

Täter_innensuche

Immer wieder hatte die bis 2009 existierende EK Acker unter der Leitung von Dietmar Wixfort betont, sie ermittele in alle Richtungen. Ziemlich schnell gab es Hinweise auf einige der Neonazi-Szene nahestehende oder ihr angehörende Personen. Beispielsweise auf den Waffennarr Ralph S., Inhaber eines Militaria- und „Sicherheitsausstattung“-Ladens unweit des Tatortes, der gute Kontakte in die neonazistische Szene pflegte und über den die linke Düsseldorfer Statt­zeitung TERZ bereits 1999 in ihrer September-Ausgabe unter dem Titel „Düsseldorfer Neonazis bewaffnen sich?“ berichtet hatte. Oder auf den auch heute noch aktiven und seit vielen Jahren in Süddeutschland lebenden Norman B., der um 1997 von Geldern nach Velbert gezogen war und dann von 1999 bis Frühjahr 2000 in Düsseldorf wohnte, bis es ihn nach Freilassing (Bayern) zog. B. soll sich einem „Kameraden“ gegenüber dahingehend geäußert haben, dass man im (multikulturell geprägten) Stadtteil Flingern „mal was hochgehen lassen“ müsse, „z.B. den Bahnhof am ASG“. Doch weder gegen S., noch gegen B. konnte der Verdacht erhärtet werden, die Verfahren wurden eingestellt. B. konnte offenbar ein Alibi vorweisen, bei S. sei – so die Ermittler – der Tatverdacht „zwar nicht ausgeräumt“, aber es hätten sich auch „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Beschuldigte […] über Täterwissen verfügt oder überhaupt in der Lage ist, spezielle Gegenstände aus dem Waffen- und Sprengstoffbereich herzustellen oder zu besorgen“. Auch alle anderen Recherchen und Ermittlungen in der rechten Szene hätten keine „Hinweise auf eine Täterschaft Rechtsgerichteter“ ergeben. Immerhin hatte die EK Acker in der regionalen Neonazi-Szene eine Menge Staub aufgewirbelt, die neonazistische Szene stand massiv unter Druck, versuchte aber, ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren bzw. wieder zu erlangen. Während die NPD aufgrund der einsetzenden Verbotsdebatte bundesweit auf Tauchstation ging, versuchten die Freien Kameradschaften die entstandene Aktionslücke zu füllen. Zum einen präsentierten sie sich in Abgrenzung zur NPD als die konsequentere „nationale Kraft“, zum anderen als unschuldige Opfer einer massiven „Hetze“ und Repression. Eine erste – für den 12. August 2000 – vom Düsseldorfer „Kameradschaftsführer“ Sven Skoda angemeldete Demonstration unter dem Motto „Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Gegen Medienhetze und roten Terror“ wurde verboten. Erst am 28. Oktober 2000 gelang es den Freien Kameradschaften in Düsseldorf, einen 300-köpfigen Aufmarsch unter dem Motto „Meinungsfreiheit für Nationalisten. Argumente statt Verbote“ durchzusetzen, wenn auch begleitet von massiven Gegenprotesten. Eine Woche zuvor waren zirka 500 Neonazis unter dem Motto „Gegen die verleumderische Berichterstattung und Hysterie der Medien gegen rechts“ in Dortmund aufmarschiert. Bezüge auf den Wehrhahn-Anschlag waren noch Jahre später in der regionalen Neonazi-Szene zu finden. Am 3. Juni 2006 wollte im Vorfeld der Fußball-WM der Männer ein von Skoda organisierter Neonazi-Aufmarsch für eine „Bombenstimmung in Düsseldorf“ sorgen.

Ebenso unergiebig wie die Ermittlungen in Richtung extreme Rechte erwies sich für die EK Acker ein Hinweis auf den bis kurz vor dem Anschlag wegen sexuellen Missbrauchs in Haft sitzenden „technisch versierten“ Waffensammler und Rundfunk- und Fernsehtechniker Horst E., der gegenüber Mithäftlingen angekündigt hatte, dass nach seiner Entlassung „ein paar Bomben fliegen“ würden, proben wolle er „an einem Tunnel oder an einer Brücke“. E. wurde vorübergehend festgenommen, bei einer Hausdurchsuchung wurden laut LKA „eine nicht unerhebliche Menge Elektroteile sowie Munition und eine größere Menge Bargeld sichergestellt“. Aber auch das Verfahren gegen ihn wurde aufgrund fehlender „zureichender Anhaltspun­kte“ für eine Tatbeteiligung eingestellt.

Fünf weitere „Richtungen“, in die ermittelt wurde, seien im Folgenden nur kurz erwähnt: Hierzu zählen „islamistische Terroristen“, für deren Täter_innenschaft es aber zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Hinweis gab. Weiterhin die bereits beschriebene „Beziehungs- bzw. Eifersuchtstat“ sowie ein Streit unter („kriminellen“) „Ausländern“ – ebenso ohne Ergebnis. Hinzu kommen ein völlig abstruses Selbstbezichtigungsschreiben selbsternannter, aber nicht existierender Grüner Zellen und ein aus Hells-Angels-Strukturen angekündigter Hinweis, den es dann aber nie gegeben hat.

Offenbar besonders interessierte die Ermittlungsbehörden das Thema „Osteuropäische organisierte Kriminalität“. Auf Grundlage einer Zeugenaussage eines inhaftierten „Aussteigers“ aus dem Milieu sei die EK Acker auf fünf namentlich genannte Mitglieder einer Gruppierung aufmerksam geworden, die nach Angaben des „Aussteigers“ den Sprengstoffanschlag durchgeführt hätten. Vier der fünf Personen konnten identifiziert werden und saßen gerade wegen eines laufenden Strafverfahrens wegen Schutzgelderpressung und Entführung in Haft, zum Zeitpunkt des Wehrhahn-Anschlags waren sie aber noch auf freiem Fuß. Ziel des mit Todesfolge geplanten Anschlags – so der „Aussteiger“, der sich durch seine Aussagen Vorteile im eigenen Strafverfahren versprach – seien nicht die tatsächlichen Opfer gewesen, sondern dieser sollte „als Machtbeweis“ abschreckend auf „Aussteiger aus der kriminellen Organisation“ wirken. Von den Ermittlungsbehörden konnte aber nicht festgestellt werden, ob sich die angeblichen Täter tatsächlich am 27. Juli 2000 in Düsseldorf aufgehalten hatten. Auch weitere Ermittlungshypothesen zum Tatmotiv mit dem Hintergrund „Organisierte Kriminalität“ geisterten durch die EK Acker. Einzelne aus der Opfergruppe könnten sich ihren Status als „Kontingentflüchtling“ unberechtigt bei „Kriminellen“ erkauft und dann ihre Schulden nicht beglichen haben. Oder jemand aus der Opfergruppe hätte sonstwie Schulden bei „Kriminellen“. Herausgekommen ist bei den Ermittlungen in diese Richtung jedoch nichts Konkretes und Handfestes.

In einer im Juli 2001 formulierten „Sachstandseinschätzung“ der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft heißt es, dass „seitens der Polizei keine der drei Haupttheorien (1. rechte Gewalt, 2. verrückter Alleintäter, 3. osteuropäische OK) für ausgeschlossen gehalten“ werde, „Ermittlungsansätze“ würden „zu allen drei Theorien mit gleicher Intensität geprüft“. Allerdings herrsche „intern die Auffassung vor, wonach eine Begehung der Tat durch Neonazis als eher unwahrscheinlich anzusehen ist. Grundlage dieser Einschätzung ist es, dass zahllose Vernehmungen von Aussteigern aus der rechten Szene und eine Vielzahl bundesweit geführter TÜ-Maßnahmen [Telekommunikationsüberwachung, Anm. d. A.] ohne Hinweise auf eine Täterschaft Rechtsgesinnter geblieben“ seien. Die Rheinische Post (RP) zitierte am 27. Juli 2009 Staatsanwalt Ralf Herrenbrück anlässlich der Abgabe des Falls als „ungelöst“ durch Chefermittler Dietmar Wixfort mit den Worten, „ein politisch motivierter Anschlag“ sei „inzwischen fast völlig“ auszuschließen, da „es nie ein Bekennerschreiben gegeben“ habe. Folgt man dieser Logik, blieben also nur noch die Theorien „verrückter Alleintäter“ und „osteuropäische OK“ übrig, wobei behördlicherseits mehrfach angedeutet wurde, dass man auch nicht so recht an einen „Alleintäter“ glaube. Es blieb also die „Russenmafia“. „Unglaublich, was wir alles getan haben“, so Herrenbrück laut RP rückblickend. Man habe sogar Phantombilder zweier „möglicher Zeugen“ in der Moskauer U-Bahn aufgehängt. Man ahnt, dass es sich bei den „möglichen Zeugen“ eher – natürlich inoffiziell – um als tatverdächtig angesehene Personen gehandelt haben könnte.

Einschätzung und Ausblick

Bis heute ist nicht viel über Details der Ermittlungen in Sachen Wehrhahn-Anschlag bekannt. Das trifft auch auf die Ermittlungstätigkeit mit Blick auf eine mögliche extrem rechte Täter_innenschaft zu. Zwei temporär Verdächtige, einige Hausdurchsuchungen, nicht näher qualifizierte und quantifizierte Telefonüberwachungen und Gespräche mit „Aus­steigern“: Unklar bleibt, auf welche Expertisen zurückgegriffen, in welchen extrem rechten bzw. neonazistischen Milieus recherchiert wurde und was die Verfassungsschutzämter zu einer möglichen Aufklärung beigetragen haben. Wurde die Existenz bzw. Tatbeteiligung rechtsterroristischer Strukturen überhaupt in Erwägung gezogen? Selbst wenn bislang keine Hinweise auf eine NSU-Tatbeteiligung bekannt wurden, so heißt das nicht, dass keine Neonazis hinter diesem Anschlag steckten. Diverse eindeutig rechtsterroristische Anschläge, beispielsweise im September und De­zem­ber 1998 in Berlin auf das Grab von Heinz Galinski, dem ehemaligen Präsi­den­ten des Zentralrats der Juden in Deutsch­­land, und im März 1999 auf die Aus­stel­lung über die Verbrechen der Wehr­macht in Saarbrücken, gehen ziemlich sicher nicht auf das Konto des NSU. Spielten beispielsweise diese Anschläge bei den Ermittlungen der EK Acker eine Rolle?

Auch wenn es nach bisherigem Wissensstand eher unwahrscheinlich ist, dass der NSU im Jahr 2000 bereits in der Lage war, einen wie beim Wehrhahn-Anschlag eingesetzten Sprengsatz zu bauen oder zu besorgen und der Anschlag nach der Selbstenttarnung des NSU in dessen Vi­deo nicht auftaucht, kann bislang auch eine NSU-Täter_innenschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Nürnberger Taschenlampenbomben-Anschlag des NSU vom 23. Juni 1999 wurde in dem Video auch nicht thematisiert, die früheste Tat, zu der sich der NSU im November 2011 bekannte, ist der Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg, sechs Wochen nach dem Wehrhahn-Anschlag. Und die Jüdische Allgemeine wies am 17. November 2011 zurecht darauf hin, dass „Trinitrotoluol (TNT) […] aus einem ehemaligen Ostblockstaat […] bis Mitte der 90er-Jahre in den ‘neuen Bundesländern’ noch relativ problemlos auf dem Schwarzmarkt zu bekommen“ gewesen sei, „auch für Uwe Böhnhardt, Uwe Mund­los und Beate Zschäpe: Als sie 1998 abtauchten, fanden die Fahnder in einer von Zschäpe angemieteten Garage in Jena neben Nazi-Propagandamaterial und vier funktionsfähigen Rohrbomben auch 1.392 Gramm TNT.“ Dieses TNT soll 1991 aus einem Lager der Nationalen Volksarmee (NVA) gestohlen worden sein, insgesamt wurden 38 Kilogramm entwendet. Könnte das am Wehrhahn eingesetzte TNT aus diesem NVA-Bestand stammen? Was hat ein Abgleich des in Jena beschlagnahmten, zwischenzeitlich aber bereits vernichteten TNT mit dem beim Wehrhahn-Anschlag benutzten ergeben? Hat ein solcher Abgleich überhaupt stattgefunden?

Wich­tige Fragen, die von Mitgliedern des PUA demnächst polizeilichen Er­mit­tler_in­nen, Staatsanwält_innen, Verfassungsschützer_innen und anderen zu stellen wären, gibt es also reichlich.

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