Vernichtungskrieg im Westen
Vor 70 Jahren löschten deutsche Soldaten das französische Dorf Oradour aus
Die Trauergemeinde, die sich am 19. Januar 1971 auf dem Düsseldorfer Nordfriedhof versammelt hatte, war beeindruckend. Zu Grabe getragen wurde der im Alter von 65 Jahren verstorbene Bauunternehmer Heinrich Lammerding. Rund 500 Menschen kamen, um ihm die letzte Ehre zu erweisen. Etliche Redner würdigen Lammerdings Verdienste. In den Ansprachen wurde deutlich, dass nicht nur ein lokaler Protagonist des Wirtschaftswunders geehrt wurde, sondern auch ein Veteran des Zweiten Weltkriegs.
Als Befehlshaber der SS-Panzerdivision Das Reich trug Heinrich Lammerding Mitverantwortung für zahlreiche Kriegsverbrechen vor allem in Frankreich. Von ihm kommandierte Einheiten hatten am 9. Juni 1944 in der zentralfranzösischen Stadt Tulle 99 als Geiseln genommene Bewohner des Ortes erhängt. Einen Tag später massakrierten Lammerdings Soldaten im Dorf Oradour 642 Männer, Frauen und Kinder. Für die Verbrechen in Tulle war der SS-Generalleutnant von französischen Militärgerichten unmittelbar nach Kriegsende mehrfach in Abwesenheit verurteilt worden. Seine Auslieferung an Frankreich hatte die BRD jedoch konsequent verweigert. Auf dem Nordfriedhof wurde indessen eine andere Geschichte erzählt. Otto Weidinger, ehemaliger Regimentskommandeur in der SS-Division Das Reich stilisierte Lammerding in einer grotesken Verdrehung des historischen Geschehens zum „Opfer einer modernen Menschenjagd“ und bezeichnete seinen verstorbenen Kommandeur als „zu Tode gehetzten General“.
Freilich: Anklage war gegen den angeblich derart Verfolgten in der BRD nie erhoben worden. Auch sonst blieb es vorwiegend den französischen Medien sowie den Angehörigen der Opfer vorbehalten, über Jahrzehnte hinweg auf den Skandal hinzuweisen, dass sich Heinrich Lammerding bis an sein Lebensende nicht für die von ihm angeordneten und gebilligten Verbrechen vor Gericht verantworten musste. Insofern sprechen der belgische Schriftsteller Bruno Katheuser oder der deutsche Historiker Ahlrich Meyer zu Recht von einem „ungesühnten Verbrechen“. Eine effektive Strafverfolgung scheiterte wie auch in zahllosen anderen Fällen nicht nur an der Gleichgültigkeit der deutschen Justiz, sondern auch an den gezielten Obstruktionen des Auswärtigen Amtes.
Die Mordaktionen von Tulle und Oradour
Die Mordaktionen in Oradour und Tulle waren von kaum fassbarer Grausamkeit der eingesetzten SS-Einheiten gekennzeichnet. Sie erfolgten jedoch nicht nur aus einer eigenen, weltanschaulich besonders fanatischen Logik, sondern befanden sich im Einklang mit den Anordnungen und Erlassen des Militärbefehlshabers in Frankreich – zu diesem Zeitpunkt Generalfeldmarschall Gerd von Rundstedt – dem auch die SS-Panzerdivision Das Reich unterstellt war. Ein besonderes Augenmerk richtete dieser auf die „rücksichtslose“ Bekämpfung von Partisanen- und Widerstandsbewegungen. Zur „Bandenbekämpfung“ sollte neben Wehrmachtsverbänden besonders die neu formierte SS-Panzerdivision Das Reich zum Einsatz kommen. Setzten sich die Mannschaften aus überwiegend neu eingezogenen Rekruten zusammen, verfügten deren Befehlshaber zu großen Teilen über einschlägige Erfahrungen aus Einsätzen in der Sowjetunion. Dies galt auch für Heinrich Lammerding, der eine militärisch-nationalsozialistische Bilderbuchkarriere gemacht hatte. Im Jahr 1905 in Dortmund geboren, war er bereits 1931 in die NSDAP und in die SA eingetreten. 1935 wurde er in die SS aufgenommen, wo ihm innerhalb der Waffen-SS ein schneller Aufstieg gelang. Im August 1943 avancierte er zum Stabschef von SS-Obergruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski, der als „Chef der Bandenkampfverbände“ entscheidend für zahllose Massaker in der Sowjetunion verantwortlich war. Derart „qualifiziert“ schien Lammerding für die ihm übertragenen Aufgaben in Frankreich besonders geeignet zu sein.
Am 9. Juni rückten Einheiten der SS-Panzerdivision Das Reich nach Tulle ein. Die Kleinstadt war zuvor kurzzeitig von der Francs-tireurs et partisans (FTP) eingenommen worden. Bei Gefechten mit der Widerstandsgruppe waren 60 deutsche Soldaten ums Leben gekommen und 60 weitere in Gefangenschaft geraten. Die SS nahm im Rahmen einer Vergeltungsmaßnahme 120 Bewohner der Stadt als Geiseln, von denen 99 am späten Nachmittag öffentlich an Laternenpfählen und an Balkonen erhängt wurden. Mehr als 300 weitere Männer verschleppte die SS nach Limoges. 149 von ihnen wurden anschließend nach Auschwitz deportiert.
Am nächsten Tag sollten die Einheiten der SS-Division, laut einem von Lammerding noch in Tulle erlassenen „Divisionsbefehl“, die „Säuberungen“ in dem Gebiet „rasch“ und „nachhaltig“ fortsetzen. Darin wurde Oradour zwar nicht namentlich erwähnt, gleichwohl besetzte am Mittag des 10. Juni das I. Bataillon des zur Division gehörenden SS-Regiments Der Führer das Dorf, ohne dabei auf Widerstand zu stoßen. Auch sonst war der Ort bis dahin nicht als Operationsgebiet oder Rückzugsraum der FTP bekannt geworden. Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf das folgende Geschehen. Ursprünglich war vom Befehlshaber des Regiments Sylvester Stadler angeordnet worden, 30 Geiseln zu nehmen, um einen mutmaßlich von FTP-AktistInnen gefangen genommenen Bataillonskommandeur freizupressen. Bataillonskommandeur Adolf Diekmann befahl indessen Oradour niederzubrennen und alle EinwohnerInnen zu töten. Die Männer des Dorfes wurden fast ausnahmslos in verschiedenen Scheunen durch Erschießungskommandos ermordet. In einigen Fällen erschossen SS-Männer Kranke und Gebrechliche in ihren Häusern. Andere Einheiten trieben Frauen und Kinder in die Kirche und setzten diese in Brand. Die Bäuerin Maguerite Rouffanche, die wie durch ein Wunder das Massaker überlebte, schilderte in einer Vernehmung im Februar 1944 das Geschehen folgendermaßen: „Das ganze Kirchenschiff war voller Menschen. […] Zwei bewaffnete Deutsche trieben die Frauen und Kinder auseinander, um zwischen ihnen hindurchgehen zu können. Sie stellten eine etwa 80 Zentimeter lange Kiste vor den Altar am Ende des Kirchenschiffes auf. […] Einige Augenblicke später ging von der Kiste eine kleine Explosion aus. Schwarzer, beißender Rauch kam heraus, der die ganze Kirche durchzog. Die Menschen bekamen Erstickungsanfälle.“ Nach einiger Zeit öffneten SS-Soldaten die Kirchentüren, schossen mit automatischen Waffen in die Menge und begannen Feuer zu legen. Am Ende des Tages waren 642 Menschen dem Terror der SS zum Opfer gefallen – teilweise bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, so dass in der Folgezeit lediglich 52 Tote identifiziert werden konnten. Von Oradour blieben nur Ruinen.
Aufarbeitung im Schatten der Staatsraison
Nach der Befreiung deklarierte Charles de Gaulle Ordour zu einem „village martyr“ (Dorf der Märtyrer). Doch an der juristischen Aufarbeitung des Massakers entzündeten sich in Frankreich schon bald heftige Kontroversen, von denen wiederum auch die deutschen Täter und ihre Lobbyisten zu profitieren versuchten. Die ersten Ermittlungen im Fall Oradour setzten während des Krieges ein – allerdings mit enttäuschenden Ergebnissen. Eine Reihe der insgesamt knapp 200 an der Mordaktion beteiligten SS-Männer war im Kampf gefallen, darunter Bataillonskommandeur Diekmann. Auf andere Mittäter erhielt die französische Justiz auch nach der deutschen Kapitulation keinen Zugriff, da sie entweder untergetaucht waren oder in den folgenden Jahren von den bundesdeutschen Behörden geschützt wurden, indem diese den vielfach gestellten Auslieferungsanträgen nicht nachkamen.
So wurden im Januar 1953 zwar immerhin 65 Personen vor einem Militärgericht in Bordeaux aufgrund der Verbrechen von Oradour angeklagt, im Verhandlungssaal waren jedoch nur 21 Beschuldigte anwesend – sieben Deutsche und 14 Elsässer, die in der SS-Division Das Reich gedient hatten. Letztere machten fast ausnahmslos geltend, zum Dienst für die SS gezwungen worden zu sein. Daraufhin entzündete sich eine emotional geführte Kontroverse, ob es politisch und moralisch zulässig sei, Deutsche und Franzosen nach den gleichen Maßstäben anzuklagen. Die am 11. Februar 1953 verkündete Entscheidung des Gerichts – ein Todesurteil, fünf Haftstrafen und ein Freispruch für die deutschen Beschuldigten, ein Todesurteil und 13 Haftstrafen für die Angeklagten aus dem Elsass riefen heftige Reaktionen hervor. Während die Widerstandsorganisationen massiv die aus ihrer Sicht zu milden Strafen kritisierten, formierte sich im Elsass eine breite Protestbewegung gegen die als ungerechtfertigt empfundene Verurteilung der 14 aus der Region stammenden Angeklagten. Demonstrationen in Straßburg und Streikandrohungen verfehlten ihre Wirkung nicht. Nur wenige Tage später verabschiedete die Nationalversammlung ein Amnestiegesetz, das zum Entsetzen der Opfer-Angehörigen die Urteile gegen die französischen Angeklagten aufhob. Die juristische Aufarbeitung des Massakers von Oradour trat somit hinter die Staatsraison zurück, galt es aus Sicht der Regierung doch die Einheit der Nation zu wahren.
Diplomatie zugunsten von NS-Tätern
Die justizpolitischen Auseinandersetzungen in Frankreich wurden auf deutscher Seite aufmerksam verfolgt. Politik und Strafverfolgungsbehörden dachten überhaupt nicht daran, die in der BRD lebenden Täter von Oradour zur Rechenschaft zu ziehen. Bestärkt wurde diese Haltung durch die britische und amerikanische Hochkommission, die im Zuge der sich zuspitzenden Blockkonfrontation kein nennenswertes Engagement zeigten, die französischen Auslieferungsersuchen in ihren (ehemaligen) Besatzungszonen zu unterstützen. Eine zentrale Rolle für die „vergangenheitspolitischen Interessen der SS“ (Norbert Frei) spielte jedoch das Auswärtige Amt. Bundesdeutsche Diplomaten um den Pariser Generalkonsul Wilhelm Hauenstein drängten beim französischen Außenministerium darauf, die deutschen Täter ebenso zu amnestieren. Sie warnten vor möglichen Belastungen des deutsch-französischen Verhältnisses, die wiederum den angestrebten Prozess der (west)europäischen Einigung und die geplante Europäische Verteidigungsgemeinschaft gefährden könnten.
Entscheidende Bedeutung kam jedoch der seit 1953 beim Auswärtigen Amt angesiedelten und von 1950 bis 1970 bestehenden Zentralen Rechtsschutzstelle (ZRS) zu. Die Einrichtung hatte die ohnehin schon fragwürdige Aufgabe, deutschen Staatsbürgern, die im Ausland aufgrund von Kriegsverbrechen angeklagt waren, einen angemessenen Rechtsbeistand zu organisieren. Unter der Leitung des ehemaligen NSDAP-Mitglieds Hans Gawlik, der zwischen 1942 und 1945 als Staatsanwalt am Sondergericht Breslau amtiert hatte, avancierte die ZRS zu einer mit großem Aufwand betriebenen Service-Organisation für NS-Täter. Sie sammelte Informationen über im Ausland aufgrund von NS-Verbrechen laufende Ermittlungsverfahren und warnte davon betroffene, in der BRD lebende Verdächtige vor Reisen in die entsprechenden Länder. Im Bordeaux-Prozess waren Juristen der ZRS maßgeblich an der Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie für die Angeklagten beteiligt, deren Anwälte auf einen angeblichen „Befehlsnotstand“ insistierten, in dem sich ihre Mandanten befunden hätten.
Die Behörde fühlte sich, so die Historikerin Claudia Moisel, darüber hinaus berufen, mutmaßliche Kriegs- und NS-Verbrecher auch vor der bundesdeutschen Justiz in Schutz zu nehmen. Dies wurde im Fall des ehemaligen SS-Angehörigen, Anfang der 1950er Jahre in Bayern lebenden Adolf Heinrich deutlich. Offenkundig von Gewissensbissen geplagt, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Hof und räumte ein, am Einsatz in Oradour teilgenommen zu haben. Die Behörde erklärte sich zwar für nicht zuständig, leitete die Angelegenheit aber an das Bayerische Justizministerium weiter, das nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zumindest prüfte, nach dringlicher und wiederholter Intervention des Auswärtigen Amtes von dem Vorhaben jedoch Abstand nahm. Ermittlungen gegen Heinrich, argumentierte die ZRS, würden die in Frankreich laufenden Gnadenverfahren der in Bordeaux verurteilten Deutschen gefährden.
Auch Heinrich Lammerding konnte auf die Unterstützung der ZRS zählen. Ein im Januar 1962 zunächst durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Lammerding wegen dessen Beteiligung an den Verbrechen, wurde nach mehr als zwei Jahren von der mittlerweile zuständigen Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung Nationalsozialistischer Massenverbrechen in Dortmund eingestellt. Im Hinblick auf die Zerstörung Oradours folgten die Ermittler den Aussagen der Entlastungszeugen Otto Weidinger und Sylvester Stadler, die ausschließlich den bereits verstorbenen Adolf Dieckmann für das Geschehen im Dorf verantwortlich machten. Danach wurde es ruhig um die juristische Aufarbeitung des Massakers von Oradour. Erst 1983 musste sich der in der DDR lebende ehemalige SS-Untersturmführer Heinz Barth vor dem Berliner Stadtgericht wegen seiner Beteiligung an der Mordaktion verantworten. Das Verfahren gegen den vormaligen Zugführer des Regiments Der Führer endete mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Späte Sühne? Neue Ermittlungen im Fall Oradour
Die Gerichtsakten des Verfahrens gegen Barth bildeten im Januar 2014 die Grundlage einer Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Werner Christukat, der als MG-Schütze am 10. Juni 1944 in Oradour eingesetzt war. Dem 89 Jährigen wird „gemeinschaftlich begangener Mord“ an 25 Menschen und „Beihilfe zum Mord“ im mehreren hundert Fällen vorgeworfen. Demnach soll Christukat zunächst einem der in den Scheunen eingesetzten Erschießungskommandos angehört haben. Im Anschluss daran sei er in Sichtweite der Kirche an Absperrmaßnahmen beteiligt gewesen. Zudem habe er geholfen, Brennmaterial in das Gebäude zu tragen.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen im Landkreis Oldenburg lebenden ehemaligen Angehörigen des SS-Regiments Der Führer eröffnet. Der 87-Jährige hat eingeräumt in Oradour gewesen zu, seine Beteiligung an den Morden jedoch bestritten. Ob es in beiden Fällen zu einer Prozesseröffnung kommt, ist bislang unklar. In Frage steht die Verhandlungsfähigkeit der Beschuldigten, aber auch die Tragweite der den Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden rechtlichen Interpretation. Diese stützt sich nicht zuletzt auf die Rechtsprechung des Landgerichts München II im Verfahren gegen John Demjanjuk, der im Mai 2011 wegen „Beihilfe zum Mord“ in über 28.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor sei er, argumentierte das Gericht, gleichsam automatisch Teil des Mordapparats gewesen. Diese Deutung brach grundlegend mit dem bis dahin auch in NS-Verfahren als unabdingbar angesehenen Postulat, den Beschuldigten ihre Taten individuell nachweisen zu müssen. Eine Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Zwar legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil ein, nach dem Tod Demjanjuks im März 2012 wurde diese jedoch nicht mehr verhandelt. Insofern können sich die neuen Ermittlungsverfahren nicht auf eine etablierte Rechtsprechung stützen.
Eine umfassende juristische Ahndung der Verbrechen von Tulle und Oradour wird durch diese Verfahren nicht mehr möglich sein. Gleichwohl sollten sie geführt werden. Robert Hébras, Überlebender des Massakers von Oradour urteilte kürzlich im Hinblick auf die Anklageerhebung gegen Christukat: „Ich wünsche mir nicht speziell, dass er verurteilt wird. Sondern dass er die Wahrheit sagt.“ 70 Jahre nach der Auslöschung von Oradour und nach Jahrzehnten des Verdrängens und der Schuldabwehr wäre dies schon mehr, als das gesammelte Schweigen seiner Kameraden und ihrer HelferInnen, in der Politik, in der Justiz und im Auswärtigen Amt.