Für die rechte Ordnung sorgen

Neue Bürgerwehren nach altem Muster

Eine kleine Gründerzeit ist angebrochen: Sogenannte Bürgerwehren und Nachbarschafts-Streifen werben deutschlandweit um Beteiligung. Die meisten davon fristen ein rein virtuelles Dasein. Doch einige drängen auf die Straße und versprechen, dort auf eigene Faust für „Sicherheit und Ordnung“ zu sorgen.

Eine kleine Gründerzeit ist angebrochen: Sogenannte Bürgerwehren und Nachbarschafts-Streifen werben deutschlandweit um Beteiligung. Die meisten davon fristen ein rein virtuelles Dasein. Doch einige drängen auf die Straße und versprechen, dort auf eigene Faust für „Sicherheit und Ordnung“ zu sorgen.

Ein solcher Effekt wird sich kaum einstellen, stattdessen verfestigt der Diskurs das übliche Feindbild: angeblich kriminelle Asylsuchende. Viele vollmundige Ankündigungen folgten auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht (siehe LOTTA #61). In anderen Orten, so im Falle einer „Bürgerstreife“ im Dresdner Stadtteil Übigau, handelt es sich schlicht um einen Wechsel der Taktik.

Das Konzept der „Bürgerwehr“ ist freilich weit älter und in der extremen Rechten der Bundesrepublik wohlbekannt. Aufrufe zur Selbstbewaffnung und organisierten Selbstverteidigung unter diesem Schlüsselbegriff können im Schrifttum der Neonaziszene zumindest bis Mitte der 1980er Jahre zurückverfolgt werden. Erheblichen Schub erhielt das Konzept nach der Wiedervereinigung, vor allem in den Neuen Bundesländern: In Szene-Fanzines erklärten sich angebliche „Bürgerwehren“ zu offensichtlich rassistisch motivierten Überfällen auf Migrant_innen. In den Städten richteten sich derartige Angriffe unter anderem gegen oft vietnamesische Kleinhändler, gegen „Hütchenspieler“ sowie Sinti_ze und Rom_nja. In den ländlichen Gebieten ging es gegen vermeintlich „Illegale“ – und tatsächlich waren damals die meisten „Bürgerwehr“-Aktivitäten in Gebieten nahe der Grenzen zu Polen und Tschechien zu verzeichnen, inhaltlich eng gebunden an das bis heute bedeutsame Narrativ der Grenzkriminalität.

Beliebigkeit oder Kalkül

Indes war – und ist – das Label „Bürgerwehr“ oft beliebig gewählt. Auch handelt es sich weder um ein reines Ostphänomen, noch eines, das einzig durch die extreme Rechte genutzt wird. Im Laufe der 1980er Jahre waren in westdeutschen Metropolen private Patrouillen gegen Vandalismus und Drogenhandel entstanden; wohl nicht zufällig parallel zum Trend der Privatisierung von Sicherheit, zur Verschärfung alarmistischer Debatten etwa um die Verbreitung harter Rauschmittel, Aids sowie die Popularisierung von „law and order“-Politiken – lange vor der Etablierung des modernen Rechtspopulismus. In ihm gewinnt die Idee an Aktualität. Zwar hatte etwa Alexander Gauland noch vor knapp zwei Jahren – damals Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Brandenburg – erklärt, seine Partei sei „nicht für eine Bürgerwehr“. Doch im Zuge der Asyldebatte änderte sich diese Haltung: Innenpolitiker der sächsischen AfD-Fraktion, unter ihnen ein Polizeibeamter, erklärten im Frühjahr 2015 unter Hinweis auf Kriminalität in Grenzgebieten, man dürfe Bürgerwehren „nicht verteufeln“, da sie für „mehr Sicherheit“ sorgen würden.

Ein Beleg dafür steht aus, doch unabhängig davon befürworten laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts heute, nach der Debatte um Köln, rund 18 Prozent der Bevölkerung die Gründung von „Bürgerwehren“. Unter den Anhänger_innen der AfD sind es satte 42 Prozent. Dem Trend folgen ihre Abgeordneten in mehreren Bundesländern, nur dass sie jetzt von „Bürgerstreifen“ sprechen. Sie reklamieren dafür das unerfüllte Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung. Es sind Fälle wie in Klingenthal: In der vogtländischen Kleinstadt an der tschechischen Grenze gründete sich im Herbst eine Bürgerinitiative, die dem Freistaat ein Ultimatum setzte: Entweder der örtliche Polizeiposten werde wieder rund um die Uhr besetzt oder man werde eine „Bürgerwehr“ aufstellen. Das ist eine Steilvorlage für politische Kräfte, die mehr Polizei und deren (Wieder-)Aufrüstung fordern. Dafür bedarf es keiner privaten Patrouillen, es genügt die Drohung, und die ist ernst zu nehmen.

Radikale Inszenierung oder Rechtsterrorismus

Die beachtliche Zustimmung dürfte das Interesse erklären, sich als „Kümmerer“ und wehrhafte Helfer_innen zu inszenieren: Mittel autoritärer Selbstermächtigung sind populär in Zeiten eines voll ethnisierten Unsicherheitsdiskurses, der von der anhaltenden Asyldebatte nicht zu trennen ist. So entstanden bekannte Fälle von „Bürgerwehren“ schon vor Köln – an der Peripherie des PEGIDA-Protestmilieus, also in Sachsen.

Schon seit gut einem Jahr ist wenige Kilometer nordwestlich Dresdens die Initiative Heimatschutz (IHS) aktiv. Sie war nach eigenen Angaben als Reaktion auf eine Auseinandersetzung in einer örtlichen Diskothek, die – fälschlich – „unseren Neuankömmlingen“ zugeschrieben wurde, gegründet worden. In einer Art Gründungserklärung hieß es, man werde „nun selbst aktiv“, es stehe „ein ausreichend starkes Widerstandspotenzial in der Bevölkerung für Maßnahmen bereit“. Das war die erste glaubhafte Ankündigung, die Protestbewegung um einen Streifendienst zu erweitern. Nachdem die IHS in die Öffentlichkeit getreten war, beließ sie es bei einer Reihe von Demonstrationen. Sie halfen indes, ein Klima zu schaffen, das dem Landstrich bald den Beinamen „Dunkeldeutschland“ einbrachte.

Ein weiterer Fall war die Ende April 2015 gegründeten Bürgerwehr FTL/360 in Freital, ebenfalls im Dresdner Speckgürtel gelegen. Die Protagonist_innen hatten sich zunächst an einer Serie von Versammlungen gegen eine örtliche Asylunterkunft beteiligt. Diese mündete im Sommer in eine tagelange Belagerung, die als Vorspiel für die späteren Ausschreitungen in Heidenau gilt. Die örtliche „Bürgerwehr“-Gruppe radikalisierte sich nebenbei weiter, bis schließlich im November führende Köpfe der Gruppe verhaftet wurden. Sie sollen für mehrere Anschläge gegen Asylunterkünfte sowie ein alternatives Wohnprojekt verantwortlich sein. Nun prüft die Bundesanwaltschaft die Übernahme des Verfahrens wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das ursprüngliche Ziel – die Begleitung der örtlichen Buslinie 360 – war zwar namensgebend für die Gruppe, aber ansonsten nur Fassade für klandestine politische Gewalt. Kein Einzelfall: Die im Mai vergangenen Jahres ausgehobene, bundesweit vernetzte „Oldschool Society“ (OSS) hatte auf ihrer Facebook-Seite erklärt: „Bürgerwehr setzt das um, wozu der Staat nicht in der Lage ist“. Die Bundesanwaltschaft geht hingegen von einer rechtsterroristischen Vereinigung aus und hat Anklage gegen vier mutmaßliche OSS-Mitglieder erhoben. Sie sollen Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte vorbereitet haben.

Notwehr oder Miliz

Offenbar trägt nicht nur die verbale Selbstermächtigung, sondern auch der ganz reale Gewaltaspekt zum Reiz der „Bürgerwehren bei“. Ein Grund mehr, sie ernst zu nehmen und nicht als modische Internet-Phänomene abzutun. Im Juli 1992 etwa hatte eine anonyme „Bürgerwehr“ in Rundschreiben angekündigt, an der Zentralen Aufnahmestelle für Geflüchtete in Rostock-Lichtenhagen „aufzuräumen“. Wenige Wochen darauf folgten genau dort die pogromartigen Ausschreitungen. In damals kursierenden Aufrufen und Rechtfertigungen rechter Gewalt finden sich zwei Momente, die auch heutigen „Bürgerwehren“ eingeschrieben sind: Da ist zum einen die Fiktion, in kollektiver Notwehr zu handeln – einfach, weil es andere nicht tun. Und da wird zum anderen ein „Widerstandsrecht“ in Anspruch genommen, wie es – vielfach missverstanden – in Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes verbrieft ist. Der eher überraschende Rückgriff auf die Verfassung soll offenbar einen Anschein von Legitimität stiften; darauf stützen sich neuerdings die „Neue Rechte“ und ihre Ein-Prozent-Kampagne.

Beide Aspekte waren auch in der wohl größten „Bürgerwehr“ in der Geschichte der Bundesrepublik zu finden: dem maßgeblich von sogenannten Reichsbürgern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg im Frühjahr 2012 gegründete Deutsche Polizei Hilfswerk (DPHW). Die Gruppe wurde einige Monate später bundesweit bekannt durch die „Festnahme“ eines Gerichtsvollziehers im Örtchen Bärwalde, nördlich von Dresden. Mehrere Beteiligte sind dafür inzwischen wegen Freiheitsberaubung zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Gründer – der frühere Polizeigewerkschafter Volker Sch. – entzog sich seinem Prozess durch wochenlange Flucht. Zwischenzeitlich eingestellt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Aus ihm ergibt sich aber Aufschluss über die Größenordnung des DPHW, die Zahl der Beschuldigten belief sich auf immerhin 376 Personen. Sie wollten offenbar eine vollwertige Miliz aufziehen, samt Uniformen, militärähnlichen Dienstgraden, obligatorischem Eid und einem „Generalstab“ mit Befehlsgewalt. Das Ziel war nach eigenen Angaben „die Herstellung oder Wahrung von Ordnung und Sicherheit“, bevorzugt dort, „wo kein Revier mehr ist oder wo zu große Lücken für den Bedarf an Polizeikräften entstanden sind.“ Damit hatten die Aktivitäten der Gruppe allerdings wenig zu tun.

Papiertiger oder Schutzmacht

Mehrere DPHW-Anhänger_innen sind zwischenzeitlich bei PEGIDA in Dresden und beim Leipziger Ableger LEGIDA in Erscheinung getreten. Und, ob Zufall oder nicht: Mehrere aktuelle Facebook-Profile von „Bürgerwehren“ in Berlin, Gera, Dortmund und Hamm greifen auf frühere DPHW-Werbegrafiken zurück. Gleichwohl bleibt das DPHW hinsichtlich seiner Größe und zeitlichen Kontinuität – erst nach knapp anderthalb Jahren löste es sich auf – eine Ausnahme. Die Regel ist eher, was sich im vergangenen Jahr zum G7-Finanzgipfel in Dresden abspielte: Auf Flugblättern, versehen mit dem Logo der Identitären Bewegung, wurde für die Beteiligung an einer „Bürgerwehr“ geworben, um die Stadt vor „randalierenden Autonomen“ zu schützen. Die gab es aber nicht. An der angeblichen „Bürgerwehr“ lag dies bestimmt nicht, denn die war nirgends auszumachen und blieb ein Papiertiger.

So ist es nicht zwangsläufig, wie andere Fälle zeigen. Klar ist auch: Die aktuelle soziale Bewegung von rechts radikalisiert sich weiter, und das hat handgreifliche Folgen. Fast von Anbeginn der PEGIDA-Märsche, deren Entstehung in die Hochphase der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) fiel, inszenieren sich Hooligans verschiedener Fanszenen als „Schutzmacht“ der Protestgemeinschaft oder werden von den Bühnen herab als solche gewürdigt. Unlängst warb auf der PEGIDA-Bühne Tatjana Festerling für nicht näher erläuterte „Gemeinschaften, die in der Lage sind, die Familien, den Lebensraum und all das, was einem wichtig ist, zu verteidigen“ mittels Methoden, die „nicht anständig“ seien. Von einer Defensivposition zeugt all das nicht – wie sich Ende vergangenen Jahres nach einer PEGIDA-Versammlungen in Dresden zeigte, als Menschen durch die Neustadt gehetzt wurden; oder Anfang diesen Jahres in Leipzig-Connewitz, als zeitgleich zu einer LEGIDA-Versammlung rund 250 teils bewaffnete Neonazis und Hooligans im alternativen Stadtteil einfielen.

Selbstbehauptung oder Bürgerkriegs-Rhetorik

Bei derartigen Aktionen geht es um die Einschüchterung und Verdrängung politischer Gegner_innen. Dem entspricht die im Protestmilieu verbreiteten Rhetorik des (Vor-) Bürgerkrieges: Wer ihn für gegeben hält und darin bestehen will, stellt folgerichtig eine „Bürgerwehr“ auf. Deren Handlungslogik wird beschrieben mit einem Begriff, der an der US-amerikanischen Geschichte geschult ist: Vigilantismus. Er bezeichnet gewalttätige Ordnungen gesellschaftlicher Selbsthilfe. Historisch traten vigilante Gruppierungen in großer Zahl zwischen Mitte des 18. und Mitte des 19. Jahrhunderts in Erscheinung, insbesondere in Grenzregionen, in denen staatliche Institutionen noch nicht etabliert oder nicht erreichbar waren. Klassisches Ziel waren Pferdediebe, die übliche Reaktion bestand im Lynchakt. Später wurden vigilante Praktiken auf eine Vielzahl sozialer Problemlagen ausgeweitet, auch auf Migrationsbewegungen und ethnisierte Konflikte in Städten.

Seitdem ist vom Neovigilantismus die Rede, ein weithin bekannter Unterfall war der erste Ku Klux Klan. In den USA gehören die Militia-Bewegung, aber auch private Grenzpatrouillen zu dieser zweifelhaften Traditionslinie. Jüngste „Grenzschutz“-Aktionen in Sachsen und Bayern können als symbolische Nachahmungen verstanden werden. Der Tragweite des Begriffs entsprechen die austauschbaren Anlässe und Vorwände, die auch aktuell nebeneinander stehen – mal geht es um die Abwehr alles „Fremden“, mal um die Bewahrung des Privateigentums oder die Kompensation beschädigter Sicherheitsgefühle; hier wird auf die Gefährdung durch Kriminalität verwiesen, dort auf den Bedarf an männlicher Protektion „unserer Frauen“ oder gleich des ganzen, freilich patriarchalen „Abendlandes“. Noch vor einigen Jahren ging es im Zuge der von rechtsaußen lancierten Anti-„Kinderschänder“-Kampagne um den Schutz Minderjähriger und – unbewusst traditionssicher – eine gesellschaftliche Rehabilitation der Todesstrafe als Lynchakt schlechthin.

Die vielfältigen Einzelstudien, die inzwischen zu weltweiten Beispielen vorliegen, erlauben Verallgemeinerungen: Vigilantismus ist die Androhung oder Ausübung von Gewalt sowie anderer Mittel der Sozialkontrolle und des Strafens zur Aufrechterhaltung oder Verteidigung der sozio-politischen Ordnung einer Gemeinschaft. Die Protagonist_innen handeln im Interesse der Privilegien etablierter Sozialgruppen, zu denen sie nicht einmal selbst zählen müssen. Dafür maßen sich die Vigilanten – meist autoritär und konservativ gesonnene Männer – Funktionen an, die sonst vom Staat ausgehen. Viel von alledem kann unter hiesigen Bedingungen wiedererkannt werden. Im Falle extrem rechter und rassistischer „Bürgerwehren“ geht es augenscheinlich auch um die (Wieder-) Aneignung von Handlungsstrategien, die bislang exklusiv im Neonazismus erprobt worden waren durch gleichsam vigilante Kameradschafts-Gruppen wie die Skinheads Sächsische Schweiz (SSS): Etablierung alternativer Machtzentren auf der Straße, Einschüchterung von Opfergruppen, Verdrängung von GegnerInnen, Schaffung von Angsträumen und „befreiten Zonen“. Festerling kam neulich auf den Gedanken kam, es bleibe womöglich nichts anderes, „als hier vor Ort Vertreibungspolitik zu betreiben.“ Das sagte sie ausgerechnet bei einer Kundgebung in der Sächsischen Schweiz.

Weitere Plattformen oder neues Handlungsfeld

Die nähere Analyse leidet noch an einem Mangel verlässlicher Daten, denn der Vigilantismus findet, abseits seiner Propagandist_nnen, weithin im Geheimen statt. Das ist für sich gesehen alarmierend, denn auch in historischer Perspektive zeigte er immer wieder Übergänge zum Terrorismus. Im deutschen Präfaschismus gingen Freikorps-Gruppen und Landvolk-Bewegung in diese Richtung, die allerdings nicht zwangsläufig ist. Schließlich haben, das darf nicht vergessen werden, nicht alle „Bürgerwehren“ einen politischen Bezug – so etwa im Falle privater Brandwachen, die mithin im ländlichen Raum vorkommen. Die aktuelle Gründungswelle trägt freilich ganz andere, weit explizitere Züge, und etliche Initiativen sind Plattformen für ausgesprochen derbe, politisch motivierte Gewaltphantasien.

Dabei bleibt es nicht. Kurz bevor im vergangenen Frühjahr in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) eine „Bürgerwehr“ erstmals zu einer Patrouille ausrückte, stellte die Polizei bei einem der Initiatoren Teleskopschlagstöcke und Elektroschocker sicher. Was aus diesem Bereich auf die Straße tritt, könnte nicht weniger als ein neues Handlungsfeld der sozialen Bewegung von rechts eröffnen: ein nicht nur wehrhafter, sondern ein offen bewaffneter Rassismus.