Die letzten NS-Prozesse
70 Jahre Scheitern und Versagen
Der Prozess am Landgericht Münster machte weltweit Schlagzeilen: Im November 2018 wurde der 95-jährige Johann Rehbogen wegen seines Dienstes als SS-Wachmann im KZ Stutthof der Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen angeklagt. Jetzt ist der Prozess geplatzt, weil der Mann aus dem Kreis Borken als nicht mehr verhandlungsfähig gilt.
Die späten Verfahren gegen die letzten noch lebenden NS-Täter*innen zeugen vor allem von dem jahrzehntelangen Versagen der bundesdeutschen Justiz bei der Ahndung der Verbrechen des Holocaust.
„Nach dreitägiger Fahrt kamen wir in Danzig an. Dort wurden wir mit Stockhieben ausgeladen und in Kähne verfrachtet bis Stutthof. Nachdem wir auch hier mit Stockhieben ausgeladen wurden, ging der Weg in das KZ-Stutthof, eine Welt für sich, unübersehbar groß. Wenn man Glück hatte, kam man da wieder heraus, und wir dachten an den Kommandanten des KZ-Riga, Sauer, der uns zum Abschied sagte: ‚Ihr werdet an das Paradies Riga noch mal zurückdenken.‘ Es war die Hölle!“
So erlebt Erna Valk ihre Ankunft am 6. August 1944 im KZ Stutthof, 37 Kilometer östlich von Danzig. Knapp drei Jahre zuvor hat die Gestapo sie zusammen mit ihrem Mann am frühen Morgen in ihrem Haus im niederrheinischen Goch verhaftet. Über den Krefelder Bahnhof ist sie nach Düsseldorf gebracht und dort mit anderen Jüdinnen und Juden aus der Region stundenlang in der Halle eines Viehschlachthofs festgehalten worden. Ein mehrtägiger quälender Transport in einem Viehwaggon endet im Ghetto Riga, in dem sie als Zwangsarbeiterin um ihr Überleben kämpft. Im Sommer 1944 wird Erna Valk nach der Auflösung des Ghettos in das KZ Stutthof deportiert.
Stutthof, nur einen Tag nach dem Überfall der Deutschen auf Polen eingerichtet, ist das erste KZ in den von Nazideutschland besetzten Gebieten. Als „Zivilgefangenenlager“ steht es zunächst unter Kontrolle der Danziger Gestapo. Es dient der Einschüchterung und dem Terror gegen die polnische Intelligenz und die Opposition. Wie viele andere KZ erfüllt es im Laufe der Zeit unterschiedliche Funktionen, wird als „Sonderlager der SS“ geführt, aber auch als Zwangsarbeiter*innenlager mit zahlreichen Außen- und Nebenlagern benutzt. Im Januar 1942, nach einem Besuch von Heinrich Himmler, wird Stutthof offiziell in das System der Konzentrationslager eingegliedert.
Wegen der mörderischen Haftbedingungen und der extrem harten Arbeit ist Stutthof de facto ein Vernichtungslager, noch bevor 1944 die Gaskammern eingerichtet werden. Hunderte werden zudem im Krankenrevier durch tödliche Injektionen und Misshandlungen umgebracht. Den Todesmärschen kurz vor der Befreiung des Lagers am 9. Mai 1945 fallen Zehntausende zum Opfer. Insgesamt werden in Stutthof etwa 65.000 Menschen ermordet.
Als Erna Valk in Stutthof eintrifft, ist der 20-jährige Johann Rehbogen bereits seit knapp zwei Jahren im Dienst der Waffen-SS dort. Als Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns wird er als Wachmann eingesetzt, und er macht seine Sache offensichtlich zu voller Zufriedenheit seiner Vorgesetzten: 1943 wird er zum SS-Sturmmann befördert, begleitet Arbeitskommandos und überwacht vom Wachturm aus das Lagergelände. Laut dem Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Stefan Hördler, hat sich der im damaligen Ungarn geborene „Volksdeutsche“ freiwillig zur Waffen-SS gemeldet.
In Münster vor Gericht
Über 70 Jahre später wird Rehbogen vor dem Landgericht Münster wegen Beihilfe zum hundertfachen Mord angeklagt. In seiner Dienstzeit seien mehr als 100 polnische Häftlinge und mindestens 77 sowjetische Kriegsgefangene durch Zyklon B in den Gaskammern ermordet worden, konstatiert die Staatsanwaltschaft. Mehrere hundert Menschen seien in den Waggons der in das Lager hineinfahrenden Kleinbahn sowie durch Genickschüsse im Krematorium getötet worden. Mehr als 140 Gefangene im Krankenrevier seien durch Injektionen mit Phenol und Benzin umgebracht worden. Die genaue Zahl der Opfer ist heute nicht mehr zu ermitteln.
„Die Angeschuldigten sollen Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihnen bewusst war, dass sie bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass auf diese Weise und mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden“, teilt das Landgericht Münster mit: Die Beschuldigten haben demnach „mit ihrer Wachdiensttätigkeit die mehreren hundertfachen Tötungen der Lagerinsassen durch die Haupttäter willentlich gefördert“.
„Ich war nie ein Nazi“
Der heute 95-jährige promovierte Betriebswirt Rehbogen, früher Direktor einer Fachschule für Gartenbau in Nordrhein-Westfalen, will von alledem nichts gewusst haben. Er erscheint im Rollstuhl vor Gericht; aufgrund seines Gesundheitszustandes wird maximal zwei Stunden lang verhandelt. Rehbogen streitet zwar nicht ab, im KZ Stutthof im Dienst gewesen zu sein, behauptet aber, er habe das nicht freiwillig getan. Von den Morden habe er nichts mitbekommen. Der schlechte Gesundheitszustand der Insassen, die mangelnde Hygiene und das massenhafte Sterben seien ihm freilich aufgefallen; das habe ihn aufgrund seiner christlichen Erziehung auch belastet. Ein Nazi, betont er, sei er aber nicht gewesen. Ein Wort der Reue oder eine Entschuldigung äußert er wie auch viele andere NS-Täter*innen nicht.
Letztlich wird der Prozess Ende 2018 nach wenigen Verhandlungstagen aufgrund Rehbogens sich verschlechternden Gesundheitszustandes unterbrochen. Im Februar 2019 erklärt ein medizinischer Gutachter den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig. Da es unwahrscheinlich ist, dass sich der Zustand des Mannes verbessert, ist davon auszugehen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Teil der Mordmaschinerie
Betrachtet man die vorangegangenen Prozesse gegen NS-Verbrecher*innen, wäre eine Verurteilung des ehemaligen SS-Wachmannes nicht unwahrscheinlich gewesen. Seit 2011 wird verstärkt gegen ehemalige Aufseher*innen wegen Beihilfe zum Mord ermittelt. Auch wenn es aufgrund des Alters der potenziellen Täter*innen nur noch selten zur Prozesseröffnung kommt, wurden mit Oskar Gröning und Reinhold Hanning zwei Wachmänner aus dem KZ Auschwitz 2015 beziehungsweise 2016 wegen Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord zu Haftstrafen verurteilt. Beide starben vor Haftantritt.
Der Dienst in einem Vernichtungslager, der Umstand, ein Teil der Mordmaschinerie gewesen zu sein, ist in diesen Fällen grundlegend dafür gewesen, dass die Gerichte die Beihilfe zum Mord als gegeben ansahen. Jede Person, die sich auf Täterseite in einem Todeslager bewegte, leistete einen Tatbeitrag zum Gelingen des Massenmordes, lautet die Argumentation.
Diese Sichtweise ist in der Bundesrepublik allerdings nicht gängig gewesen: Erst 2016 erklärte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Gröning, den „Buchhalter von Auschwitz“, für rechtskräftig und bestätigte damit die Rechtsauffassung, seine Tätigkeit sei Beihilfe zum Mord gewesen. Zuvor scheiterten zahlreiche Verfahren wegen Mordbeihilfe in den 1960er und 1970er Jahren daran, dass die konkrete Einzeltat nicht nachgewiesen werden konnte. Die übliche Herangehensweise eines Mordverfahrens, bei der der Tathergang individuell rekonstruiert werden muss, taugte nicht, um die Systematik der NS-Massenmorde juristisch vollständig zu erfassen. Auch wenn, wie etwa beim Düsseldorfer Majdanek-Prozess, Hunderte von Zeug*innen aus den Reihen der Überlebenden gegen ihre ehemaligen Peiniger*innen aussagten, von Mord und Totschlag berichteten — sofern die Tatumstände nicht lückenlos ermittelt werden konnten, hieß es in der Regel: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Prozesse endeten dann mit Einstellung oder Freispruch. Jahrzehntelang wurde deshalb nicht mehr wegen Mordbeihilfe ermittelt.
Juristische Zäsur
Eine Wende hat erst der Prozess gegen John Demjanjuk 2011 in München gebracht. Der gebürtige Ukrainer, der sich nach dem Krieg in den USA niedergelassen hatte, wurde in einem spektakulären Verfahren an Deutschland ausgeliefert. 1942 war der Rotarmist von der Wehrmacht gefangengenommen und vor die Wahl gestellt worden, als „ausländischer Hilfswilliger“ in den Dienst der SS einzutreten oder als Kriegsgefangener inhaftiert zu werden. So wurde er, das belegt sein Dienstausweis, Aufseher im Vernichtungslager Sobibor. Das Lager in Ostpolen diente ausschließlich der systematischen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, weshalb der Historiker Stephan Lehnstaedt es auch als „Gaskammer mit Gleisanschluss“ bezeichnete. Allein im Vernichtungslager Sobibor gab es etwa 250.000 Opfer. 28.060 von ihnen sollen in dem Zeitraum getötet worden sein, in dem Demjanjuk dort eingesetzt war.
Die Staatsanwaltschaft schlug einen neuen Weg ein, indem sie den Wachmann, für dessen Anwesenheit im Lager es keine lebenden Augenzeug*innen mehr gab, der Beihilfe zum Mord an all den 28.060 Menschen anklagte. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft. Den Haftbefehl setzte der Richter allerdings aus und ließ den Verurteilten in einem Altersheim unterbringen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Über die Rechtskraft des Urteils konnte nicht mehr entschieden werden, da Demjanjuk am 17. März 2012 verstarb.
Auch wenn der akribisch vorbereitete Prozess für die folgenden, letzten NS-Verfahren endlich einen wirksamen Hebel lieferte, hinterließ er doch bei einigen Beobachter*innen einen bitteren Beigeschmack. Dass ausgerechnet die erste Verurteilung eines nicht-deutschen Mittäters mit einem sehr engen Entscheidungsspielraum eine späte Zäsur in der Verfolgung der NS-Verbrechen markiert, erscheint als trauriger Treppenwitz der deutschen Justizgeschichte.
Späte Genugtuung
Für die letzten Überlebenden und ihre Nachkommen sind die letzten NS-Prozesse oft eine späte Genugtuung. Im Münsteraner Prozess ließen sich 17 Nebenkläger*innen durch ihren Anwalt vertreten. Der Vize-Präsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, teilte mit, den Überlebenden gehe es nicht um Rache, sondern um Antworten. Entsprechend scharf war die Kritik des Komitees an den Einlassungen des Angeklagten. „Diese sehr bewusst eingesetzte Haltung der Naivität als Mittel der Rechtfertigung und Verteidigung schiebt die grausame Realität der Opfer von Stutthof weg wie ein lästiges Detail“, so Heubner. Vielen Überlebenden und ihren Angehörigen geht es weniger darum, die ehemaligen Wachleute nun als Greise im Gefängnis zu sehen. Wichtiger ist, dass das erfahrene Unrecht und Leid von einem deutschen Gericht anerkannt und bestraft wird, solange dies noch möglich ist. Zeitverzögerungen, wie etwa bei einem Verfahren gegen einen weiteren KZ-Aufseher am Landgericht Frankfurt, dessen Zulassung sich über 14 Monate in die Länge zog, sorgen für Empörung und Unverständnis bei den Betroffenen.
Darüber hinaus wird mit jeder Verfahrenseröffnung erneut Öffentlichkeit für die NS-Verbrechen geschaffen. In den 1960er Jahren führte die Berichterstattung über die Frankfurter Auschwitzprozesse den Deutschen das Grauen und die Systematik des Massenmordes vor Augen. Auschwitz wurde zum Synonym des Holocausts. Die späteren Prozesse lenkten den Blick der Gesellschaft auf die „vergessenen Lager“, die der breiten Öffentlichkeit unbekannt geblieben waren. Wem war schon das KZ Stutthof ein Begriff? Wer kannte die Geschichte der „Trawniki“, also von Männern wie Demjanjuk? Die NS-Prozesse geben den Überlebenden die Möglichkeit, ein letztes Mal öffentlich ihre Stimme zu erheben und das Verbrechen zu bezeugen. Gerade jetzt, wo der generationale und damit auch der emotionale Bezug der Jüngeren zur NS-Geschichte schwindet, ist das von höchster Bedeutung.
Der angebliche Befehlsnotstand
Für eine aktive Erinnerungsarbeit sowie für die pädagogische Praxis kann die Aktualität der letzten NS-Prozesse ein wichtiger Ansatzpunkt sein, um kritisch in Diskurse um NS-Täterschaft zu intervenieren. Und das ist auch notwendig. Denn trotz intensiver Forschung, die das Gegenteil belegt, hält sich die Mär vom Befehlsnotstand seit über 70 Jahren hartnäckig. Erfahrungen aus der Gedenkstättenarbeit zeigen, wie robust das Narrativ vom SS-Mann ist, der um sein Leben hätte fürchten müssen, hätte er nicht mitgemacht. Es gibt kaum eine Besuchergruppe, die das Narrativ der unwissenden und gezwungenen Einzelperson, wahlweise auch Gesamtgesellschaft, nicht bemüht und damit die Tür zur Täter-Opfer-Umkehr öffnet. Die Betrachtung der NS-Prozesse zeigt, dass die Lüge vom Befehlsnotsstand nicht nur in einem Mangel an historischem Wissen begründet ist. Es ist die seit Jahrzehnten vorgebrachte Verteidigungsstrategie der an den Verbrechen Beteiligten, zu der auch Johann Rehbogen gegriffen hat; sie hat gesamtgesellschaftlich verfangen und wird immer noch reproduziert.
Es geht also darum, der Exkulpationsstrategie der Täter*innen nicht auf den Leim zu gehen. Außerdem ist der zweite Mythos zu dekonstruieren, kein Staat dieser Erde habe seine Verbrechensgeschichte so ausführlich und schonungslos aufgearbeitet wie die Bundesrepublik. Die juristische Bilanz ist in dieser Hinsicht bitter: Gerade einmal zehn Prozent der Täter*innen sind juristisch überhaupt angegangen worden; in vielen Fällen fielen die Urteile milde aus. Ab 1958 waren infolge mehrerer Straffreiheitsgesetze und Amnestien nahezu all jene, die überhaupt ins Visier der Strafverfolgung genommen worden waren, wieder auf freiem Fuß. Auch wenn die Verjährung von Mord 1979 eigens aufgehoben wurde, um NS-Täter*innen weiterhin wegen Mordes anklagen zu können, erfassten die NS-Prozesse der 1960er und 1970er Jahre nur einen Bruchteil der Verantwortlichen. Die schleppende „Quadratur der Greise“ (taz) der letzten 15 Jahre hat zwar die oben beschriebenen positiven Effekte, ist in der Gesamtbetrachtung einer nahezu vollständig gescheiterten juristischen Verfolgung aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Gründe für das Versagen liegen in der Schlussstrichmentalität der jungen Bundesrepublik und im mangelnden Verfolgungswillen der Justiz- und Ermittlungsbehörden. Dieser wiederum ist auf personelle Kontinuitäten zurückzuführen. Dort liegt derzeit der größte Aufklärungsbedarf. Die Verbrechen des Holocaust sind hinlänglich bekannt und weitgehend wissenschaftlich erforscht. Die systematische, bewusste Nichtverfolgung von NS-Verbrecher*innen, das Verschleppen von Verfahren, die politischen Hintergründe einer Gesetzgebung, die die Täter*innen begünstigte — all das ist bisher nur ansatzweise aufgearbeitet. Erst vor zwei Jahren wurde „Die Akte Rosenburg“ veröffentlicht, eine Untersuchung einer Historiker*innen-Kommission über die Kontinuitäten im Bundesministerium der Justiz mit Bezug auf die NS-Zeit. Sie belegt anhand von Personalakten, dass von 1949 bis 1973 weit über 50 Prozent der Mitarbeiter*innen des Bundesjustizministeriums NS-belastet waren. Sie bildeten Netzwerke, die sich gegenseitig schützten und förderten. In diesem Jahr geht in Berlin ein Forschungsteam an die Arbeit, das die NS-Kontinuitäten der Berliner Justiz aufarbeiten soll. Dabei soll auch die heikle Frage untersucht werden, inwieweit Kontinuitäten Einfluss auf Verfahren zur Wiedergutmachung hatten.
2026 ist Schluss
Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ermittelt nur gegen Personen, die zum Zeitpunkt der Tat — also bis 1945 — mindestens 18 Jahre alt waren. Außerdem leitet sie keine Verfahren gegen Personen ein, die älter als 99 Jahre sind. Selbst theoretisch ist es also nur noch bis 2026 möglich, die allerletzten NS-Prozesse kritisch zu beobachten.
Erna Valk und ihr Mann überlebten und kehrten nach Goch zurück. Walter Falk starb 1962, seine Frau 1993. Ihre Tochter Leni Valk hatten sie 1938 bei Verwandten in den Niederlanden untergebracht. Von dort aus wurde sie in das Vernichtungslager Sobibor deportiert und am 21. Mai 1943 im Alter von neun Jahren ermordet.
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Der Bericht von Erna Valk findet sich unter hier.