„Vernichtung unwerten Lebens“

Zur Geschichte der Landesheilanstalt Hadamar im Nationalsozialismus

In Hadamar (Landkreis Limburg-Weilburg/Hessen) wurden zwischen 1941 und 1949 fast 15.000 Menschen, die zumeist als psychisch krank oder geistig behindert galten, ermordet. Die Landesheilanstalt war eine von sechs Einrichtungen, in denen im Rahmen der „Aktion T4“ Menschen ermordet wurden, die im Nationalsozialismus als „lebensunwert“ galten. In den 1980er Jahren entstand auf dem Gelände der heutigen „Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie“ zunächst eine Ausstellung und später eine Gedenkstätte.

In Hadamar (Landkreis Limburg-Weilburg/Hessen) wurden zwischen 1941 und 1949 fast 15.000 Menschen, die zumeist als psychisch krank oder geistig behindert galten, ermordet. Die Landesheilanstalt war eine von sechs Einrichtungen, in denen im Rahmen der „Aktion T4“ Menschen ermordet wurden, die im Nationalsozialismus als „lebensunwert“ galten. In den 1980er Jahren entstand auf dem Gelände der heutigen „Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie“ zunächst eine Ausstellung und später eine Gedenkstätte.

Bereits ab 1937 wurden Patient*innen aus konfessionellen Einrichtungen in staatliche Anstalten überführt. Zu dieser Zeit lief bereits der „Probelauf“ für die späteren „Euthanasie“-Mordprogramme auf dem Gebiet des heutigen Hessens. Alleine aus der diakonischen Anstalt Hephata in Schwalmstadt-Treysa wurden zwischen 1937 und 1939 fast 400 Patient*innen abtransportiert und später unter anderem in Hadamar ermordet. Auch wurden alleine 1935 171 Anstaltsinsass*innen aus Hadamar zwangssterilisiert. Bei den 141 Frauen und 30 Männern wurde dies auf Grund bestim­m­ter angeborener Krankheiten oder „Behinderungen“ angeordnet. Für den Eingriff wurden die Betroffenen zeitweise verlegt, da es vor Ort keine Operationsabteilung gab.

Die Zwangssterilisation stellte einen der ersten Schritte zur „Euthanasie“ dar und sollte die Fortpflanzung „unwerten Lebens“ unterbinden. Auf Grundlage des „Erbgesundheitsgesetzes“ von 1933 wurden bis Kriegsende etwa 350.000 Menschen zwangssterilisiert. Das Programm zur Vernichtung „unwerten Lebens“ begann im Mai 1939 und erfasste zunächst Kinder im Alter bis drei Jahre, später auch ältere. Durch den Runderlass des Innenministeriums vom 18. August 1938 waren Hebammen und Kinderärzte verpflichtet, „missgebildete“ Kinder zu melden, die dann in sogenannte Kinderfachabteilungen gebracht und getötet wurden.

Mit dem Überfall auf Polen im September 1939 begann auch unmittelbar die Ermordung von Insass*innen psychiatrischer Anstalten durch Erschießen. Im Sommer 1941 begannen die SS-Einsatzgruppen in den gerade erst besetzten Gebieten der Sowjetunion damit, neben jüdischen Menschen und politischen Gegner*innen auch die Insass*innen kompletter Anstalten zu ermorden. Mindestens 17.000 sowjetische Patient*innen sollen den Einsatzgruppen zum Opfer gefallen sein.

„Aktion T4“

Als Teil des sogenannten Euthanasieprogramms wurde die „sachgemäße Pflege der Deutschen Bevölkerung“ unter dem Namen „Aktion T4“ als „Technik zur Entvölkerung“ entwickelt. Der Name der „Aktion“ leitet sich von der Postanschrift der Zentraldienststelle 4 der Kanzlei des Führers (KdF) ab, die ihren Sitz in der Tiergartenstraße 4 in Berlin hatte. Zur Verschleierung der Verantwortung der KdF wurden von den einzelnen Abteilungen Scheinorganisationen gegründet. Mit Kriegsbeginn wurde die Aktion unter aufwändiger Geheimhaltung gestartet.

Zunächst lief im September 1939 die Erfassung der Einrichtungen durch das Reichsinnenministerium, später durch die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG) an, die ebenfalls eine neu gegründete Tarnorganisation war und von den erfassten Anstalten einige zum Kauf auswählte, um sie für ihren neuen Zweck umzubauen. Als Träger trat fortan allerdings die „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“ auf, eine weitere Tarnorganisation. Ein weiteres Aufgabengebiet der RAG war die Ermittlung und das Registrieren der „Kranken“. In Meldebögen war in den Anstalten festzuhalten, ob die Insass*innen als „Kranke“ diagnostiziert wurden, wie lange sie bereits pflegebedürftig waren und ob es sich um ausländische und/oder unter die nationalsozialistischen Rassegesetze fallende Patient*innen handelte.

Des Weiteren wurde danach gefragt, ob sich Dritte — insbesondere Verwandte — um die jeweiligen Personen kümmern würden. Hintergedanke war hierbei, zu überprüfen, ob ein Verschwinden einzelner Patient*innen Probleme mit sich bringen könnte. Drei medizinische Gutachter empfahlen anschließend auf Grundlage der Angaben und ohne die Person je gesehen zu haben die Tötung, eine erneute Prüfung oder die Rückstellung. Die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“, ebenfalls eine Tarnorganisation, erhielt danach die Akten der zu Tötenden und organisierte den Abtransport aus den einzelnen Anstalten.

Tötungsanstalten

Neben Hadamar existierten fünf weitere Tötungsanstalten. Eine der ersten Anstalten der „Aktion T4“ war auf dem Gelände des Alten Zuchthauses in der Stadt Brandenburg an der Havel. Hier wurde Anfang Januar 1940 eine „Probetötung“ durchgeführt, bei der die Entscheidung für das Tötungsverfahren mit Gas getroffen wurde. Bis zur Schließung der Anstalt Ende Oktober 1940 wurden hier mehr als 9.000 Menschen ermordet. An ihre Stelle trat die „Landes-Heil- und Pflegeanstalt“ in Bernburg, die auch das Personal übernahm. In der Anstalt in Bernburg an der Saale wurden zwischen November 1940 und Juli 1943 9.385 Menschen ermordet.

Im Frühjahr 1940 wurde innerhalb weniger Wochen das Schloss Hartheim in Österreich umgebaut. Hier wurden zwischen 1940 und 1944 rund 30.000 Menschen ermordet. Neben Personen, die als krank oder „behindert“ galten, wurden auch Häftlinge aus den KZ Mauthausen (nebst Außenlager Gusen) und Dachau sowie Zwangsarbeiter*innen ermordet. In der Anstalt Pirna-Sonnenstein wurden zwischen 1940 und 1941 etwa 15.000 Menschen ermordet, darunter etwa 700 Kinder und Jugendliche. Neben vorwiegend Menschen, die als psychisch krank und geistig „behindert“ galten, auch Häftlinge aus Konzentrationslagern. Das ehemalige Schloss Grafeneck bei Gomadingen wurde im Oktober 1939 „für Zwecke des Reiches“ beschlagnahmt und bis Januar 1940 in eine Tötungsanstalt umgebaut. Bis Dezember 1940 wurden über 10.000 Menschen nach Grafeneck deportiert und dort ermordet. Nach der Schließung wurde das Personal nach Hadamar versetzt.

Vorbereitungen in Hadamar

Obwohl die Anstalt zunächst nicht unmittelbar an der systematischen Ermordung beteiligt war, mussten bereits zwischen Juni und August 1940 alle Anstaltsinsass*innen in Meldebögen erfasst werden, die dann an die T4-Zentrale in Berlin übermittelt wurden. Als im Herbst 1940 die Schließung Grafenecks beschlossen wurde, ersetzte Hadamar diese als Tötungsanstalt. Die Gründe für die Auswahl Hadamars konnten bis heute nicht gänzlich geklärt werden. Ein wesentlicher Faktor war aber, dass mit Fritz Bernotat der zuständige Anstaltsdezernent für den Bezirksverband Nassau, zu der die Anstalt Hadamar gehörte, überzeugter und engagierter Anhänger der „Euthanasie“-Morde war.

Bernotat war es auch, der den Leiter der Landesheilanstalt Eichberg, Friedrich Mennecke, als einen der T4-Gutachter rekrutierte. Der Umbau in eine Tötungsanstalt fand von Oktober 1940 bis Januar 1941 statt. Neben einer Gaskammer und einem Sezierraum wurden auch zwei Verbrennungsöfen installiert. Zudem wurde eine Busgarage errichtet.

Die T4-Morde in Hadamar

Am 13. Februar 1941 wurden die ersten 30 Patient*innen, die mit einem Transport aus der Anstalt Eichberg kamen, in Hadamar vergast. Nun trafen regelmäßig Transporte aus den ebenfalls der „Aktion T4“ unterstellten Zwischenanstalten ein. In diese waren die Patient*innen zuvor temporär „verlegt“ worden, um das eigentliche Ziel zu verschleiern. Zu den Zwischenanstalten auf dem Weg nach Hadamar gehörten überwiegend Einrichtungen des von Bernotat geleiteten Bezirksverbands. Die Angehörigen der Patient*innen wurden erst nach der Verlegung informiert, um eine Intervention zu verhindern. Von den Zwischenanstalten aus wurden die Patient*innen dann mit einem der „Grauen Busse“ zu ihrem eigentlichen Ziel deportiert. Die grau lackierten Busse wurden von den Anwohner*innen schnell als Mordtransporte erkannt. Auch die Morde waren zu dieser Zeit bereits allgemein bekannt, wie in dem späteren Hadamar-Prozess zur Sprache kam.

Die fast täglich eintreffenden Menschen mussten in der hölzernen Garage aus den Bussen steigen und betraten über einen abgedeckten Gang zum Hauptgebäude einen ehemaligen Schlafsaal der Anstalt. Dort mussten sie sich entkleiden beziehungsweise wurden vom Pflegepersonal entkleidet. Nächste Station war ein ehemaliger Speisesaal, in dem sie von zwei Ärzten „untersucht“ wurden, die „Untersuchung“ dauerte in der Regel nur zehn Minuten. Anschließend kamen sie in einen weiteren Raum, wurden fotografiert und in den Keller gebracht, wo sich die als Duschraum getarnte Gaskammer befand. In den 5 x 2,5 Meter großen Raum sollen bis zu 50 — in einzelnen Fällen sogar bis zu 90 — Menschen getrieben worden sein, wenn nötig mit Gewalt.

Nach der Ermordung wurden die Leichen in den wenige Meter entfernten Krematoriumsöfen verbrannt. Der Rauch, der aus den Schornsteinen aufstieg, war im gesamten Umkreis zu sehen und zu riechen. Einige bei der „Untersuchung“ gekennzeichnete Patient*innen wurden nach ihren Tod in den Sektionsraum gebracht, wo Gehirne entnommen, um sie für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, und Goldzähne heraus gebrochen wurden. Bis die „Aktion T4“ im August 1941 offiziell gestoppt wurde, starben in der Gaskammer in Hadamar 10.122 Menschen. Das Ende des Programms, das zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr geheim war, wird vor allem auf einen sich ausbreitenden Protest gegen die Tötung von Patient*innen zurückgeführt, ausgelöst durch eine Predigt des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen.

Massenmord-Fachpersonal

Die Mörder der „Aktion T4“ wurden bald versetzt, ihr Knowhow wurde für den Massenmord an jüdischen Menschen im „Generalgouvernement“ im besetzten Polen benötigt. Auch ein Teil des Hadamar-Personals wurde in die Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka versetzt (vgl. Artikel zur „Aktion Reinhardt“ in LOTTA #67, S. 59-62). Der erste Kommandant des Vernichtungslagers Belzec und spätere Inspekteur aller Vernichtungslager der „Aktion Reinhardt“, Christian Wirth, war 1941 Büroleiter in Hadamar.

Auch der T4-Arzt Friedrich Mennecke wurde weiterhin eingesetzt, nun zur Selektion in Konzentrationslagern, beispielsweise im Frauen-KZ Ravensbrück, für die „Invalidenaktion“. Bei dem auch als „Sonderbehandlung 14f13“ bezeichneten Programm wurden entkräftete oder kranke KZ-Häftlinge, die als unproduktiv galten, selektiert und ermordet. Auch andere Zuschreibungen wurden herangezogen, wie etwa „deutschfeindlicher Hetzer“ oder „anmaßend, faul und frech“. Die Häftlinge kamen in der Regel in die T4-Anstalten Hartheim, Pirna oder Bernburg, wo sie in den Gaskammern ermordet wurden.

Dezentrale Phase

Das offizielle Ende der „Aktion T4“ und deren zentraler Steuerung von Berlin aus im August 1941 bedeutete mitnichten das Ende der Patientenmorde. Teile des Programms liefen unbeeinträchtigt weiter, wie etwa die Tötung von Kindern. Ab August 1942 übernahm die Anstalt in Hadamar erneut die Funktion einer Tötungsanstalt. In dieser zweiten Phase wechselten Verantwortlichkeit, Organisation und Tötungsmethode. So erteilten Länder- oder Provinzialverwaltungen nun pauschale Tötungsermächtigungen, so dass zentrale Anordnungen nicht mehr nötig waren.

Die Selektion und der Transport der Opfer wurden ebenfalls lokal organisiert. Patient*innen wurden nun durch gezielte Unterernährung und mittels Gift beziehungsweise überdosierter Medikamente ermordet. In dieser zweiten Mordphase bis zum 26. März 1945 wurden fast 5.000 Menschen in Hadamar ermordet. Ab Frühsommer 1943 bekam die Anstalt zusätzlich eine Abteilung „für minderjährige jüdische Mischlinge“. Zwischen dem 29. Juli 1944 und dem 18. März 1945 wurden mindestens 465 polnische und russische tuberkulosekranke Zwangsarbeiter*innen ermordet, sie waren von den Arbeitsämtern „ausgesondert“ und eingewiesen worden.

Nach 1945

Am 26. März 1945 besetzten die amerikanischen Truppen die Stadt Hadamar. Der Chefarzt Adolf Wahlmann sowie einige „Pfleger“ wurden verhaftet. Der Anstaltsleiter Alfons Klein war zunächst flüchtig. Der Landesrat Fritz Bernotat, Hauptverantwortlicher für die „Euthanasie“-Morde, entzog sich einer möglichen Strafe, indem er bereits beim Vorrücken der amerikanischen Truppen untertauchte. Er lebte bis zu seinem Tod am 4. März 1951 unter dem Namen „Otto Kallweit“ in Neuhof bei Fulda. Als dieser wurde er als „nicht betroffen“ entnazifiziert. Erst als seine Frau 1954 wieder seinen Namen annahm und eine Witwenpension beantragte, wurde seine Identität und sein Tod bekannt.

Der T4-Arzt Mennecke wurde am 21. Dezember 1946 wegen Mordes zum Tode verurteilt und am 28. Januar 1947 tot in seiner Zelle aufgefunden. Die ersten Prozesse gegen das Personal von Hadamar fanden im Oktober 1945 vor dem amerikanischen Militärgericht in Wiesbaden statt. Einziger Anklagepunkt war die Ermordung von über 400 polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter*innen, die als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet wurde. Am 15. Oktober 1945 wurden Klein und zwei „Pfleger“ zum Tode verurteilt, die Todesurteile wurden am 14. März 1946 in Bruchsal vollstreckt. Wahlmann erhielt eine lebenslange Haftstrafe, die weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen 25 und 35 Jahren verurteilt. Sieben Schwestern und ein Fahrer waren zwar festgenommen, jedoch nicht angeklagt worden.

Der Prozess wegen der Tötung von Patient*innen mit deutscher Nationalität wurde im Februar 1947 am Frankfurter Landgericht eröffnet. Das Verfahren endete am 26. März mit Todesurteilen gegen die Ärzte Adolf Wahlmann und Hans Bodo Gorgass, Haftstrafen für neun Angehörige des Pflegepersonals und Freisprüche für eine Schwester, einen Pfleger sowie das gesamte Personal der technischen Abteilung und der Verwaltung. Die verhängten Todesurteile gegen Wahlmann und Gorgass wurden nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Letztendlich kamen alle in den beiden Hadamar-Prozessen Verurteilten zwischen 1949 und 1958 wieder auf freien Fuß, entweder durch Begnadigung oder durch die Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung.

Zwangssterilisationen und die „Euthanasie“-Verbrechen wurden über Jahrzehnte nicht als „typisches NS-Unrecht“ angesehen. Erst 1994 stufte der Deutsche Bundestag sie als NS-Unrecht ein, 1998 wurden die Beschlüsse der „Erbgesundheitsgerichte“ aufgehoben. 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Ächtung des Gesetzes. Die Opfer und deren Angehörige hatten also lange Zeit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Mittlerweile haben sie einmalig ein Anrecht auf 2.556,46 Euro im Rahmen der „Härteregelungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“. Zwangssterilisierte Menschen haben seit 1980 einen Anspruch auf eine monatliche Leistung von 100 DM. 2006 wurde der Betrag auf 120 Euro erhöht. Eine explizite Entschädigungszahlung gab es allerdings nie.

Langer Weg bis zur Gedenkstätte

1953 weihte der damalige Landesrat Friedrich Stöffel im Foyer des Hauptgebäudes der ehemaligen Tötungsanstalt ein Relief mit der Inschrift „1941 — 1945 — Zum Gedächtnis“ zum Gedenken an die in Hadamar ermordeten Menschen ein. Eine erste Gedenkstätte entstand 1964 auf dem Anstaltsfriedhof, wo die 1942 bis 1945 Ermordeten meist in Massengräbern bestatten wurden. Ein Obelisk mit der Inschrift „Mensch achte den Menschen“ soll an die Opfer und ihre Leiden erinnern. 1983 erarbeiteten vier Gießener Studenten zusammen mit der ärztlichen Leitung des psychiatrischen Krankenhaus eine erste Ausstellung zu den Krankenmorden, die Initiative gilt als Gründungsimpuls für die Gedenkstätte Hadamar (http://www.gedenkstaette-hadamar.de).

1991 wurde eine neu konzipierte Dauerausstellung präsentiert, die seitdem im Erdgeschoss des Gebäudes untergebracht ist. Auch wurde eine Opferdatenbank sowie ein Gedenkbuch erstellt. In der Opferdatenbank sind nahezu alle der etwa 15.000 „Euthanasie“-Opfer der Tötungsanstalt Hadamar namentlich erfasst. Das Gedenkbuch wurde auf Grundlage der Datenbank angelegt. Es liegt seit 2019 in einer zweiten Auflage vor und ist in einer eigenen Ausstellungseinheit in der Gedenkstätte einsehbar.

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