Freiheitsberaubung und Datenverfälschung
Über die (Nicht-)Aufklärung des Todes von Amad A.
Im „Fall Kleve“ mehren sich die Hinweise darauf, dass Polizei und Justiz in NRW in mehrfacher Hinsicht verantwortlich sind für den Tod von Amad A. Mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im März 2020 seine Arbeit allerdings vorübergehend eingestellt. Damit setzt die Pause in der Befragung von Zeug*innen ausgerechnet zu einem Zeitpunkt ein, zu dem immer deutlicher wird, dass zwei Handvoll Personen aus dem nordrhein-westfälischen Polizei- und Justizapparat unter dem sich zuspitzenden Verdacht stehen, Amad A. seiner Freiheit beraubt zu haben.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III — Kleve (PUA) im Landtag von Nordrhein-Westfalen soll sich den „Umständen der Verwechslung, der Inhaftierung, des Todes und des Umgangs mit der Familie“ von Amad A. widmen (vgl. LOTTA #77, S. 53ff.). Mit der Einsetzung des PUA reagierte die Politik auffällig früh, bereits im November 2018, auf die Nachricht, dass zwei Monate zuvor in der Justizvollzugsanstalt Kleve eine Person in Haft zu Tode gekommen war. Allerdings folgte sie damit nicht einem eigenen, gleichsam intrinsischen Aufklärungsinteresse. Vielmehr
waren es die Recherchen und Veröffentlichungen von Journalist*innen, die Druck aufgebaut hatten, und die Stimmen der Angehörigen und Freund*innen von Amad A., die eine Untersuchung der Inhaftierungsursachen und der Todesumstände forderten (vgl. LOTTA #73, S. 62f.). Bereits damals stand der Vorwurf im Raum, dass die (politisch) Verantwortlichen durch ihr Schweigen und durch ihre dann schrittweise verlautbarten und mehrfach korrigierten Erklärungsversuche eine rechtswidrige Handlung von Angehörigen der Polizei- und Justizbehörden mindestens verdecken, vielleicht sogar vorsätzlich zu vertuschen versuchen.
Abgleich
Beamt*innen der Polizeiwache in Geldern hatten Amad A. am Mittag des 6. Juli 2018 an einem Baggersee aufgegriffen, in Reaktion auf den Anruf einer jungen Frau, die ihren Vater — einen Polizeibeamten der dortigen Dienststelle — informiert hatte, dass sie und ihre Freundinnen von einem jungen Mann belästigt worden seien. In den Abendstunden verbrachten die Beamt*innen Amad A., den sie aus anderen Zusammenhängen bereits kannten, in die JVA Geldern. Von hier aus wurde er wenige Tage später in die JVA nach Kleve „verlegt“. Dort sollte er eine mehrmonatige Haftstrafe absitzen, zu der die Polizist*innen beim Abgleich der Personendaten des Festgehaltenen eine entsprechende Fahndungsnotierung gefunden haben wollen. Allerdings: Amad A. war nicht die Person, der der Haftbefehl galt.
Zwei Monate später, am 17. September, brennt es in der JVA Kleve, in der Zelle, in der Amad A. eingesperrt war. Am 29. September verstirbt er an den Folgen der Brandverletzungen.
Keine „Verwechslung“
Die Polizeibeamt*innen aus Geldern gaben später an, bei der Überprüfung der Personalien von Amad A. in einer NRW-Polizeidatenbank vorgeblich auf einen Mann anderen Namens gestoßen zu sein, in dessen Personendatensatz zu einem Aliasnamen die Namensbestandteile und das Geburtsdatum vom Amad A. geführt wurden. Gegen jenen Anderen war unter dessen richtigem Namen, Amedy G., von der Hamburger Justiz eine Fahndung zur Inhaftnahme notiert. Die beteiligten Polizist*innen und Justiz-Mitarbeitenden aus NRW erklärten im Nachhinein, bei der Inhaftnahme davon ausgegangen zu sein, dass Amad A. der Gesuchte sei. Sie vollstreckten also für die Staatsanwaltschaft Hamburg den Haftbefehl gegen Amedy G., wohl wissend, dass der Mann, den sie vor sich hatten, Amad A. war.
Zuvor hatten sie sich den gegen Amedy G. ausgesprochenen Haftbefehl aus Hamburg unter der Angabe, den Gesuchten gefasst zu haben, übermitteln lassen. Heute ist dieses Fax, das die Polizei in Geldern am 6. Juli 2018 an die Hamburger Staatsanwaltschaft schickte, eines der vielen fragwürdigen Puzzleteile. Es stellt die nachträglichen Erklärungsversuche der Beamt*innen aus NRW und ihrer vorgesetzten Dienstherren in den Ministerien erheblich in Frage. Denn ihrem Anfragefax hatten die Polizist*innen aus Geldern einen Auszug mutmaßlich aus der NRW-Polizeidatenbank ViVA beigefügt, der vermeintlich die Personendatensätze von beiden, Amad A. und Amedy G., beinhaltete. Hier unterschieden sich die Personenbeschreibungen allerdings ganz erheblich, Merkmale wie Hautfarbe, Größe, Geburtsort („Aleppo“/„Tombouctou“) wichen entscheidend voneinander ab. Dass es sich kaum um eine Personenidentität zwischen Amad A. und Amedy G. gehandelt haben kann, will angeblich niemandem aufgefallen sein. Zugleich ist darüber hinaus aber nicht klar, wie dieser Fax-Anhang überhaupt entstanden ist. Die Angaben der Landespolizeibehörden zum vermeintlichen Ursprung dieses zusammengefügten Datensatzes geben nach wie vor Rätsel auf. Mehr noch: Sie wecken inzwischen eindeutig Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Erklärungsversuche, die das Innenministerium in den vergangenen 1 ½ Jahren zu liefern versucht hat. Mal soll es ein angeblicher „Kreuztreffer“ bei der Abfrage gewesen sein, der zu einer Missinterpretation der gegebenen Daten geführt hätte. Dann wiederum wird ein „Fehler“ in der Datenbankpflege als Begründung dafür ins Feld geführt, dass die Personendatensätze vermischt worden seien.
Beides — die Inhaftnahme von Amad A. in Vollstreckung eines Haftbefehls gegen einen Mann namens Amedy G., wie auch die obskure Datensatz-Zusammenfügung als Auslöser einer folgenschweren, bedauerlichen „Verwechslung“ — spielte im PUA Kleve zuletzt eine wichtige Rolle.
Rassismus
Die Polizeibeamt*innen aus Geldern verbrachten Amad A. am Abend des 6. Juli 2018 in die dortige Justizvollzugsanstalt. Die Haft-Personenakte wurde fortan unter seinem Namen geführt. Der Haftbefehl galt aber nach wie vor namentlich Amedy G. Die Befragung der JVA-Psychologin Andrea Z. in der Ausschuss-Sitzung vom 4. Februar 2020 gab intensiv Auskunft darüber, wie wenig dieser offenkundige Widerspruch in den Augen der Behördenvertreter*innen wog: Am 3. September 2018, zwei Wochen vor dem Brand in dessen Zelle, traf die Gefängnis-Psychologin Amad A. zu einem Gespräch über seine Unterbringungssituation und zu seinem psychischen Zustand. Dabei habe sie, die Psychologin, mit dem Inhaftierten beiläufig über seinen Namen gesprochen, ihn zur Gesprächseröffnung nach der richtigen Aussprache und Schreibweise gefragt.
A. hätte im Personalblatt seiner Akte auf seinen Namen gedeutet, ihn laut ausgesprochen und bestätigt, dass dies sein Name sei. Auf den Namen „Amedy G.“ tippend habe A. dann jedoch gesagt: „Diesen Namen habe ich noch nie gehört.“ Auch von einer Verhandlung und von einem Urteil habe er keine Kenntnis. Zum Tatzeitpunkt sei er nicht einmal in Deutschland gewesen, in Hamburg noch nie in seinem Leben. Mehrfach befragten die Ausschussmitglieder von SPD und Bündnis90/Die Grünen die Zeugin, ob dieses Gespräch ihr keinen Anlass geboten hätte, die Personenidentität des Inhaftierten überprüfen zu lassen. Nein, gab Z. an, denn: „Ich bin nicht diese Person“, das habe A. nicht geäußert. Seinen Hinweis darauf, dass er das Urteil nicht kenne, habe sie als „Urteilsschelte“, als Leugnen aufgefasst. Die Angaben zu seinem Einreisedatum habe sie ihm nicht geglaubt. Schließlich sei es nach ihrem Eindruck bei „Flüchtlingssachen“ häufig so, dass falsche Einreisedaten angegeben würden oder dass die Chronologie von Fluchtgeschichten nicht schlüssig dargestellt werde. Auf mehrfache Nachfrage bestätigte die Zeugin, dass sie die Gesprächssituation mit Amad A. sowie dessen Nachfragen zum Urteil und zu der ihm unbekannten Person Amedy G. nicht zum Anlass genommen habe zu hinterfragen, ob das Urteil denn auch wirklich gegen die richtige Person vollstreckt werde. Denn Amad A. habe nicht ausdrücklich gesagt, dass er der Falsche sei. Darüber hinaus sei es Ziel ihres Gespräches gewesen, sich ein Bild von der psychischen Situation des Inhaftierten zu machen. Andere Themen oder Aspekte seien nicht vorgesehen gewesen. „Wenn man zum Zahnarzt geht“, so die Psychologin, sei etwa auch keine Wurzelbehandlung erwartbar. Zweimal sogar wiederholte die Zeugin aus Kleve diesen Vergleich, bis ein Ausschussmitglied aus den Reihen der SPD sie bat, auf weitere Sentenzen dieser Art zu verzichten. Auf die Frage, was Amad A. denn hätte zu ihr sagen müssen, damit ihr Zweifel gekommen wären, „den Richtigen“ eingesperrt zu haben, wusste Andrea Z. indes keine Antwort.
Leider ist die Aussage der Psychologin aus der JVA Kleve ein Beispiel von vielen. Eine mindestens rassistisch gefärbte Einschätzung zur Glaubwürdigkeit der Aussagen von Geflüchteten, die Missachtung von körperlichen und seelischen Fluchtfolgen und nicht zuletzt ein Selbstverständnis, das die eigene Fehlerhaftigkeit ausschließt, werden dafür gesorgt haben, dass Amad A. nicht ernst genommen oder dass er sogar der vermeintlich unberechtigten Kritik am deutschen Rechtsstaat bezichtigt wurde. Zeug*innen wie Andrea Z. werden sich auch unterhalb einer strafrechtlichen Relevanz bzw. Einordnung ihrer Unterlassung damit auseinandersetzen müssen, in welchem Maße ihre Einschätzungen zum Tod von Amad A. beigetragen haben. Formaljuristisch sind die an der Inhaftierung von Amad A. beteiligten Beamt*innen und Mitarbeitenden in Polizei und Justiz allem Anschein nach eines schweren Eingriffes in die Grund- und Freiheitsrechte zu beschuldigen. Die Rechtsanwälte Eberhard Reinecke und Sven Tamer Forst, die die Angehörigen von Amad A. vertreten, haben Beschwerde gegen die Einstellung des Strafermittlungsverfahrens eingelegt, nach der die Polizeibeamt*innen, die Amad A. der Haft zugeführt hatten, sich keiner Straftat schuldig gemacht hätten. In ihrer Beschwerdebegründung spitzen die Rechtsanwälte den Sachverhalt zu: „Kein Polizist, kein Beamter in der JVA ist befugt, ein Urteil gegen einen Herrn Amedy G. umzudeuten in ein Urteil gegen einen Herrn A.“ (vgl. S. 20).
Datenzusammenführung
Auf den Polizeidienststellen und in den Gefängnissen in Geldern und Kleve handelten die Beamt*innen und Mitarbeitenden im Dienst der nordrhein-westfälischen Innen- und Justizbehörden. Die zuständigen Ministerien sind mit Herbert Reul und Peter Biesenbach in Händen der CDU-Regierungspartei. Dass die Strafermittlungen gegen die Polizist*innen eingestellt worden sind, dürfte das Potential haben, beide Minister nicht unerheblich in Schwierigkeiten zu bringen. Denn eine Staatsanwaltschaft ist als „weisungsgebundene Behörde“ dem Justizminister unterstellt, etwa wenn sie eine gefällige Einstellung verfügt. Für die beschuldigten Landesbeamt*innen und -mitarbeitenden hat zugleich ihr vorgesetzter Innenminister die Dienstaufsicht.
Dies allein sollte bereits hinreichend sein für eine handfeste Regierungskrise. Darüber hinaus steht aber weiterhin die Frage im Raum, ob die von Innenminister Herbert Reul mehrfach und variantenreich vorgetragene These stimmen kann, dass Amad A. nur darum mit Amedy G. „verwechselt“ worden sei, weil im Datenbanksystem der NRW-Polizei ein erklärbarer Fehler vorgelegen habe. Im Januar hörte der PUA Kleve zu diesem Zusammenhang die Expertin Annette Brückner. Die Fachperson für polizeiliche Datenbanksysteme hatte bereits für einen Bericht des Fernsehmagazins Monitor Unterlagen ausgewertet, die Auskunft über die Daten-Historie geben. Nach ihrem Eindruck ist es mindestens nicht auszuschließen, dass die vermeintliche Datenzusammenführung der Personen- und Alias-Datensätze von Amad A. und Amedy G. in der NRW-Polizeidatenbank nur deshalb möglich war, weil der Aliasdatenbestand zur Person Amad A. entsprechend „verwechselbar“ verändert worden war. Wer zu welchem Zeitpunkt diese Verfälschung vorgenommen hat, ist unklar.
Aufklärungswille?
Offensichtlich aber ist, dass insbesondere die CDU-Ausschussmitglieder zur Aussage von Annette Brückner am 14. Januar 2020 Zeter und Mordio schrien, nachdem sie einen Teil ihrer Auswertungsergebnisse präsentiert hatte. In einem Frontalangriff auf das Presserecht bezichtigte CDU-Obmann Oliver Kehrl die sachverständige Zeugin, ihre Einschätzung auf Grundlage von vertraulichen Unterlagen erstellt zu haben, die sie illegal von der Presse erhalten habe. In der Ausschusssitzung forderte er die Zeugin auf, ihre Quellen zu benennen, verstieg sich an der Seite der Ausschussfraktionskolleg*innen in subtilen Unflätigkeiten ihr gegenüber und deutete an, dass er die Oppositionsfraktionen im Verdacht sehe, vertrauliche Dokumente an die Presse durchgestochen zu haben. Richtig gelesen vermögen die von Brückner ausgewerteten Daten wohl eine gehörige Portion Dynamik zu entfalten, die der Regierungskoalition in NRW schwer im Magen liegen dürfte. Es verwundert daher nicht, dass Kehrl nur wenige Tage später forderte, den PUA abzubrechen. Das Magazin Focus sprang ihm offenkundig interessengeleitet zur Seite und bezeichnete die Aufklärungsbemühungen der Oppositionsvertreter*innen im PUA als „verschwörungstheoretisch“.
In Anbetracht der bekannten Tatsache, dass Kehrls, Biesenbachs und Reuls Parteikollege, Ministerpräsident Armin Laschet, Ambitionen hegt, Bundeskanzler zu werden, verwundert die Vehemenz nicht, mit der die CDU den PUA als Instrument der Aufklärung torpediert. Sollte sich der Vorwurf der Vertuschung als richtig herausstellen, stellt sich allerdings weiterhin die Frage, was genau der öffentlichen Kenntnis entzogen werden soll. Es bleibt die — nicht mehr allzu vage — Vermutung, dass Amad A. im Sommer 2018 eingesperrt wurde, weil die Polizeibeamt*innen ihn rassistisch markiert hatten. In diesem Zusammenhang dürfte bedeutsam sein, dass die Tochter eines Polizisten am Tag der Inhaftnahme angegeben hatte, von Amad A. belästigt worden zu sein. Wer sich an „Silvester 2015“ und die sich daran anschließende (und anhaltende) Konjunktur des racial profiling durch Angehörige der Sicherheits- und Ordnungsbehörden erinnert, hat den Kontext vor Augen, in dem das Bemühen der Polizei- und Justizangehörigen gelesen werden könnte, Amad A. für ein paar Monate hinter Gitter zu bringen. Vor diesem Hintergrund scheint eine absichtsvolle „Verwechslung“ nicht ausgeschlossen, der Vorwurf der Freiheitsberaubung und der Datenmanipulation bleibt.
Der Impuls: institutioneller Rassismus. Wenn der PUA Kleve mit dem Abflauen der SARS-CoV-2-Pandemie an diesen drei Punkten nicht wieder anknüpft, steht zu befürchten, dass von Seiten der Vertreter*innen des demokratisch verfassten Gemeinwesens keine „Aufklärung“ zu erwarten ist. Weder zu den institutionell rassistischen Anteilen im „Fall Kleve“, noch zu der (absichtlichen) Veränderung von besonders sensiblen polizeilichen Daten oder zu den formalen Aspekten einer (vorsätzlichen) Freiheitsberaubung. Aber möglicherweise ist auch bei Wiederaufnahme des PUA kein Verlass darauf, dass es überhaupt ein aufrichtiges Aufklärungsbemühen geben wird. Reul und Co. hätten zu viel zu verlieren.