Tod durch Polizei und Gewahrsam
Eine Einleitung in den Schwerpunkt
In der letzten Ausgabe berichteten wir über den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag von NRW, der sich mit dem Tod von Amad A. in der JVA Kleve beschäftigt (vgl. LOTTA #77, S. 53ff.) Mittlerweile wird immer deutlicher, dass die Ursachen der widerrechtlichen Inhaftierung von Amad A. und seines Todes im institutionellen Rassismus der Polizei und Justiz zu suchen sind.
Doch der Tod von Amad A. ist kein Einzelfall. Die Recherchegruppe der Kampagne Death in Custody hat 138 Fälle seit 1993 dokumentiert, in denen von Rassismus betroffene Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse gestorben sind. Nur wenige Fälle sind einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Etwa der des Todes von Achidi John am 12. Dezember 2001 in Hamburg und von Laya-Alama Condé am 7. Januar 2005 in Bremen, die beide an den Folgen zwangsweise zugeführter Brechmittel starben. Am bekanntesten ist wohl der Tod von Oury Jalloh, der am
7. Januar 2005 gefesselt in einer Zelle im Polizeigewahrsam in Dessau verbrannte.
Doch wer erinnert sich noch an Dominique Koumadio, der am 14. April 2006 von einem Polizeibeamten in Dortmund erschossen wurde; oder an Christy Schwundeck, die am 19. Mai 2011 im Jobcenter in Frankfurt/Main durch die Kugeln eines Polizeibeamten starb. Allzu oft müssen sich die Täter_innen nicht einmal vor Gericht verantworten.
Meist sind es nur die Hinterbliebenen, Familie und Freund_innen, die zusammen mit lokalen Initiativen Aufklärung der Todesumstände einfordern. Oft bleiben diese jedoch ungeklärt. So auch im Fall Ousman Sey. Trotz attestierten Herzrasens war Ousman Sey nicht in ein Krankenhaus gebracht worden — zweimal hatte er vergebens einen Krankenwagen gerufen –, stattdessen riefen die Sanitäter_innen die Polizei, die ihn mit auf die Wache nahm. Dort brach er am Morgen des 7. Juli 2012 zusammen und starb laut Angaben der Behörden an Atemstillstand.
Von staatlicher Seite werden keine Zahlen veröffentlicht, welche Menschen wo bei Polizeieinsätzen und in Gewahrsam sterben. Auch gilt es zu beachten, das Racial Profiling immer noch einer der Gründe dafür ist, dass Menschen überhaupt erst zu Unrecht in Gewahrsam kommen. Der Forderung antirassistischer Gruppen nach einer unabhängigen und lückenlosen Aufklärung, die auch institutionellen Rassismus thematisiert, gilt es sich anzuschließen.
Mit diesem Schwerpunkt möchten wir zu einer weiteren Auseinandersetzung anregen.