Ärzt*innen im Kreuzfeuer
Der §219a und die Kriminalisierung von Abtreibungen
Am 24. November 2017 warteten etwa 300 Demonstrant\*innen vor dem Amtsgericht im hessischen Gießen auf eine Urteilsverkündung. Angeklagt war die Ärztin Kristina Hänel, weil sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und dies auch auf ihrer Homepage aufführt. Letzteres ist laut §219a StGB als unerlaubte Werbung für Abtreibungen verboten. Anders als viele ihrer Kolleg\*innen entfernte Hänel die Informationen nicht, wehrte sich juristisch und ging an die Öffentlichkeit.