„Gerechtigkeit hat das Urteil nicht gebracht“
Das schriftliche Urteil im Münchener NSU-Prozess
93 Wochen Zeit hatte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München unter Vorsitz von Manfred Götzl nach der mündlichen Urteilsverkündung am 11. Juli 2018, um sein schriftliches Urteil im NSU-Prozess vorzulegen. Und tatsächlich ging das Urteil erst zwei Tage vor Ablauf der Frist, am 21. April 2020, in der Geschäftsstelle des Gerichts ein, von wo es an die Prozessbeteiligten verschickt wurde.