M. Bialek

Skandalös und desaströs

Die Antworten der NRW-Landesregierung zum RechtsRock in NRW

Anfang Oktober 2020 beantwortete die Landesregierung NRW eine „Große Anfrage“ der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum „Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen“. Der Inhalt der Antworten ist in Teilbereichen skandalös und desaströs. Skandalös, weil Wissen vorenthalten, viel Unfug erzählt und letztendlich die Öffentlichkeit für dumm verkauft wird. Desaströs, weil die Antwort derart fehlerhaft ist, dass sie als Quelle völlig unbrauchbar ist.

Anfang Oktober 2020 beantwortete die Landesregierung NRW eine „Große Anfrage“ der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum „Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen“. Der Inhalt der Antworten ist in Teilbereichen skandalös und desaströs. Skandalös, weil Wissen vorenthalten, viel Unfug erzählt und letztendlich die Öffentlichkeit für dumm verkauft wird. Desaströs, weil die Antwort derart fehlerhaft ist, dass sie als Quelle völlig unbrauchbar ist.

Die Antwort auf die „Große Anfrage“ umfasst 129 Seiten. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt der Kritik auf demjenigen Teil, der sich mit extrem rechter Musik beschäftigt. Zu diesem liegt eine gut sortierte Quellensammlung und umfassende Expertise vor, die eine Einordnung der Aussagen sowie einen Abgleich und eine Überprüfung der Angaben der Landesregierung ermöglichen.

Verweigerungshaltung

Im Bereich Musik stellt die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ eine Reihe von Fragen, beispielsweise nach den Aktivitäten extrem rechter Bands, nach Konzerten und Events mit extrem rechter Musik und nach Tonträgerveröffentlichungen. Beantworten musste diese Fragen das Innenministerium, das bei derartigen Anfragen auf die Erkenntnisse von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zurückgreift. Die Antworten stellen eine nicht nachvollziehbare und inakzeptable Verweigerung des Informationsrechts des Landtags und seiner Abgeordneten dar.

Mit Berufung auf vermeintliche „Beeinträchtigungen der Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen“ und der „Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutz“ wird eine „detaillierte Auflistung aller Veranstaltungen mit rechtsextremistischer Musik“ verweigert. Das heißt, es wird nur mitgeteilt, dass Musikveranstaltungen stattgefunden haben, es werden jedoch keine Informationen zum Datum und Ort sowie zu den Veranstalter*innen oder Musiker*innen gegeben. Worin genau diese „Beeinträchtigungen der Sicherheit“ bei vielen der vorenthaltenen Informationen bestehen sollen, ist nicht nachvollziehbar.

Es geht keineswegs um konspirative Veranstaltungen im kleinsten Kreis, von denen der Verfassungsschutz möglicherweise nur Kenntnis durch seine V-Leute erlangt haben könnte. Es lassen sich dutzende Events finden, über die öffentlich – teils von Behörden, teils von der extremen Rechten selbst und vor allem von antifaschistischen Magazinen wie LOTTA – berichtet wurde. In der Antwort auf die „Große Anfrage“ fehlen sie aber. Dies betrifft Konzerte, deren Durchführung alles andere als geheim war, im Inland wie im Ausland. So werden zum Beispiel weder das Konzert von „Smart Violence“ beim „Hammerfest“ der US-amerikanischen „Hammerskins“ am 4. Oktober 2015 in Kalifornien noch das Konzert von „Kotten“ am 8. Juli 2017 im brasilianischen Sao Paulo aufgeführt.

Besonders absurd: Teilweise fehlen in der Antwort Veranstaltungen mit Musik, über die die Landesregierung bereits die Öffentlichkeit unterrichtet hatte. Beispielhaft sei hier auf die Auftritte von „Makss Damage“ am 14. Januar 2017 in der Schweiz und „Sturmwehr“ am 9. September 2017 in Schweden verwiesen. Sie werden im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW erwähnt, sind aber nicht in der Antwort auf die Anfrage zu finden. Ein anderes Beispiel: Im Oktober 2019 führte die Landesregierung in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ zur Konzert-Location „Zuchthaus“ in Hamm für das Jahr 2018 sechs Musikveranstaltungen mit detaillierten Angaben auf. In der Antwort auf die Große Anfrage finden sich nur drei Veranstaltungen. Von drohenden „Beeinträchtigungen der Sicherheit des Landes“ kann hier nicht gesprochen werden.

Beispiel: das Jahr 2008

Besonders aussagekräftig lässt sich dies am Jahr 2008 zeigen. In der Antwort auf die „Große Anfrage“ wird behauptet, dass von den 17 durch den Verfassungsschutz im Jahr 2008 gezählten Musikveranstaltungen nur von zwei offen verwertbare Informationen vorlägen. Antifaschistischen Archiven hingegen liegen für diesen Zeitraum, ohne dass sie V-Personen hätten einsetzen können, Informationen über 20 Konzerte und Liederabende vor.

Verblüffend ist auch die Inkonsistenz der Berichterstattung: In der Antwort auf eine andere Frage taucht auf einmal ein bis dahin unerwähntes Konzert auf, nämlich das Konzert mit „Oidoxie“ am 16. August 2008 in Dortmund. Bei den Veranstaltungen aus 2008 zeigen sich aber noch weitere Probleme: Laut tabellarischer Aufstellung fanden nach Angaben der Landesregierung in diesem Jahr zwölf Konzerte, fünf Liederabende, aber keine einzige „sonstige Veranstaltung mit Musik“ statt. Gleichzeitig werden die zwei Veranstaltungen aus 2008, zu denen offen verwertbare Informationen vorlägen, unter der Kategorie „sonstige Veranstaltungen“ geführt. Eine offenkundige Unstimmigkeit also.

Unvollständig

Unvollständig sind die Angaben zu „Bands/Liedermacherinnen und Liedermachern aus Nordrhein-Westfalen“, die seit dem Jahr 2008 aktiv gewesen sind. Dass sämtliche extrem rechte Rapper wie Julian Fritsch aka „Makss Damage“, Björn Michael Bock oder Kai Naggert aka „Prototyp“ nicht erwähnt werden, mag die Landesregierung damit begründen, dass in der Frage nicht explizit auch nach „Rappern“ gefragt wurde. Es zeigt aber einmal mehr, dass sie nicht gewillt war, von sich aus umfassend zu informieren. Zumal in anderen Antworten – unter anderem zu extrem rechten Musiklabeln – Musiker wie „Prototyp“ als Beispiel erwähnt werden.

Neben den Rappern fehlen aber auch mehrere Bands, die im Zeitraum aktiv waren und aus NRW stammen. So beispielsweise „Aryan Devils“, „Der M“, „Dreck und Scherben“, „Freibad Grenadiere“, „Halgadom“, „Hass und Vergeltung“, „Heldenschwert“, „Inmitten von Ruinen“, „Nordic Wrath“, „Preußische Herzbuben, und „Westfalensturm“. Ebenso fehlen „Liedermacher“ wie „Klavierfront“, „Jan-Peter“ und „Studio Drei“. Auch hier sind die Antworten in sich widersprüchlich: „Projekt Vril“, ein Bandprojekt von Jan-Peter Kersting, wird erwähnt. Ebenso teilt die Landesregierung in ihrer Antwort mit, dass der „rechtsextremistische Musiker ‚Studio 3‘ [sic!]“ regelmäßig bei Veranstaltungen der Neonazi-Partei „Der III. Weg“ auftrete und „intensive Kontakte“ zu deren „Stützpunkt Sauerland-Süd“ pflege. Die Landesregierung schreibt nicht nur den Künstler-Namen des inoffiziellen „Der III. Weg“- Parteisängers falsch, sondern berücksichtigt auch nicht, dass dieser im nordrhein-westfälischen Landkreis Siegen-Wittgenstein wohnt. Da alle genannten Akteur*innen fehlen, bleiben folglich auch deren Tonträger und Konzerte in der Antwort ungenannt.

Die meisten der in der Antwort nicht aufgeführten Bands und „Liedermacher“ sind in anderen Zusammenhängen schon von den Behörden als „rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Bei den ungenannten stellt sich die Frage, warum sie nicht ebenso klassifiziert wurden, sprechen doch ihre Inhalte und die Aktivitäten ihrer Mitglieder für sich.

Fehlerhaft

In den veröffentlichten Informationen über Musikveranstaltungen finden sich viele offensichtliche Fehler. So decken sich die Daten einiger erwähnter Veranstaltungen nicht mit denjenigen, die antifaschistischen Archiven vorliegen: „Sleipnir“ spielte nicht am 4. Dezember 2016 bei „Blood & Honour“ in Schottland, sondern schon am 3. Dezember 2016; nicht am 21. Oktober 2018 in Kirchheim, sondern am 20. Oktober 2018; nicht am 19. April 2019 in Italien, sondern am symbolträchtigen 20. April 2019. Das Konzert mit „Sleipnir“ am 12. März 2011 war auch nicht in Sachsen, sondern in Mecklenburg-Vorpommern.

Bei anderen Bands finden sich ebenfalls Fehler: Das Konzert mit „Division Germania“ am 5. Dezember 2015 fand nicht – wie in der Antwort behauptet – in der Gemeinde Gorden-Staupitz (Brandenburg), sondern im Ortsteil Staupitz der Stadt Torgau (Sachsen) statt. Das Konzert mit „Kotten“ war nicht am 13. Januar 2017, sondern am 13. Januar 2018. Zum Konzert mit „Notwehr“ am 25. August 2018 finden sich mit Kloster Veßra (Thüringen) und Hamm (NRW) gleich zwei Ortsangaben. Korrekt ist Hamm, wo eine Ersatzveranstaltung für das verbotene „Rock gegen Überfremdung“ stattfand, wie die Landesregierung an anderer Stelle in ihrer Antwort auch schreibt.

Abstrus wird es bei der Einordnung der Veranstaltungen und bei den Teilnehmendenzahlen. In vielen Fällen sind in der Antwort auf die „Große Anfrage“ für einzelne Veranstaltungen sich widersprechende Informationen zu finden. So wird als Veranstalter eines Konzertes mit „Oidoxie“ am 11. März 2017 im polnischen Grodziszcze einmal „B&H Bayern“ angegeben, bei einer zweiten Nennung dieses Konzerts ist der Veranstalter nicht bekannt, aber die Zahl der Teilnehmenden um 100 höher. Das Event mit „Sleipnir“ und den „Angry Bootboys“ in Kirchheim am 20. Oktober 2018 wird einmal als Konzert gewertet, ein andermal als „sonstige VA mit Musik“. Auch hier variiert die Teilnehmendenzahl. Für ein Konzert am 2. Dezember 2017 in Kirchheim finden sich mit 100, 150 und 200 gleich drei unterschiedliche Angaben in der Antwort. Für ein Konzert am 18. April 2009 in Recklinghausen werden an zwei Stellen 200 und an einer Stelle 800 Teilnehmende genannt. Für ein Konzert am 6. April 2019 in Hamm sind einmal 200, an anderer Stelle 1.000 Teilnehmende aufgeführt.

Auch sich nicht widersprechende Zahlenangaben erweisen sich nicht selten als zweifel- beziehungsweise fehlerhaft – nicht nur nach einem Abgleich mit dem Datenmaterial antifaschistischer Archive: An dem Großkonzert in Themar (Thüringen) sollen am 15. Juli 2017 7.000 Personen teilgenommen haben. Andere Behörden meldeten 5.960 beziehungsweise 6.000. Auch hier ließen sich weitere Beispiele benennen.

Unsinnig

„Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen gibt, die Strukturen von ‚Blood & Honour‘ wiederzubeleben oder Nachfolgeorganisationen zu gründen“, lautet die Antwort auf eine Frage zu „Blood & Honour“ im Themenkomplex „Rechtsterrorismus“. Wenige Zeilen weiter wird auf eine Frage zu „Brothers of Honour“ wie folgt geantwortet: „Die ‚Brothers of Honour‘ sind aus der Gruppierung ‚Blood & Honour Schweden‘ hervorgegangen. Der Dortmunder Rechtsextremist Marco G. (sic!) zog 2011 nach Schweden und gründete dort mit schwedischen Rechtsextremisten ‚Blood & Honour Schweden‘. Nachdem er 2014 wieder nach Dortmund gezogen war, rekrutierte er ca. zehn deutsche Rechtsextremisten für ‚Blood & Honour Schweden‘.“ Wenn deutsche Neonazis also als „Blood & Honour Schweden“ agieren, dann stellt das für die Landesregierung offenbar kein Problem und keinen Versuch der Bildung einer Nachfolgeorganisation der im Jahr 2000 verbotenen deutschen „Division“ von „Blood & Honour“ dar. Diese von der NRW-Landesregierung erstmals in der Antwort auf die „Große Anfrage“ festgehaltene „Logik“ ist nicht nachvollziehbar.

Interessant ist zudem, wie die Antwort weitergeht: Demnach seien 2018 einige Mitglieder dieser Gruppe zu ‚Combat 18‘ gewechselt. „Einige der restlichen deutschen Mitglieder von ‚Blood & Honour Schweden‘ treten seit 2018 unter dem Namen ‚Brothers of Honour‘ auf“. „Combat 18“ wurde im Januar 2020 vom Bundesinnenministerium verboten – nicht betroffen vom Verbot waren aber Marko Gottschalk und seine „Brothers of Honour“. Die Landesregierung liefert dafür nun die „Erklärung“, die aber als offenkundiger Unfug zurückzuweisen ist. Nicht nur die schwedische „Blood & Honour“-Sektion versteht sich als Teil des internationalen „Blood & Honour“/„Combat 18“-Netzwerkes, auch Gottschalk trat seit den frühen 2000er Jahren als lautstarker Propagandist von „Combat 18“ auf.

Zum Komplex „Blood & Honour“ (B&H) fällt zudem auf, das viele der im Ausland von B&H veranstalteten Events mit Musiker*innen aus NRW nicht benannt wurden. Während in der Antwort auf die Anfrage gerade einmal sieben Konzerte/Liederabende als von B&H organisiert aufgeführt wurden, liegen antifaschistischen Archiven Informationen zu mindestens 26 Veranstaltungen vor. Darunter übrigens auch die „Sommerfeste“ von „Blood & Honour/Combat 18 Skandinavia“ 2014 und 2015, bei denen Marko Gottschalk von „Oidoxie“ auftrat. Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich keine für eine Analyse der Aktivitäten des internationalen B&H-Netzwerkes und der Involviertheit der deutschen Protagonist*innen nötigen Informationen vorliegen oder ob hier bewusst Informationen vorenthalten werden.

Ein unvollständiges Bild

Die Analyse der Antworten der Landesregierung zeigt, dass diese unvollständig und voller Fehler sind. Dadurch wird ein unvollständiges Bild der extrem rechten Aktivitäten im Musikbereich gezeichnet. Nicht immer lässt sich im Einzelnen beurteilen, ob dies Resultat von Unwissenheit, Schlamperei oder einer Verweigerungshaltung seitens der Landesregierung und ihr untergeordneter Behörden ist. Klar ist aber, dass die Antwort aufgrund der Auslassungen und Fehler als Quelle unbrauchbar ist. Dass eine solche Antwort überhaupt dem Parlament vorgelegt wird, ist ein Affront gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit.

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Landgericht Frankfurt/Main