Nicht einmal der Anschein wird gewahrt

Ein Jahr Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Hanau

Seit über einem Jahr läuft im hessischen Landtag ein Untersuchungsausschuss zum rechten Terroranschlag vom 19. Februar 2020. Bisher wurden nur wenige Fragen geklärt, stattdessen sind neue hinzugekommen. Die hessische CDU versucht gar nicht erst zu verbergen, dass Aufklärung für sie keine Priorität hat.

Seit über einem Jahr läuft im hessischen Landtag ein Untersuchungsausschuss zum rechten Terroranschlag vom 19. Februar 2020. Bisher wurden nur wenige Fragen geklärt, stattdessen sind neue hinzugekommen. Die hessische CDU versucht gar nicht erst zu verbergen, dass Aufklärung für sie keine Priorität hat.

Fast drei Jahre ist der Anschlag vom 19. Februar 2020 inzwischen her, als ein Rassist in Hanau neun Menschen ermordete, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Der rechtsterroristische Anschlag machte erneut auf die Gefahr aufmerksam, die seit Jahren von rechtem Terror ausgeht. Durch seinen Suizid entging der Täter einem Gerichtsprozess, der die Möglichkeit zur Beantwortung einiger Fragen hätte bieten können. Diese Fragen soll nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag klären, der seit Ende 2021 öffentlich tagt. Im Zentrum stehen Fragen, ob hessische Behörden Fehler gemacht haben, und wenn ja, welche. Die Initiative 19. Februar sammelte diese Fragen in der „Kette des Versagens“. Dazu gehört beispielsweise, warum der Täter trotz psychischer Auffälligkeiten legal Waffen besitzen konnte, warum der ermordete Villi Viorel Păun in der Tatnacht nicht beim Polizei-Notruf durchkam, warum der Notausgang am zweiten Tatort verschlossen war und warum die Eltern nicht über die Obduktion ihrer ermordeten Kinder informiert wurden, bevor diese durchgeführt wurde.

Banalität der Behörden

Nach über einem Jahr und über 20 öffentlichen Sitzungen hält sich der Erkenntnisgewinn des Ausschusses jedoch in Grenzen. Sobald es um konkrete Verantwortung geht, schieben sich die Behörden gegenseitig die Schuld zu. Schon vor Beginn der ersten Sitzung wurde bekannt, dass der Notruf in Hanau in der Tatnacht die meiste Zeit nur von einer Person besetzt war und es keine Weiterleitung derjenigen Notrufe gab, die nicht angenommen werden konnten. Dies führte dazu, dass die Notrufversuche von Villi Viorel Păun, der den Täter in seinem Auto verfolgte, ins Leere gingen. Im Ausschuss kam nun heraus, dass es knapp 20 Jahre lang in Hanau und Maintal, einem Gebiet mit knapp 120.000 Einwohner*innen, lediglich zwei Notruf­leitungen gab, von denen oft nur eine besetzt war, ohne dass die nicht angenommenen Notrufe weitergeleitet wurden. Die zuständigen Polizist*innen gaben an, nichts hiervon gewusst, sondern angenommen zu haben, dass Notrufe weitergeleitet würden, wenn sie verhindert gewesen seien. Wie viele Notrufe in Hanau in den letzten zwanzig Jahren somit ins Leere gelaufen sind, lässt sich nicht sagen, da nur angenommene Notrufe registriert werden. Von diesem Desaster, das möglicherweise einem Menschen das Leben kostete, möchte niemand der Verantwortlichen gewusst haben, so die Aussagen des zuständigen Direktionsleiters der Polizei im Main-Kinzig-Kreis, Jürgen Fehler, und des damaligen Präsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen, Roland Ullmann. Letzterer wurde nach der Tat am 19. Februar 2020 sogar zum Landespolizeipräsidenten befördert, was er bis letzten September blieb.

Eine ähnliches Bild der Behörden zeigt sich beim verschlossenen Notausgang der Arena Bar, dem zweiten Tatort des Anschlags: Beim Anschlag am 19. Februar 2020 versteckten sich mehrere der Angegriffenen hinter einem Tresen in der Bar, anstatt zum Notausgang zu laufen. Später gaben Überlebende an, gewusst zu haben, dass der Notausgang immer verschlossen sei. Ein von der Initiative 19. Februar in Auftrag gegebenes Gutachten bei Forensic Architecture zeigte, dass Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtovič hätten überleben können, wenn sie zum Notausgang gelaufen wären und dieser offen gewesen wäre. Brisant ist dies unter anderem, da ehemalige Mitarbeiter der Bar aussagten, der Notausgang sei auf Anweisung der Polizei verschlossen gewesen. Diese und das Ordnungsamt führten immer wieder Razzien in der Bar durch. Die anwesenden Jugendlichen flüchteten dabei mehrfach aus dem Fenster oder durch den Notausgang. Polizei oder Ordnungsamt hätten deswegen den Betreiber der Bar angewiesen, den Notausgang verschlossen zu halten. Davon wollen beide Behörden aber nichts wissen. Stattdessen schieben sich Polizei und Ordnungsamt die Verantwortung zu, warum die Bar nicht geschlossen worden sei, nachdem die Polizei nach einer der Razzien den verschlossenen Notausgang ans Ordnungsamt gemeldet hatte. Das Ordnungsamt beruft sich darauf, hierfür nach einer Verwaltungsreform nicht mehr zuständig gewesen zu sein, die Polizei darauf, dies nichts gewusst zu haben und dass das Ordnungsamt das Schreiben ja hätte weiterleiten können.

Es ist ein Muster, das sich bisher durch fast jeden Komplex im Untersuchungsausschuss zieht: Egal ob fehlerhafter Notruf, verschlossener Notausgang oder die widerrechtliche und Traumata in Kauf nehmende Obduktion der Verstorbenen ohne vorherige Information der Angehörigen: Alle Behördenmitarbeiter*innen waschen ihre Hände in Unschuld. Bei unleugbarem Fehlverhalten ist dafür immer ein*e andere*r Mitarbeiter*in, immer eine andere Behörde verantwortlich. Individuelles Fehlverhalten und strukturelles Versagen scheinen fließend ineinander überzugehen. Es wäre die Aufgabe der Abgeordneten, mit dem nötigen Biss zu fragen, um genau dieses Geflecht aufzudröseln. Doch genau dieser Biss fehlt.

Niederträchtigkeiten

Nicht einmal die CDU bezweifelt noch, dass der Notausgang der Arena Bar tatsächlich verschlossen war. Stattdessen übernahm sie nach und nach die Position der Hanauer Staatsanwaltschaft, dass es unerheblich sei, ob der Ausgang offen oder geschlossen gewesen sei, denn die Opfer wären so oder so nicht dorthin gelaufen. Hierzu hätten sie sich kurz in die ungefähre Richtung des Täters, der zwischenzeitlich im Kiosk nebenan Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz und Gökhan Gültekin tötete, bewegen müssen. Dass die Überlebenden ausgesagt hatten, sie wären natürlich zum Notausgang gerannt, wenn sie sicher gewesen wären, dass dieser offen gewesen wäre, zählt für den Hanauer Staatsanwalt Martin Links, der die Ermittlungen hierzu einstellte, nicht. Er und seine Kolleg*innen seien zu dem Schluss gekommen, dass niemand auf die Idee gekommen wäre, zum Notausgang zu laufen. In derselben Aussage kommentierte er das Gutachten von Forensic Arcitecture despektierlich: „Man kann schöne Grafiken erstellen und Bälle übers Bild laufen lassen, aber man muss sich auch die Realität anschauen.“ Der Auftritt des Hanauer Staatsanwalts zeigte erneut: Sowohl die Aussagen von nichtweißen Überlebenden als auch eine, in Teilen durchaus kritisierbare, aber nach wissenschaftlichen Standards vorgenommene Untersuchung zählen am Ende weniger als das Bauchgefühl von Staatsbediensteten.

In anderen Untersuchungsausschüssen zu rechtem Terror in Hessen, dem abgeschlossenen zur NSU-Mordserie und dem noch laufenden zum Mord an Walter Lübcke, schienen zuweilen Streitigkeiten zwischen den Parteien das Interesse an Aufklärung zu überwiegen. Dies sollte beim Hanau-Ausschuss nicht so sein, so zumindest hatte es der Ausschussvorsitzende Michael Weiß (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau verkündet. Es kam anders. Michael Müller, Obmann der hessischen CDU-Fraktion, tut sich hierbei besonders hervor. Egal welche*r Vertre­ter*in einer Landesbehörde mit Vorwürfen konfrontiert wird: Er findet stets einen Grund, warum deren Handeln unvermeidbar gewesen sein soll oder wer anderes als eine Landesbehörde daran die Schuld trägt. Hierbei serviert er den Befragten allzu oft mittels Suggestivfragen genehme Antworten auf dem Silbertablett. Müller spielt die Rolle des cholerischen Kettenhunds Peter Beuth, also des hessischen Innenministers, der in den letzten Jahren einen Skandal nach dem anderen aussaß. Die unfähig erscheinenden Oppositionsfraktionen machen es ihm hierbei leicht. Nur selten haben SPD und Die Linke dem Getöse von Müller etwas entgegenzusetzen. Mitunter beißen sie sich schon bei einfachen Fragen die Zähne an ausweichenden Zeug*innen aus. Wie wenig Respekt einige Abgeordnete von FDP und CDU den Angehörigen der Mordopfer entgegenbringen, zeigte sich bereits in den ersten Sitzungen: Während vor ihnen die Angehörigen teils unter Tränen berichteten, wie sie erfuhren, dass ihr Kind oder ihr Partner von einem Rechtsterroristen ermordet wurde, lasen einige Abgeordnete der genannten Fraktionen Zeitung, beantworteten Mails oder verfolgten den Livestream zur CDU-Vorsitzendenwahl. Doch wer dachte, es könne nicht noch respektloser gehen, wurde eines Besseren belehrt: Als in der Sitzung am 7. November 2022 ein Fehlalarm im Landtagsgebäude ausgelöst wurde und alle Abgeordneten und Zuhörer*innen das Gebäude kurzzeitig verlassen mussten, machte ein Mitarbeiter des hessischen Innenministeriums mit Sitz im Ausschuss vor dem Gebäude Witze über einen Notausgang im Landtag und dass dieser nicht auf Anordnung seines Ministeriums verschlossen sei. Abgeordnete der CDU im Ausschuss um ihn herum lachten über diese Anspielung auf jenen Notausgang, der zur Todesfalle für zwei junge Menschen wurde. So berichtete es Newroz Duman, Sprecherin der Initiative 19. Februar, die während der Szenerie wenige Meter daneben stand. Die CDU stritt den Vorfall danach ab und verhinderte, dass dieser neue Tiefpunkt der Niederträchtigkeit in öffentlicher Sitzung besprochen werden konnte.

„Say their names“ als Feigenblatt

„Es reicht nicht ‚Say their names‘ zu sagen“ sagte Newroz Duman auf einer Veranstaltung des Maxim Gorki Theaters 2021, wenige Tage bevor der Ausschuss mit seiner Tätigkeit startete. Wie recht sie damit haben sollte, zeigte eine Aussage im Untersuchungsausschuss einige Monate später. Susanne Simmler, erste Kreisbeigeordnete des Main-Kinzig-Kreises, dessen Waffenbehörde für Hanau zuständig ist, begann ihre Aussage als Zeugin im Ausschuss mit der Aufzählung der Namen der neun Opfer des Anschlags. Doch als sie in einer späteren Sitzung danach befragt werden sollte, wie ihre Behörde dem Attentäter trotz psychiatrischer Vorgeschichte eine Waffenerlaubnis ausstellen konnte, verweigerten sie und ihre Mitarbeiter*innen die Aussage mit Verweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren. Juristisch mag dies legitim sein, doch ist es zugleich ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen jener Opfer, deren Namen sie zuvor laut verlesen hatte. Das Aussageverhalten der Politikerin ist ein Beispiel unter vielen, wie die Praktiken einer in Teilen ritualisierten Erinnerungskultur als Feigenblatt für die Verhinderung tatsächlicher Aufklärung benutzt werden. Die Angehörigen der Opfer fordern eben nicht nur Erinnerung an die Ermordeten, sondern auch Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Sollten Zeug*innen oder Abgeordnete im Ausschuss weiterhin versuchen, das eine gegen das andere auszuspielen, sind von diesem Ausschuss keine grundsätzlichen Antworten zu erwarten. Zeit, doch welche zu finden, hätte der Ausschuss noch bis ins späte Frühjahr. Bis dahin sind Zeug*innenanhörungen geplant.

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13.02.2023

Sonja Brasch

Staatlich legitimierte Gewalt

Das fatale Urteil im „Fretterode-Prozess“

Am 15.09.2022 wurde der „Fretterode-Prozess“ am Landgericht Mühlhausen mit einem Urteil beendet, das zurecht von „taz“ bis FAZ als skandalös bezeichnet wurde. Das Gericht folgte in zentralen Punkten der Erzählung der Täter, verurteilte sie zu lächerlich geringen Strafen und machte die Betroffenen für den gewalttätigen Übergriff mitverantwortlich. Das Urteil ist ein fatales Signal an die Neonaziszene, die einmal mehr darin bestätigt wurde, dass sich in ihrem Raum nur aufhalten darf, wer von von ihnen geduldet wird. Missliebige Journalist\_innen können vertrieben und attackiert werden, ohne dass sich Polizei und Justiz in der Verantwortung sehen. Im Gegenteil, sie legitimieren die neonazistische Gewalt.