
„Historische Fehler nicht wiederholen“
Interview mit Martina Renner
Martina, du hast bis zur Neuwahl im Februar 2025 im Bundestag gesessen. Das Agieren der ersten und zweiten AfD-Bundestagsfraktion hast du also aus nächster Nähe mitbekommen. Welche Radikalisierung der Partei in ihrem Auftreten und ihren Inhalten hast du in den Jahren wahrgenommen?
Der völkische Kern, der aggressive Rassismus und der Geschichtsrevisionismus der AfD waren immer im Parlament sichtbar. Erinnert sei nur an Gaulands „Vogelschiss“-Äußerung über die Nazi-Diktatur oder Weidels Diffamierung von Musliminnen als „Kopftuchmädchen“. Antifaschistische Recherche deckte das Korps der Neonazis, Burschenschafter und Aktivisten der Identitären Bewegung im Mitarbeiter:innenstab der Fraktion auf, genauso wie die Vergangenheit von Abgeordneten in neonazistischen Organisationen wie der HDJ oder in der Hooliganszene. Allein die Öffentlichkeit und die Medien beharrten darauf, dass es ein Schisma zwischen Gemäßigten und Radikalen geben würde und klammerten sich an den Begriff einer lediglich rechtspopulistischen Partei. Das Parlament war und ist für die AfD zentraler Ort, um Demokratie, Menschenwürdegarantie und Rechtsstaat zu attackieren. Nirgends lässt sich solch eine Aufmerksamkeit und Reichweite generieren. Die AfD spricht ausschließlich zu ihren Anhänger:innen und diese haben die AfD oft als Anti-Partei gewählt. Pöbeleien, antiparlamentarisches Verhalten, Obstruktion bis zur Sabotage sind keine Ausrutscher, sondern haben System. Es gab aber auch Veränderungen. Die AfD konnte in der letzten Legislatur kleine Landgewinne verzeichnen. Medien griffen ihre parlamentarischen Anfragen auf und nahmen O-Töne dafür entgegen. Das BSW stimmte in einer Reihe außen- wie innenpolitischer Fragen mit der rechtsextremen Partei. Skandale wie Spenden an die AfD über Strohmänner, Missbrauch der Bundestagsgelder, Schmiergeld aus Russland usw. blieben bisher folgenlos. Die AfD sammelte Immunitätsaufhebungen noch und nöcher ein, aber die Verurteilung eines aktiven Bundestagsabgeordneten blieb mit Ausnahme von Geldstrafen wegen erschlichenen Corona-Hilfen aus.
Wie würdest du aktuell die AfD charakterisieren?
Die AfD verfolgt zwei Ziele: Erstens die Demokratie zu stürzen, um ein autoritäres Regime ohne freie Presse und unabhängige Justiz zu errichten. Zweitens Menschen, die durch sie als nicht zugehörig zur Bevölkerung in Deutschland definiert werden, zu drangsalieren und, wenn sie Deutschland nicht freiwillig verlassen, auszuweisen. Hierfür gibt es zwei denkbare Wege: formale Macht über die Regierung oder Gewalt. Beide Optionen sind für die AfD denkbar. Es ist nicht allein die Sorge um eine Regierungsbeteiligung der AfD, die Antifaschist:innen umtreiben muss, genauso muss uns die enge Verzahnung der AfD mit dem sogenannten Tag-X-Terror und die Verbindungen in Armee und Polizei alarmieren.
Du warst lange in Thüringen politisch tätig. Nach Wertung des Verfassungsschutzes gilt der thüringische Landesverband seit einiger Zeit als rechtsextrem…
Inzwischen gelten vier Landesverbände der AfD nach Maßgabe des Verfassungsschutzes als „erwiesen rechtsextrem“. Eine auf die Wahlzustimmung abschreckende Wirkung in den entsprechenden Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist aber bisher nicht zu erkennen. Dennoch hat die Einstufung Konsequenzen für die Anwendung des Waffenrechts, für beamtenrechtliche Fragen und hinsichtlich der Verweigerung von Mitteln für AfD-nahe Landesstiftungen.
Kann diese Einstufung ein Mittel sein, um AfD-Funktionär:innen aus der Beamtenschaft unter Verweis auf Zweifel an deren Verfassungstreue aus dem Staatsapparat zu entfernen?
Dies wird mit und ohne entsprechende Einstufung praktiziert. Denken wir etwa an den MdB Thomas Seitz aus Baden-Württemberg, der für seine rassistischen Äußerungen aus dem Staatsdienst als Staatsanwalt entlassen wurde, oder an Steffen Janich aus Pirna, der extrem rechte Versammlungen anmeldete und nun kein Polizist mehr ist. Allerdings sind dies immer Einzelfallprüfungen. Leichter ist es dort, wo die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ gilt, entsprechenden Bewerber:innen von vornherein den Weg in das Beamtenverhältnis zu verweigern oder Beamt:innen auf Probe zu entlassen, wenn diese aktiv für die AfD Politik betreiben. Dies könnte bundesweit Praxis werden, wenn die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ durch das BfV auch im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit mit der AfD bestätigt wird.
Wie zu erwarten war, wehrt sich die AfD auf dem Rechtsweg gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Im Juli scheiterte sie vor dem BVG mit ihrer Beschwerde gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nun müssen Gerichte die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ prüfen. Was bedeuten diese Kategorien?
Das sind Arbeitsbegriffe des Verfassungsschutzes. Obwohl es gelegentlich kolportiert wird, braucht es nicht erst die Einstufung als „erwiesen rechtsextrem“, damit eine nachrichtendienstliche Beobachtung möglich ist. Dies ist bereits beim „Verdachtsfall“ erlaubt.
Aufgrund der aktuellen Klage hat das BfV bis zur verwaltungsrechtlichen Klärung eine Art Stillhalteabkommen mit der Partei geschlossen. Wie geht es aus deiner Sicht weiter?
Diese Stillhaltezusage ist weder einmalig noch ungewöhnlich. Es ging darum, einen sogenannten Hängebeschluss im Eilverfahren zu vermeiden. In der Sache bin ich optimistisch, dass die AfD erst vor dem VG und dann vor dem OVG verlieren wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stillhaltezusage zu widerrufen. Dies wäre denkbar im Zusammenhang mit einer möglichen Anklage gegen AfD-Funktionäre und -Abgeordnete im Zusammenhang mit Spionage und Geldwäsche, wenn diese Aktivitäten in den Bereich des Landesverrats rücken.
Was ist aus deiner Sicht der Grund dafür, dass es so lange dauerte, bis sich das BfV überhaupt mit der AfD befasst hat?
Dass der AfD-Sympathisant Hans-Georg Maaßen zu seiner Amtszeit als BfV-Präsident alles daran setzte, die AfD zu schützen, liegt doch inzwischen auf der Hand. Es gab Sensibilisierungsgespräche mit der Parteispitze, wie man sich der Beobachtung entzieht. Hinzu kommt ein Grundproblem des Inlandsgeheimdienstes: Alles was neu ist, wird erst mal ignoriert. Das klingt jetzt überspitzt. Aber ich kann mich noch erinnern, als man die Identitäre Bewegung für ein Phänomen aus dem Internet, sogenannte Reichsbürger für „Spinner“ oder bewaffnete Anhänger eines rechten Putsches als „mit dem System Unzufriedene“ verharmloste.
Warum wird der Frage, wie der Verfassungsschutz die AfD bewertet, überhaupt öffentlich eine so große Bedeutung beigemessen? Zugespitzt könnte man formulieren: Der extrem rechte Charakter der Partei ist mit offenen Quellen hinreichend belegbar und eine Ausweitung des V-Leute-Systems mit all seinen Problemen auf die AfD dürfte auch in niemandes Interesse sein.
Ob und in welchem Ausmaß die Verfassungsschutzbehörden in der AfD Quellen führen, ist nicht bekannt. Klar ist aber, dass diese V-Leute in einem Verbotsverfahren zum Problem werden können, insbesondere dann, wenn sie auf Programmatik und Strategie der AfD Einfluss nehmen. Daher sah unser Antrag im Bundestag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Verfassungsgericht zwingend die vorherige Abschaltung aller Zuträger:innen, die sogenannte „Quellenfreiheit“, als Voraussetzung für den Gang nach Karlsruhe vor. Warum das Testat der Verfassungsschutzbehörden eine solch große Bedeutung hat, kann man, glaube ich, nur aus der Behördenhörigkeit mancher Entscheidungsträger:innen und Medienvertreter:innen erklären. Natürlich ist dies für progressive Kritiker:innen von Geheimdiensten ein Problem. Will man aber in Bundesrat und Bundestag zu einer Mehrheitsentscheidung für einen Verbotsantrag kommen, muss man es für den Moment akzeptieren, dass Abgeordnete und Landesregierungen ihre eigentlich politisch-juristische Entscheidung auch von den Verfassungsschutzbehörden abhängig machen.
In der Öffentlichkeit entsteht zum Teil der Eindruck, dass eine Verfassungsschutz-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ die notwendige Voraussetzung für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist. Ist das korrekt?
Nein, die Materialgrundlage aus dem Gutachten des BfV zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ kann für die Antragsteller:innen vor dem Verfassungsgericht ein Beweismittel unter anderen sein. Nicht mehr und nicht weniger. Wir waren uns beim Einreichen des Antrages in der letzten Legislatur einig, dass die Prozessbevollmächtigten auch ohne Hochstufung in der Lage sein werden, den Beweis für das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Parteiverbot anzutreten.
Warum ist aus deiner Sicht ein AfD-Verbot dringend geboten?
Historische Fehler müssen nicht ein zweites Mal begangen werden. 1930 verlangte eine Streitschrift der preußischen Landesregierung die erneute Einleitung eines Verbotes der NSDAP. Man sah es als erwiesen an, dass die NSDAP die Weimarer Verfassung bekämpft und SA und SS einen paramilitärischen Umsturz vorbereiten. Das Reichskabinett meinte, die Beweise seien nicht ausreichend und man solle die NSDAP politisch stellen. Oder schauen wir in die USA. Trump hat vor den Wahlen gesagt, was passieren wird, wenn er erneut zum Präsidenten gewählt wird. Deportationen, Missachtung der Justiz, politische Verfolgung, autokratische Entscheidungen, Amtsenthebungen usw. Genau das passiert jetzt. Die AfD sagt auch klar, was sie vorhat. Wenn sie in der Nähe der Macht ist, dann ist es zu spät.
Wie kann der Forderung nach einem AfD-Verbot Nachdruck verliehen werden? In der Bundesregierung scheint zumindest die Union den Verbotsweg nicht beschreiten zu wollen.
In der CDU gibt es eine kleine überzeugte Minderheit für einen Verbotsantrag. Deren Position hat sich unter Merz und Spahn nicht verbessert. Auch wenn die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion derzeit mit ihrem flüchtlingsfeindlichen und kulturkämpferischen Weg kaum Partnerin im Kampf gegen die extreme Rechte scheint, muss weiter um jede:n einzelne:n MdB gekämpft werden, im Wahlkreis, durch Verbände und Kirchen. Daneben muss auf die Vernunft der Bundesländer gesetzt werden. Offenbar wirkt hier die Bedrohung durch die AfD direkter und die Bereitschaft für einen Verbotsantrag scheint höher.
Sollte das Risiko eines Scheiterns im Verbotsverfahren in Kauf genommen werden?
Wer vor Gericht zieht, muss immer mit dem Scheitern rechnen. Das ist das Wesen eines juristischen Verfahrens. Wenn aber Gründe für den Gang nach Karlsruhe vorliegen, ist dieser Weg sogar zwingend zu beschreiten, wie Verfassungsrechtler:innen überzeugend dargelegt haben. Im Idealfall gemeinsam von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Geht man diesen Weg nicht, trägt man die Verantwortung dafür, den Griff der extremen Rechten nach der Macht nicht verhindert zu haben. Das ist beileibe das größere moralische wie existentielle Risiko.
Vielen Dank für das Interview!