„Ein Urteil darf nicht die Fehler der Ermittlungsbehörden vertuschen“
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Hoffmann
Viel war seit der Festnahme von Ralf S. davon die Rede, dass die Staatsanwaltschaft eine überzeugende und geschlossene „Indizienkette“ in der Tasche habe, die es ermöglichen würde, dem Angeklagten die Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Es kam anders. Über das Strafverfahren sprach LOTTA mit dem nicht am Wehrhahn-Prozess beteiligten Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, einem der Nebenklagevertreter im Münchner NSU-Prozess.