Gegen Geheimdienste hilft Öffentlichkeit

Untersuchungsausschuss versucht die Massenüberwachung durch NSA, BND und Co. aufzuklären

Seit März 2014 soll ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags aufklären, ob und wie die von Edward Snowden enthüllte weitreichende Überwachung durch Geheimdienste in Deutschland stattfindet. Der PUA wurde mit den Stimmen aller Fraktionen ein­gesetzt. Das legt die Vorstellung nahe, alle seien gleichermaßen an  Aufklärung interessiert. Doch wer das Treiben der Geheimdienste aufklären will, stößt auf große Schwierigkeiten.

Seit März 2014 soll ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags aufklären, ob und wie die von Edward Snowden enthüllte weitreichende Überwachung durch Geheimdienste in Deutschland stattfindet. Der PUA wurde mit den Stimmen aller Fraktionen ein­gesetzt. Das legt die Vorstellung nahe, alle seien gleichermaßen an  Aufklärung interessiert. Doch wer das Treiben der Geheimdienste aufklären will, stößt auf große Schwierigkeiten. 

Die Bezeichnung NSA-Untersuchungs­ausschuss hat sich eingebürgert, weil der Fokus der Ermittlung auf den Aktivitäten der "Five Eyes" in Deutsch­land gegen die Bevölkerung in Deutsch­land und gegen deutsche­, die Regierung und das Parla­ment liegen sollte. Die "Five Eyes" sind ein enger Geheim­dienst­verbund der USA, Großbritan­niens,  Kanadas, Australiens und Neuseelands, das Hauptaugenmerk liegt auf den beiden wichtigsten Diensten: der NSA und dem britischen GCHQ. 

Zwei zentrale Probleme für die Aufklä­rung wurden schnell deutlich. Weder die US- noch die britische Regierung sind an irgendeiner Aufklärung interes­siert.  Soweit wenig überraschend. Und: Die Bundesregierung musste sich im Umgang mit dem PUA zwischen ihrer Loyalität den "Five Eyes" gegenüber und dem sie kontrollierenden Bundestag entscheiden. Die "Five Eyes" drängen auf Einhaltung geheimer (!) Abkommen, in denen vereinbart ist, dass die Ko­opera­tion geheim bleibt. Nur: das Grund­gesetz sieht vor, dass der Bundes­tag die Regierung kontrolliert und eben nicht anders herum. Das Ergebnis: Wenn der Unter­suchungs­ausschuss Doku­mente zur Kooperation zwischen deutschen Behörden und den Geheim­diensten der "Five Eyes" anfordert, zieht sich das Kanzleramt auf geheime Abkommen zurück und holt für jedes Blatt erst die Erlaubnis der britischen bzw. US-Regierung ein. Das betrifft nicht etwa nur Dokumente, die in den Staaten  der "Five Eyes" von deren Ver­treter_innen erstellt wurden, sondern alle Unterlagen, die sich auf die Ko­ope­ration beziehen, so auch Protokolle von gemeinsamen Sitzungen oder Vertragsver­handlungen.

Zunächst hat dies ganz praktisch dazu geführt, dass der Ausschuss sich vor­rangig mit dem BND befasste. Der Ein­stieg in das Thema SIGINT, die automa­ti­sierte und potentiell massenhafte Über­wachung digitaler Kommunikation, begann mit dem BND-Standort Bad Aibling. Hier befand sich lange eine Einrichtung, in der NSA und BND direkt zusammenarbeiteten: die JSA, oder Joint Sigint Activity. In Bad Aibling wird seit vielen Jahren Satellitenkommunikation abgehört, zunächst von den USA und später, nach der Übergabe des Geländes, vom BND.

Kein gemeinsames  Aufklärungsinteresse

Laut Untersuchungsauftrag hat der PUA zahlreiche, in drei Teile gegliederte Fragen zu klären: Im ersten Teil geht es um die Überwachung von Kommunikation  "von, nach und in Deutschland" durch die "Five Eyes" und die Beteiligung deutscher Stellen daran, im zweiten Teil um die Überwachung der Bundesregierung, des Parlaments und weiterer Verfas­sungs­organe. Im dritten Teil soll geklärt werden, wie der Schutz der informationellen Selbstbe­stim­mung, der Privatsphäre und der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme gewährleistet werden kann. Besonders interessant sind die Punkte 14 und 15 im ersten Teil, die Fragen enthalten, ob die USA von Deutschland aus Drohnenangriffe veranlasst haben, ob und wie Deutschland an gezielten Tötungen durch Drohnen beteiligt war, und ob die USA an Befragungen von Asylbewerber_innen teilgenommen haben. 

Doch ob der PUA hierauf Antworten  finden kann, ist fraglich. In Art. 44 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass ein Bundestags-PUA "in öffentlicher Ver­hand­lung die erforderlichen Beweise erhebt". Trotz dieser klaren Vorgabe gibt es zu dieser Frage ein Tauziehen zwischen Opposition und Koalition im PUA einerseits sowie PUA und Bun­des­re­gie­rung andererseits. Untersuchungs­aus­schüsse lavieren permanent zwi­schen dem Öffentlichkeitsgrundsatz und dem sehr unterschiedlich bewerteten Interesse der Bundesregierung, be­stimmte Sachverhalte geheim zu halten. Geheimdienste agieren geheim und da­raus ergibt sich, dass ihre Arbeit ganz anders aussähe, wenn sie im Detail öffent­lich bekannt wäre.

Die Bundesregierung nimmt für sich den Schutz des sogenannten "exeku­ti­ven Kern­bereichs" in Anspruch, was heißt, dass bestimmte, noch nicht ab­ge­schlos­sene Debatten innerhalb der Re­gie­rung auch vor der Kontrolle durch das Parlament geschützt sind. Das wäre sogar nachvollziehbar, allerdings drängt sich häufig der Eindruck auf, dass dieses Argument vorgeschoben wird, um be­stimm­te Dinge zu verhindern. Bestes Beispiel: die Vorladung des Zeugen  Ed­ward Snowden. Seit knapp zwei Jahren gibt es keine Aussage dazu, ob die Bun­des­regierung sich verpflichtet sieht, Ed­ward Snowden Asyl und damit Ausliefe­rungs­­schutz zu gewähren. Unabhängig von der Frage, ob es für Snowden sicher wäre zu kommen - er müsste selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen würde - ist es so sehr schwierig, juristisch gegen die Verweigerung vorzugehen. Fast ein Jahr steckt das Justizministerium nun im Entscheidungsprozess und dem Ausschuss sind die Hände gebunden. Erst nach mehrfachem Nachfragen von Linken und Grünen hat das Ministerium jetzt entschieden, der US-Regierung Fragen zu den Vorwürfen gegen Snowden zu schicken. Eineinhalb Jahre, nachdem im Ausschuss die Ladung  Snowdens als erster Zeuge beschlossen wurde, noch einstimmig  übrigens. Seitdem blockieren aber auch die Abgeordneten der Koalition jeden Schritt, die Bundesregierung in dieser Frage unter Druck zu setzen.

Denn obwohl bei bestimmten Fragen im PUA ein Minderheitenrecht besteht, das mit 25% der Stimmen wahrgenommen werden kann, können die Koalitionsparteien mit ihren vier Sitzen für die CDU/CSU und zwei Sitzen für die SPD die Arbeit des Ausschusses dominieren. Zumal auch der Vorsitzende von der CDU ist. Die Anzahl der Sitze orientiert sich ebenso wie die Redezeit am Wahlergebnis der Parteien. Die ungleiche Verteilung wird dadurch etwas ausgeglichen, dass es so viele Runden gibt, wie Fraktionen noch Fragen haben. Am Schluss können die Oppositionsfraktionen dann stärker zum Zug kommen. Dennoch gestalten sich die Vernehmungen häufig sehr zerrissen, weil verschiedene Themen mit den Zeug_innen häufig nicht nacheinander, sondern in ständigem Wechsel behandelt werden. Das macht es für das Publikum und im Übrigen auch für die Zeug_innen nicht einfacher.  

Blockade und Drohungen

Zurück zur Öffentlichkeit: Die Vertreter der Bundesregierung versuchen ständig, so viel wie möglich entweder gar nicht oder zumindest nur nicht-öffentlich zu verhandeln. Das betrifft sowohl die Unterlagen, die die Regierung dem PUA  zu bestimmten Themen zur Verfügung stellen muss, als auch die Vernehmungen. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD sind häufig bereit, den Vorstellungen der Regierung zu folgen; die Opposition hat inzwischen eine Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht, weil die Bundesregierung sich weigert, die Suchbegriffe ("Selektoren") vorzulegen, mit denen der BND für die NSA in den von ihm erfassten Daten nach Informationen sucht. Das ist nur der krasseste Fall, außerdem geht es um umfangreiche Schwärzungen in den Akten, um die Einstufung von Akten und Aussagen nach verschiedenen Geheimhaltungsstufen oder die eingeschränkten Aussagegenehmigungen. Die Vernehmungen werden vom Vertreter des Kanzleramts im PUA ständig beobachtet und falls Zeug_innen zu Themen oder Zeiträumen berichten, für die sie keine Aussagegenehmigung haben, unterbricht er sofort.  Nachdem verschiedene Medien aus  geheim eingestuften Akten berichtet haben, hat die Auseinandersetzung eine weitere Ebene bekommen: Im Herbst 2014 drohte Kanzleramtsminister Peter Altmaier sehr deutlich, dass es juristische Ermittlungen geben werde, falls weitere geheime Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Das war klar gegen die sehr kleine Opposition mit ihren relativ wenigen Mitarbeiter_innen gerichtet, obwohl im BND, im Kanzleramt und rund um den Ausschuss sehr viel mehr Menschen potentiell Zugang zu denselben Dokumenten haben.

Faktisch ist es so, dass eine Reihe wichtiger Skandale erst durch die Medien öffentlich bekannt wurden: zum Beispiel die Operation Eikonal, bei der der BND in Deutschland massenhaft Daten erfasste und an die NSA weitergab. Dabei wurde die für die Kontrolle von Kommunikationsüberwachung zuständige G10-Kommission des Bundestages bewusst im Unklaren über die Details gelassen. Der ehemalige Vorsitzende der Kommission, Hans de With, erfuhr davon während seiner Zeugenaussage im PUA und war sichtlich geschockt: "Hätten wir das gewusst, hätten wir dem nie zugestimmt."

Im Laufe der vergangenen anderthalb Jahre sind viele größere und kleinere Details ans Licht gekommen, die deutlich machen: Der BND hält es mit Pippi Langstrumpf und macht sich die Welt so, wie es ihm gefällt. Gesetze, die Geheimdienstaktivitäten klar regeln, werden gebrochen und gleichzeitig erklärt fast jeder BND-Zeuge im Brustton der Überzeugung: "Wir halten uns an Recht und Gesetz". In der öffentlichen Anhörung sieht die Geheimdienst-Welt noch verhältnismäßig rosig aus - und nur das steht in den Artikeln, die über die Sitzungen geschrieben werden. Was später im geheimen Teil der Sitzung stattfindet, wird zwar auch im Bericht über den PUA stehen, aber diesen Teil werden nur einige speziell sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter_innen und die Abgeordneten lesen dürfen. Die Öffentlichkeit wird davon nichts erfahren.  

Öffentlicher Druck  ist notwendig

Dennoch ist aber auch in den öffentlichen Anhörungen bereits viel mehr über die Arbeit des BND bekannt geworden als angesichts der schwierigen Bedingungen und Mehrheiten zu erwarten war. Jetzt ist zu befürchten, dass die Koalition, die schon an einem Entwurf für ein neues BND-Gesetz arbeitet, im Wesentlichen legalisiert, was bisher illegal stattfindet. Sie versprechen zwar mehr Kontrolle, aber deutlich geworden ist: Der BND ist als Geheimdienst unkontrollierbar. Der Historiker Josef Foschepoth sagte bei einer Veranstaltung zu "Zwei Jahre Snowden" in Berlin, dass bisher noch nach jedem Geheimdienstskandal in der Geschichte der Bundesrepublik der Geheimdienst gestärkt aus der Affäre hervorgegangen ist. 

Was heißt das für eine linke Perspektive auf den Ausschuss? Ein Ausschuss allein kann wenig bewirken: Zum Schluss wird es einen Bericht geben, den wenige lesen werden, der BND wird mehr Geld bekommen und die Regierung wird sich für ihre Transparenz rühmen. Ohne  öffentlichen Druck wird sich an der Massenüberwachung wenig ändern. Wir müssen also einerseits die Gelegenheit nutzen, soviel wie möglich darüber zu erfahren, wie Geheimdienste arbeiten und wie sie jede Möglichkeit nutzen,  Gesetze für ihre Interessen zu interpretieren. Gerade im Bereich der technischen Überwachung ist vieles ans Licht gekommen, was bisher unbekannt war. Wir müssen lernen, uns davor zu schützen, und wir müssen dafür sorgen, dass das Thema nicht wieder in der Versenkung verschwindet. International vernetzte Geheimdienste, die unkontrolliert tun und lassen, was sie wollen, sind eine große Gefahr.

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